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Frage: Zahnriemen gerissen - wer zahlt ?


mamawutz

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Nein - es ist nicht passiert. Mein ZR funktioniert und treibt diverse Sachen unauffällig an.

 

Ich habe auch in etlichen ZR-Threads gesucht, aber man verliert sich immer mehr darin und kommt zu keinem Ergebnis.

 

Deshalb hier nun meine Frage - falls sie schon irgendwo beantwortet ist, möge man es mir nachsehen.

 

Also....

 

Motor: ATL TDI 66kw.

 

Bei km-Stand 108.000 wurde der erste ZR-Wechsel beim :) durchgeführt.

Mittlerweile sind wieder etwa 100.00 km gefahren worden - der nächste Wechsel hätte also noch 20.000 km 'Zeit' - dauert bei mir ca. 3/4 Jahr.

 

Jetzt stehen bald HU+AU an (01/2013)

 

Was passiert wenn der ZR noch vor dem 120.000km Wechselintervall bei der AU oder sonstwo aufgibt und Ventile, Turbo und Kolben 'ne wilde Party feiern.

 

Wer zahlt die Zeche ?

 

a- AUDI

b- ich

 

 

 

Ist die 'Haltbarkeit 120.000km' des ZR eine 'zugesicherte Eigenschaft' oder wie das heißt - oder nur eine Empfehlung ohne jegliche Absicherung von AUDI wenn's kracht ?

 

Vielen herzlichen Dank.

Bearbeitet von mamawutz
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Du, da das ein altes Auto ist, für das Audi sich nicht mehr die Bohne interessiert und somit auch keine Kulanz geben wird. Die Werksvorschrift ist eben ne Werksvorschrift. Sprich, wenn du sie nicht einhältst, ist die Garantie auf jeden Fall flöten, was aber nicht heisst, dass du bei Einhaltung rundum gepampert wirst...

 

Aber man wird ja noch träumen dürfen ;)

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Ist die Frage ernst gemeint?

 

Du hast den ZR vor über 3 Jahren wechseln lassen, richtig?

 

Dann zahlst in jedem Fall du.

 

Anders würde es aussehen wenn es innerhalb 2 Jahre nach Einbaudatum oder eher Rechnungdatum passiert. Dann hast du noch Gewährleistungsansprüche.

 

Gewährleistung – Wikipedia

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...hab ich mich denn so umständlich ausgedrückt ?

:(

 

 

Frage:

 

ZR geht innerhalb der 120.000 km Wechselintervall-Werksvorschrift kaputt- wer zahlt ?

Danke

 

 

ob nach 10/20/50/100tkm sollte doch wurscht sein - .

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Ganz so schwarz weiß ist die Sache auch wieder nicht:

Bei Conti-Markenzahnriemen z.B. den gerissenen, wenn in Fachwerkstatt montiert, an Conti einsenden. Die sehen dann die Ursache für den Riss und geben diesen i.d.R. bekannt. Bei klaren Fertigungsfehlern hat Conti einen guten Namen zu verlieren und ist machmal kulant. Aber in den meisten Fällen killen nach den Fehlerübersichten Montagefehler oder fressende Rollen den Riemen.

Die Riemenlaufzeitangaben beinhalten ja einen relativ großen Sicherheitsfaktor, da bei Longlife-Wartung die ca. 30.000 km Schritte mit hoher Sicherheit bei hoher Belastung (Vertreterfahrzeuge) abgesichert werden müssen. Und nie vergessen, die Zahnriemenbelastung steigt in etwa quadratisch mit der Drehzahl, das haben die bei VW/Audi bei den TDI´s die ersten Jahre wohl etwas übersehen - Es macht wie mit der Kugel-Knolle einfach Spaß im oberen Drehzahldrittel.

 

Wenn beide Seiten - Werkstatt und Riemenhersteller - aber auf dumm machen hat man den schwarzen Peter, da sich ein Rechtsstreit meist nicht lohnt (neutraler Gutachter kostet fast so viel wie ein AT Motor).

 

Sammelklagen bei systematischen Mehrfachschäden sind ja in Deutschland leider nicht zulässig (ein Schelm :cool: ist , we böses hierbei denkt...)

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Wenn mehr als ein Jahr vergangen ist, kannst Du es glaube ich knicken, dass Dir da irgendwer irgendwas zahlt. Gezahlt wird höchstens dann, wenn unmittelbar nach der Reparatur was passiert und selbst dann braucht es einiges.

 

Kleine Geschichte von mir:

Ich hatte vor zwei Jahren einen "jungen Gebrauchten" (siehe hier) gekauft, inkl. ein Jahr Garantie. Zwei Monate vor Ende der Garantie war ich in der Werkstatt wegen "Kettenrasseln im Bereich Steuerkette" (steht so auf der Rechnung). Ebenfalls auf der Rechnung steht "Motor geprüft" (Im nachhinein stellte sich raus, das die Werkstatt die Steuerkette nicht angeschaut hatte). Vier Tage vor Ende der Garantie hatte ich einen Motorschaden bedingt durch Steuerkettenlängung (Schadenshöhe knapp 11.000€). Und obwohl ich auf Garantie war und sogar den Motor (nachweislich!!) dahingehend prüfen lies, hat es sage und schreibe 3 Monate gedauert (inkl. Briefe vom Anwalt, alle paar Tage habe ich Werkstatt und Verkäufer genervt), bis VW sich bereit erklärt hat, den Schaden zu übernehmen. Wohlgemerkt war das Auto bei gerademal 60.000 km und innerhalb der Garantiezeit und noch dazu war das Problem bei dem Motortyp bekannt.

Also glaub nicht, dass es irgendwen interessiert, wenn bei einem Auto mit DER Laufleistung irgendwas verreckt..

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Wenn mehr als ein Jahr vergangen ist, kannst Du es glaube ich knicken, dass Dir da irgendwer irgendwas zahlt. Gezahlt wird höchstens dann, wenn unmittelbar nach der Reparatur was passiert und selbst dann braucht es einiges.

 

Kleine Geschichte von mir:

Ich hatte vor zwei Jahren einen "jungen Gebrauchten" (siehe hier) gekauft, inkl. ein Jahr Garantie. Zwei Monate vor Ende der Garantie war ich in der Werkstatt wegen "Kettenrasseln im Bereich Steuerkette" (steht so auf der Rechnung). Ebenfalls auf der Rechnung steht "Motor geprüft" (Im nachhinein stellte sich raus, das die Werkstatt die Steuerkette nicht angeschaut hatte). Vier Tage vor Ende der Garantie hatte ich einen Motorschaden bedingt durch Steuerkettenlängung (Schadenshöhe knapp 11.000€). Und obwohl ich auf Garantie war und sogar den Motor (nachweislich!!) dahingehend prüfen lies, hat es sage und schreibe 3 Monate gedauert (inkl. Briefe vom Anwalt, alle paar Tage habe ich Werkstatt und Verkäufer genervt), bis VW sich bereit erklärt hat, den Schaden zu übernehmen. Wohlgemerkt war das Auto bei gerademal 60.000 km und innerhalb der Garantiezeit und noch dazu war das Problem bei dem Motortyp bekannt.

Also glaub nicht, dass es irgendwen interessiert, wenn bei einem Auto mit DER Laufleistung irgendwas verreckt..

 

Rein aus Interesse wg Kette. Welcher Motor in welchem Wagen?

 

Offtopic off... Gerne per pn :)

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Der VW/Audi 1,4 FSI/TFSI Steuerkettenmurks ist ja mittlerweilen gut bekannt (s. Autobild etc.). Genauso wie der TDI Zahnriemenmurks aus den Anfangsjahren.

 

Juristisch geht hier aber schon etwas, was die wenigsten Leute wissen:

Nach den Regeln der deliktischen Produkthaftung auf Basis § 823 BGB müssen alle Produkte für den sogenannten "verkehrsüblichen Gebrauch" tauglich sein und der Hersteller seine "verkehrssicherungspflichten" genau einhalten, d.h. alles sorgfältig vorher Prüfen und bei bekannten Problemen den Anwender warnen (Produktbeobachtungs und Warnpflichten nach Produkthaftungsgesetz).

 

Nach Produkthaftungsgesetz kann man einen vorzeitig gerissenen Zahnriemen noch nach 10 Jahren, nach § 823 BGB sogar noch nach 30 Jahren einklagen. Soviel zur Theorie.

 

Bei der Kernfrage, was ist eine "verkehrsübliche" Ausfallquote scheiden sich dann die (z.t. gut"geschmierten" Gutachter) - Geister.

 

Als cer bei einem Audi-Werkstattmurks auf seine Kosten mal wieder so richtig sauer im Forum war haben wir uns spontan bereiterklärt 300 € im einen Klagefonds beizusteuern, um Audi mal so richtig bei so einer Sauerei mit einer Klage zu ärgern (Ein "Jetzt ärgern wir zur Abwechslung mal Audi Thread" wäre doch mal was.)

 

Er hat zwei Juristen in der Familie, was die Sache für eine Kläger-Genossenschaft-der-Geschädigten deutlich günstier macht.

 

Die Krux im deutschen Rechtssystem ist, man hat zwar bei Autohersteller Murks wie o.g. Zahnriehmen oder Badeleins 1,4 rer Steuerkette eigentlich Recht, kann aber wegen des für den Einzelfall zu geringen Streitwertes und der unzulässigen Sammelklage (wie z.B. in USA) nicht durch alle Instanzen klagen.

 

In der ersten Instanz (örtliches Amtsgericht) bekommt man z.B. recht (vernünftiger Richter mit gesundem Menschenverstand, oder sogar einer eignen Zahnriemenerfahrung). Audi geht natürlich in Revison und fährt beim Oberlandesgericht dann alle (Gutachter)-Geschütze auf. Als einzelner mit z.B. "nur" 11.000 € Motorschaden wie bei Badelein gibt man dann auf (oder fängt auf Rat des Anwalts erst gar nicht an.)

 

Ab 20.000 € Streitwert kann man aber zur dritten Instanz BGH, der oft sehr verbraucherfreundlich korrekte Grundsatzurteile spricht.

 

Nur ist das Steitwert-Sammeln in Deutschland nicht zulässig.

Dreimal kann man raten warum das wohl so ist :cool:....

 

Vor Gericht und auf Hoher See ist man eben in Gotten Hand....

(quat erat demonstrantum : H. Piech ist eben doch ein Halbgott - der sich eine Murkszahnriemen- oder Murkssteuerkettenauslegung leisten kann).

 

Oder als praktischer Tip für mamawutz:

Schlaumeier Modus ein - einfach das scheinbar nicht "verkehrsübliche" obere Drehzahldrittel beimTDI und 1.4 FSI Motor vermeiden, dann klappt das auch bei Zahnriemenkonstruktions- und Spannrollenmurks mit den üblichen Kompromiss-Wechselintervallen vom Halbgottverein - Schlaumeier Modus aus.

 

PS: Dann ist der Spass Faktor aber dahin -

Dann doch lieber: more risk mit more fun

 

Oder mit VW Stellungnahme vom Entwickler: das Problem trifft ja nur wenige zehntel Prozent der Fahrzeuge (kleiner Scherzbold: bei 1 Mio Motoren pro Jahr sind 0,3 % 3000 Zahnriemen- bzw. Kettenrisse pro Jahr mit ca. 12 Mio Schaden - ach wenn doch Sammelklagen bei uns möglich wären.....)

 

Somit: bei Bedarf hier im Forum zusammentun, dann klappt´s auch mit der Genossenschafts´- Präzendenzsammelklage

 

Oder mit dem etwas abgeänderten Forumsgrundsatz von den drei Musketieren gesprochen: einer für alle - alle für einen

 

Jetzt muss ich aber schlussmachen und meine neue alte Heck-Stoßstange an meinen alten 35I Passi montieren, da meinem Sohnemann die alte auf der Autobahn fast wegeflogen ist wie bei den uralten Fiat´s oder Renaults oder bei den Altautos in der Transformers Eröffnungsszene. VW Lopez hat hier 1995 voll zugeschlagen - Fiat Stoßstangenblech an nem Edel Passat.

Wäre eine schöne Produkthaftungsschlagzeile, wenn einem Hintermann bei 150 km/h so eine Heckstoßstange vom "Edelpassat" vorne in die Frontscheibe schießt.

 

Was muss die Jugend von heute auch immer das obere Drehzahldrittel in so "verkehrsunüblicher" Weise immer nutzen....

(PS: der Zahnriemen war aber fast neu - nur 9000 km gelaufen und bei VW gibt´s nach über 15 Jahren schon keine Ersatzteile mehr-

"müssen´se halt mal beim Schrotti schauen").

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Oder als praktischer Tip für mamawutz:

Schlaumeier Modus ein - einfach das scheinbar nicht "verkehrsübliche" obere Drehzahldrittel beimTDI und 1.4 FSI Motor vermeiden, dann klappt das auch bei Zahnriemenkonstruktions- und Spannrollenmurks mit den üblichen Kompromiss-Wechselintervallen vom Halbgottverein - Schlaumeier Modus aus.

 

hmmm - dann sollte mein ZR noch ewig halten - der Motor meines A2 kennt das obere Drehzahldrittel nur von der AU.

;)

 

Also-

Immerhin ist noch ein intakter ATL verfügbar. PN's nehme ich gerne entgegen.

sorry, keine Chance.

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Wow. Das ist doch mal n Beitrag! ;)

 

 

 

Golf V Variant, 2007, 1.4er TSi (BMY / 140PS), DSG

 

Ok, normal halt. Bei meinem ExEx CAVD bei 25-30k die Ecke rum langsam den Geist....

 

Beim Ex 2.0 EA888 meine ich auch die Rassel gehoert zu haben kurz vorm Verkauf..... Geschichte, nie mehr Kettenantrieb!

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Priusse werden allerdings auch kaum auf Langstrecke berwegt, dürften daher kaum Kilometer zusammen bekommen. Oder?

 

Die Zeiten, in denen ne Doppellaschenkette beim Daimler 500.000km hielt, scheinen vorbei. Wenn ich mir die Fahrradketten so anschau, die da heutzutage verbaut werden, wechsel ich den Zahnriemen am A2 gleich viel motivierter...

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Hi,

 

Priusse werden aber durchaus im Taxi-Betrieb eingesetzt und kommen auch auf Kilometerleistungen von weit über 300.000 km. Und das - laut dem was man so im Prius-Forum lesen kann - ohne Wechsel der Steuerkette oder des "gefürchteten" Akkupacks.

 

Grüßle

Frank K. :)

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Ich hatte 1999 bei meinem A6 2,5 TDI (Baujahr 1994) nach ca. 213.000 km einen Zahnriemenriß mit daraus resultierendem Motorschaden. In der Werkstatt hatte man mir von einer Reparatur abgeraten und auch mitgeteilt, daß ich aufgrund der Laufleistung nicht mit einem Entgegenkommen rechnen könnte.

 

Ich habe dennoch reparieren lassen und mich im Anschluß direkt an den Werkskundendienst der Firma Audi in Ingolstadt gewandt und das Problem dort geschildert. Dabei war mir durchaus bewußt, daß das Fahrzeug eine ordentliche Laufleistung absolviert hatte und ein gewisser Verschleiß "normal" ist. So war mein Ansinnen auch das, zumindestens ein Entgegenkommen zu erreichen. Das Fahrzeug war scheckheftgepflegt bei Audi, alle Wartungen wurden pünktlich erledigt und der Zahnriemen war bei 120.000 km erneuert worden, wäre also bei 240.000 km erst wieder dran gewesen.

 

Nach kurzer Zeit rief mich ein Mitarbeiter des Werkskundendienstes an und erbat ein paar weitere Unterlagen, die ich sofort auf das Faxgerät gelegt hatte. Nach weniger als einer Stunde erhielt ich einen weiteren und das Angebot, die Firma Audi würde ohne weitere Diskussion und ohne Rechtsstreit 50 % der Kosten von rund 11.000 DM übernehmen, wenn ich mich mit dieser Regelung einverstanden erklären würde.

 

Das war, wie gesagt, 1999. Dennoch war ich mit dieser kulanten Lösung damals sehr zufrieden und bin es auch heute noch.

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