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Bitte um Hilfe – Notverkauf – Seltener Audi A2 - Farbe: Delfin-Grau Metallic 07/2001


MustPunish

Empfohlene Beiträge

Moderator:

Dies ist der Diskussionsfaden zu diesem Fahrzeug:

Zum Thema der Wagen zieht Strom: In der Beschreibung steht, dass das Auto eine Dashcam mit Überwachungsmodus verbaut hat. Hast du schonmal geprüft, ob das die Quelle ist, die Strom zieht? 

 

Zum Thema Preis: 2.000 € finde ich tendenziell etwas zu viel. Wertsteigernd sind die geringe Laufleistung, etwas Sonderausstattung und die Wartungshistorie. Was mir aber aufgefallen ist, ist dass auch Reparaturen anstehen, z.B. der Zahnriemen, da er laut der Beschreibung nun knapp 10 Jahre alt ist. Den würde ich als Käufer unbedingt neu machen. 

Zudem stand auch noch dabei, dass die Reifen demnächst zu tauschen wären. 

 

Dann hat das Auto leider keinen Tüv, der auch wieder Geld kostet und möglicherweise Mängel offenbart. Zu guter Letzt und das ist denke ich das K.O.-Kriterium für die meisten Privatkäufer: Das Auto kann nicht Probegefahren werden. Man kauft also quasi die Katze im Sack. 

 

Ich verstehe natürlich, dass du ihn nicht verschenken möchtest, aber unter diesen Bedingungen ist er wahrscheinlich eher was für einen Händler, der ihn aufbereitet. 

Ich würde ihn an deiner Stelle mal für 1500€ inserieren und auf einen Käufer hoffen. Das Auto selbst in Schuss zu bringen wird sich für dich wahrscheinlich nicht rechnen... Da steckst du im Zweifel mehr rein, als du am Ende wieder rausbekommst. 

 

 

 

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Den Bildern nach steht das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum

und sollte daher wohl noch angemeldet sein. Somit währen im einge-

schränkten Rahmen auch Probefahrten möglich sein. Es muss also

keiner die Katze im Sack kaufen. Die nächste Frage, die mir in den Sinn

kam, ist die, des fehlenden Kühlwassers. Warum?

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Zunächst: das Auto ist eines der ersten aus MJ 2002 (erkennbar aus der FG-Nr. sowie an den silbern umfassten Instrumenten, dem "neuen" Wischerarm und dem verbauten Chorus-2-Radio). Das wäre ggf. in der Anzeige noch zu ergänzen. Es gibt Leute, die auf so etwas (bzw. die optischen Unterschiede) Wert legen. Insofern relativiert das auch den Verkaufspreis ein wenig, wenngleich @MustPunish Recht hat, dass der Zahnriemen zu erneuern ist. Steht das Auto immer auf Winterrädern? Dann wäre das ebenfalls wertmindernd (wg. des Reifenalters). Bei noch vorhandenen Sommerrädern wären die Winteralus mit End-of-Life-Reifen eher als kostenlose Zugabe einzustufen.

 

Die Ausstattung ist so weit ok, ohne besondere Highlights. Ob man den Wert in Anbetracht der schon erwähnten Mängel und anstehenden Reparaturen tatsächlich nur bei EUR 1.500 ansetzen muss, wäre einer abschließenden optischen Inaugenscheinnahme vorzubehalten. Dass Angebote von Fähnchenhändlern eher ins Unseriöse abdriften, ist Fakt.

 

Jeder irgendwie auf eigene Kosten "mit Vitamin-B" beseitigte Mangel kommt günstiger als sich beim Verkaufsgespräch auf Marktpreise runterhandeln zu lassen. Beispiel: 5 Jahre alte Reifen mit ca.5 mm Profil kosten bei den bekannten Kleinanzeigen ca. EUR 50, zzgl. Montage weniger als EUR 100. Ein Kaufinteressent rechnet mindestens EUR 400, aber das ist der Wert, den man vom technisch einwandfreien Zustand abziehen muss. Mit den montierten gebrauchten Reifen ergibt sich dieser Abzug nicht. Es verbleibt eine Differenz von EUR 300 auf der "Haben-Seite". Klar, diese Rechnereien bringen nur etwas, wenn man die Ausgaben für die Instandsetzung bis zum Verkauf des Fahrzeugs "zwischenfinanzieren" kann.

 

Besteht ein zeitlicher Zusammenhang mit der stets entladenen Batterie und der Dashcam? Hat mal jemand eine ausführliche Ruhestrommessung gemacht oder auch nur mal probeweise die Glühlampe aus der Kofferraumleuchte entnommen? Hat sich mal jemand mit dem Kühlmittelverlust auseinander gesetzt?

 

So lange das Auto "nur" keinen TÜV hat, wären Probefahrten natürlich möglich unter Beachtung der geltenden Verwarngelder: bis 8 Monate kostet das "nur" EUR 25 - wenn man denn auch erwischt wird. Insofern wären Probefahrten bis Ende Mai einigermaßen "kalkulierbar" möglich, wenn man sich bereit erklärt, dem Kaufinterssenten ggf das Verwarngeld zu erstatten.

 

Ist es ggf. möglich, das (abgemeldete)  Auto auf Privatgrund abzustellen und auf bessere Zeiten (Job?) zu hoffen?

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Hallo Kyra,

 

ich würde den Kleinen auch niemals für einen 1000er an so einen Halsabschneider verscherbeln... wenn irgendwie die Möglichkeit besteht, dann irgendwo privat abstellen und auf bessere Zeiten warten. Wenn nach dieser schweren Coronazeit endlich wieder was bergauf geht, dann wirst du ja bestimmt auch wieder ein Auto haben wollen und dieser A2 ist mit Sicherheit mehr wert und trotz seinem Alter zuverlässiger, als die allermeisten Kisten in der Preisklasse 1000 - 2000 €.

 

Klingt vielleicht dumm, aber MEIN ernstgemeinter TIPP: Inseriere ihn nicht nur bei dir in Berlin, sondern versuchs auch mal im PLZ-Kreis 74172 Neckarsulm zu inserieren (zur Abholung in Berlin),... denn hier ist der Kleine mal vor rund 20 Jahren geboren! :-P

 

Hier fahren die noch echt häufig rum im Gegensatz zum Osten (wo ich mit Meinen A2 auch viele Jahre verbracht habe, bevor ich zurückgezogen bin) und sind auch immer noch ziemlich beliebt trotz oder wegen der Knutschkugelform ;-) und aus nostalgischen Werten könntest du hier sicher auf jemand treffen, der dir gerne 2000 € oder mehr für diesen Zustand gibt.

 

Ich würde ihn für das Geld selbst sofort nehmen und dir helfen, aber leider bin ich u.a. dank Corona aktuell in der selben traurigen Job- und Geldsituation, wie du es bist! :-(

 

Ich wünsche dir jedenfalls alles Gute, viel Glück, und Kopf hoch! ;-)

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Die Probleme sind nicht unlösbar, aber wenn du verkaufen musst, also keine Geld für den TüV und die nötigen Reparaturen/Teile und keine Ahnung vom Selberschrauben am Auto hast: verkauf ihn für € 1.000.

 

Grund: kein privater Käufer wird den Wagen ohne TüV und Probefahrt zu  deinem Wunschpreis kaufen wollen. Wenn du alles machen ließest, also € 600 - 700 investieren würdest, dann könntest du am Ende vielleicht € 1.800- € 2.000 von privat dafür bekommen.  Aber du hast das Geld nicht,  kennst keine guten/günstigen Schrauber und kannst selbst nichts am Auto reparieren. Du musst ihn also so verkaufen , wie er ist und dafür würde ich dir auch nur € 1.000 geben.

 

Also: wenn du verkaufen musst, dann spar dir die zusätzlichen Ausgaben und die Lauferei und verkauf den Wagen für € 1.000 an einen Händler. Klar macht der dann den Gewinn, aber der hat eben auch die Mittel, Ressourcen und Connections um die Baustellen günstig zu beheben und den Wagen evtl. sogar dort weiter zu verkaufen, wo die finanzstärkeren Kunden sitzen. Am Ende wird der Wagen dann als gepflegtes Sammlerstück mit niedriger Laufleistung und scheckheftgepflegt für € 4.000 auf e*** angeboten. Das ist zwar ärgerlich, aber es ist halt ein Geschäft, diese Händler machen das professionell, da hält ein privater Autoverkäufer ohne Geld, Sachkenntnis und Beziehungen nicht mit.  

 

Aber: wenn du nicht unbedingt verkaufen musst, dann lass ihn stehen, bis die Zeiten für dich wieder besser werden, richte ihn dann für ein paar Hundert € für dich wieder her und erfreue dich selbst an dem Schmuckstück. Oder verkaufe ihn dann, ohne Druck und Geldnot.

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Nochmal zu dem hier genannten "Notverkaufspreis" von EUR 1.000: wenn es tatsächlich keine anderen Angebote gibt, dann ist es so - und bei entsprechender Notlage nicht anders zu realisieren. @kyra4775 : mich interessiert dennoch mal, wie lange das Auto schon zu diesem Preis angeboten wird und sie viele Interessenten sich bisher gemeldet und trotz offensichtlich fehelnder Möglichkeit der Probefahrt ein Angebot gemacht haben. Am besten Info per PN - man muss nicht alle Details publik machen... ;)

 

Dennoch: der bisherige Angebotspreis ist nicht unfair, wenn man davon ausgeht, dass das Auto in mängelfreiem Zustand durchaus ca. EUR 2.500 (oder auch ein bisschen mehr) erlösen könnte. Die große Unbekannte ist wohl der Kühlmittelverlust. Bei einem undichten Thermostatgehäuse hält sich der finanzielle Aufwand im Rahmen. Bei einer defekten Zylinderkopfdichtung sieht es anders aus, wobei sich aber in diesem Fall die Kosten für den Zahnriemen im Wesentlichen nur aufs Material beschränken: Zylinderkopf abnehmen schließt die Demontage (und Wiedermontage) des Zahnriemens ein. Da muss insofern nicht "doppelt" gearbeitet werden.

 

Welchen Preis man erzielen kann, ist nicht zuletzt auch davon abhängig, ob man alleine, noch dazu als absoluter Nichtexperte verkauft oder jemanden auf seiner Seite dabei hat, der technsich versiert ist und allzu nassforschem Schlechtreden des Verkaufsobjekts durch diejenigen, die das Auto quasi geschenkt haben wollen, entsprechend entgegen treten können.

 

vor einer Stunde schrieb 1.9TDI:

Du solltest auf keinen Fall das Auto ohne TÜV an privater verkaufen zu versuchen.

 

Warum nicht?

 

 

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vor 14 Stunden schrieb heavy-metal:

So lange das Auto "nur" keinen TÜV hat, wären Probefahrten natürlich möglich unter Beachtung der geltenden Verwarngelder: bis 8 Monate kostet das "nur" EUR 25 - wenn man denn auch erwischt wird. 

 

@heavy-metal

 

OT: Wie sieht es da mit der Haftung von der Versicherung aus?

 

 

KWS-Verlust: Bei mir lag es mal an der Kombination Ausgleichsbehälter und Kühler.  

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vor 2 Stunden schrieb A2-Genießer:

 

@heavy-metal

 

OT: Wie sieht es da mit der Haftung von der Versicherung aus?

 

vor einer Stunde schrieb A2 HL jense:

Die Versicheung haftet ganz normal, zumindest die Haftpflicht.  Vorsatz ist ja nicht nachzuweisen, wenn du den TÜV verschlafen hast, das ist "nur" grob fahrlässig.

 

Vorab: ich habe mich mit den verwarnungsgeldrelevanten Fristen beim Fahren ohne "TÜV" vertan (Asche über mein Haupt) und die seit Februar 2020 geltenden verschärften Sanktionen nicht berücksichtigt: EUR 25 Verwarngeld kostet es nur bei Überziehen des HU-Termins um max. 4 Monate. Darüber hinaus kostet es EUR 60 Bußgeld plus 1 Punkt. Damit wären wir aus der Nummer, überhaupt noch Probefahrten nach im August 2020 abgelaufenen TÜV machen zu können, seit Januar 2021 raus.

 

So lange wir uns im Verwarngeldbereich bewegen, ist der Haftpflichtversicherungsschutz gewährleistet. Hier geht man im Allgemeinen von einer leichten Fahrlässigkeit aus. Allerdings nur dann (das gilt aber auch für Fahrten mit gültiger TÜV-Plakette), wenn das Fahrzeug keine bekannten TÜV-relevanten Mängel hat (z.B. kaputte Bremsen). Dann wäre die Inbetriebnahme (oder deren Duldung durch Dritte) vorsätzlich.

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https://www.kba.de/DE/Fahreignungs_Bewertungssystem/Punktekatalog/untersuchung_kfz_und_anhaenger.html;jsessionid=8894BE83EB07E7A1DDE5BE7DDFF64074.live11314?nn=646312

 

ab dem 4. Monat gints es schon Punkte ... Mist! Ich bin auch schon über 8, war mir aber die ganze Zeit sicher, das bis 8 Monate alles gut .... 90% der Internetseiten sind da nicht aktuell. Danke für den Hinweis.

     
     
     
Bearbeitet von A2 HL jense
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Nur mal so am Rande: Wenn das Auto auf einer öffentlichen Fläche abgestellt ist, kann man bei abgelaufenem TÜV dafür im gleichen Umfang sanktioniert werden, wie wenn man aktiv am Verkehr teilnehmen würde.

 

Damit aber jetzt genug mit dem Offtopic. Am Ende muss das kyra entscheiden, sie stünde als Haltern dafür ja dann gerade.

 

Nochmal zum Auto: Wenn du das Geld jetzt brauchst und es keine andere Möglichkeit gibt, dann wird wohl kein Weg daran vorbei führen, die Kugel zu verkaufen. Setze sie mal für 1.500€ rein und schau was passiert, runtergehen kannst du ja immer noch.

 

Wenn du noch etwas zum Überbrücken hast wäre mein Tipp: Auto abmelden und auf einem Stellplatz für kleines Geld "einmotten". Dann hast du nur noch geringe laufende Kosten und kannst das Auto wieder in Schuss setzen, wenn deine Möglichkeiten es wieder zulassen.

Aber auch da müsstest du, wenn du auf gewerbliche Werkstätten angewiesen bist, mit Kosten um die 1.000 € für Zahnriemen, Reifen und TÜV rechnen.

 

 

 

Bearbeitet von MustPunish
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vor 24 Minuten schrieb MustPunish:

Nur mal so am Rande: Wenn das Auto auf einer öffentlichen Fläche abgestellt ist, kann man bei abgelaufenem TÜV dafür im gleichen Umfang sanktioniert werden, wie wenn man aktiv am Verkehr teilnehmen würde.

Da gibt es keinen Unterschied. Sanktioniert wird übrigens der Halter, nicht der Fahrer -). 

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vor 1 Stunde schrieb ttplayer:

Da gibt es keinen Unterschied. Sanktioniert wird übrigens der Halter, nicht der Fahrer -). 

 

Ja habe ich doch auch geschrieben, steht ja im Bußgeldkatalog unter die Nr. 186.

 

Der Tatvorwurf lautet:

"Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt"

 

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html

 

Alternativ steht das Ganze auch im § 29 StVZO. Im Absatz 1 heißt es hier beispielsweise: "Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen [...] haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten [....] in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen".

 

Also nochmal kurz zusammengefasst: Das Vorführen zur Hauptuntersuchung ist eine ausschließliche Halterpflicht. Ein Bußgeld kann sich daher zwangsmäßig nur an den Halter richten.

 

Es gibt lediglich eine Ausnahme, wann der Fahrer zur Verantwortung gezogen werden. Nämlich dann wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, vgl. BKat Nr. 214a.

Bearbeitet von MustPunish
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Meine Einschätzung: eine halbe Stunde fahren damit der Motor warm und die Batterie richtig voll ist und dann zum TÜV.

 

Plan A: Plakette :D

Plan B: Mit Mängelbericht zum Verkauf anbieten, dann wissen die Leute was auf sie zu kommt. Oder - falls es nur Kleinkram ist reparieren lassen.

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vor 3 Stunden schrieb MustPunish:

Also nochmal kurz zusammengefasst: Das Vorführen zur Hauptuntersuchung ist eine ausschließliche Halterpflicht. Ein Bußgeld kann sich daher zwangsmäßig nur an den Halter richten.

 

Es gibt lediglich eine Ausnahme, wann der Fahrer zur Verantwortung gezogen werden. Nämlich dann wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, vgl. BKat Nr. 214a.

 

Die Antwort ist mit Verweis auf §29 StVZO zwar richtig, aber dennoch unvollständig. Auch der Fahrer wird, sofern er nicht der Halter ist, mit einem Verwarnungsgeld von EUR 25 zur Kasse gebeten, wenn er ein Fahrzeug in Betrieb nimmt, das allgemein "nicht vorschriftsmäßig" war. Dieses Vergehen bezieht sich allerdings auf §23 STVO (sonstige Pfllichten des Fahrzeugführers) - und nicht allein auf fehlende HU, sondern eben auch bei anderen dem Fahrer bekannten Mängeln trotz vorschriftsmäßiger HU. Derartige Mängel müssen nicht zwingend einher gehen mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis.

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Wow, bin gerade etwas überwältigt von Euren Antworten, vielen Dank dafür! Vorab noch, ich habe nicht die geringste Ahnung von Autos allgemein, das hat vor der Trennung mein Mann für mich gemacht. Von daher bin ich mir sehr unsicher, deshalb auch der „Hilferuf“. Es ist halt auch so, dass ich quasi exakt zum Corona-Ausbruch nach Berlin gezogen bin und daher hier kein soziales Netzwerk habe.

 

Ich versuche es der Reihe nach:

 

@ MustPunish - Zahnriemen / TÜV / Dashcam

Nochmal kurz zum Zustand: Ja, Zahnriemen ist 10 Jahre alt, Reifen sind zu tauschen

 Ja, der Audi hat keinen TÜV, daher habe ich mich ja ans Forum gewendet, weil er nicht Probe gefahren werden kann

Zum Thema der Wagen zieht Strom – Dashcam geprüft: Nein

 

@ A2-Nerd – Öffentlicher Raum - Kühlwasser

Ja, der Audi steht im öffentlichen Raum, daher der „Notverkauf“ wegen gelber Plakette vom Ordnungsamt. Ich hatte die ganze Zeit gehofft, ihn nach dem Zugewinnausgleich meiner Scheidung wieder anmelden zu können. Leider arbeiten auch die Gerichte wegen Corona nicht normal, dass kann ich jetzt knicken.

Fehlendes Kühlwasser: Zeitgleich mit Abmeldung hat die entsprechende Anzeige geblinkt, muss deshalb nachgefüllt

werden

 

@ heavy-metal- Fähnchenhändler / Strom / Probefahrten ohne TÜV

Danke für die Begrifflichkeit „Fähnchenhändler“ J

Nein, der Audi stand nicht nur auf Winterrädern, ich hatte nur leider keine Gelegenheit, die Sommerreifen bei meinem Vater abzuholen.

Vitamin B & Co…. – Kommt hier irgend jemand aus Berlin (Scherz)   

Strom verlieren: Nein, keine Messung außer vom ADAC

„Nur kein TÜV“ – Probefahrten: Vielen Dank für den Tipp, das werde ich umgehend recherchieren!! 

„Ist es ggf. möglich, das (abgemeldete)  Auto auf Privatgrund abzustellen und auf bessere Zeiten (Job?) zu hoffen?“ – Leider nicht mehr

 

@ Sergi – Sentimentales & Neckarsulm

Vielen vielen Dank für deine lieben Worte. Es fällt mir einfach schwer, den Wagen loszulassen oder „in schlechte Hände abzugeben“, auch wegen eines sentimentalen Wertes. Darum geht es halt auch dass ich ihn nicht an einen 08/15 Händler abgeben möchte.

Und auch vielen Dank für deinen Tipp mit Neckersulm!!!

Es ist schön von jemand Feedback zu bekommen, der meine Ausgangssituation versteht.

 

Rest folgt morgen! Vielen vielen Dank noch Mal!!!

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  • Danke! 1
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vor 15 Stunden schrieb kyra4775:

 

@ heavy-metal- Fähnchenhändler / Strom / Probefahrten ohne TÜV

Nein, der Audi stand nicht nur auf Winterrädern, ich hatte nur leider keine Gelegenheit, die Sommerreifen bei meinem Vater abzuholen.

 

Vitamin B & Co…. – Kommt hier irgend jemand aus Berlin (Scherz)   

 

Sind die Winterreifen auf Stahlfelge oder Alus? Wenn die Felgen noch in gutem Zustand sind und für das Auto nur der "Mindestpreis" zu erzielen ist, dann würde ich die Räder bei den Kleinanzeigen verticken, statt sie über den Fähnchenhändler als Dreingabe für Null zu entsorgen. Fürn Tausnder würde ich so einem Käufer nichtmal die Tempos im Handschuhfach gratis mitgeben! ;)

 

Berliner Foren- bzw. Clubmember haben wir. Vielleicht hat ja einer der "Kollegen" mal Zeit, sich Deinen A2 mal anzusehen (insbes. wg. Batterieentladung und Kühlmittelverlust) - oder noch ne gute Idee fürs "Zwischenlagern" des "TÜV-losen" bzw. abgemeldeten Autos. Ich bin zu weit weg... 

 

 

Bearbeitet von heavy-metal
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traurige Story, eigentlich ist der zu schade um den einem dieser

wiederlichen Aasgeiern in den Rachen zu werfen.

Bin leider zu weit weg, sonst würde ich dir nen fairen Preis anbieten, oder helfen

den wieder flott zu machen.

Das er abgemeldet ist macht das ganze ja echt schwierig! Wünsche Dir alles gute.

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Zuerst @ alle: vielen Dank dafür dass ihr euch die Zeit genommen habt, ehrlich eure kontroversen Meinungen mitzuteilen!

 

Ich habe noch mal eine Nacht drüber geschlafen und mich für das Vabanque-Spiel entschieden. E ist halt auch eine emotionale Angelegenheit. Früher waren es die Kuscheltiere, jetzt sind es die Autos mit denen man die Erinnerungen verknüpft, ihr wisst eventuell was ich meine. Heisst ich werde es versuchen mit dem TÜV und hoffe auf eine Werkstatt, die korrekt ist.

 

Wenn jemand hier aus Berlin ist und einen Tipp hat, bitte melden ;)

 

@ McFly wegen des Basars: gerne!!!

Moderator:

Einen Beitrag in Deinem Namen erstellen geht als Mod nicht, hab das einfach abgetrennt und diesen Faden hier für die Diskussion stehen lassen.

 

Ich werde zwischenzeitlich berichten wie es weiterging. Bis dahin nochmal danke und bleibt alle gesund!

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Hallo Kyra, 

Die gelbe Brosche von der Rennleitung ist natürlich ungut. Um den Wagen bewegen zu dürfen brauchst Du ein Kurzzeitkennzeichen. Kostet so knapp unter 40€ für 5 Tage. Während Du auf das Kennzeichen wartest, lädtst Du die Batterie.  Ladegerät kann ich Dir leihen, wohne wahrscheinlich in der Nähe. Mit dem Kennzeichen am A2 zur Tankstelle: Luftdruck überprüfen, Körperflüssigkeiten auffüllen, Wagen in dei Waschanlage stellen. Im Anschluss bisschen cruisen. Dann zum TÜV in der Alboinstrasse oder sonstwo (evtl. vorher Termin vereinbaren). Wenn alles gut geht gibt es die Plakette, ansonsten den Mängelbericht. 

Frage: Sind die Siegel noch auf den Nummernschildern, oder wurden die von der Obrigkeit bereits entfernt?

Wurde die Versicherung gekündigt oder ruht sie? 

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Kurzzeitkennzeichen? Ja, kann man machen, ist aber schon zu normalen Zeiten in Berlin stressig. Und gelbe Schilder kosten bei den Händlern vor Ort. Leider.

 

Man kann gelbe Kennzeichen auch ohne HU bekommen, aber das geht nur bei der am Standort des Fahrzeuges zulässigen Zulassungsstelle, also Berlin Lichtenberg oder Berlin Kreuzberg. Die Zuteilung des gelben Kennzeichens erfolgt trotz fehlender Nachweise, jedoch werden die Kurzzeitkennzeichen mit einer Nutzungsbeschränkunge belegt.

 

kurz um: Man darf damit zur Prüfstelle im Zulassungsbezirk fahren und falls man durchfällt zu einer Werkstatt. Weil Berlin als ein Zulassungsbezirk gilt, darf man von Köpenick nach Pankow fahren oder von Wansee nach Ahrendsfelde.

 

Aber, lass doch den Wagen abholen und zur Werkstatt liefern. Es gibt viele Anbieter in Berlin, die für 50€ oder weniger das machen. Sicher kennt die Werkstatt auch eine preiswerte Möglichkeit. Das ist wesentlich stress freier.

 

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vor 52 Minuten schrieb Superduke:

Kurzzeitkennzeichen funktioniert aber nicht. Diese werden nur noch mit gültiger HU zugeteilt. 

Bleibt eigentlich nur noch Rote Händlernummer, Autotrailer oder Abschleppwagen.... 

Rote Händlernummer funktioniert auch nicht mehr für solche Fahrten. Die rote Nummer darf nur von den befugten Mitarbeitern des Autohauses benuzt werden, die für die Nummer gemeldet sind. Will heissen, es darf noch nich tmal jeder Autohausmitarbeiter damit rumfahren. Bis vor 3 Jahren habe ich regelmäßig Gebrauchtwagen von unserem Audi Autohaus übers Wochenende zu diversen Autotreffen gefahren. Jetzt müssen die Autos angemeldet sein. Ein Mitarbeiter des Autohauses hat vor ein paar Monaten sein altes Auto mit roter Nummer zum Autohaus fahren wollen und ist von der Polizei angehalten worden. Eine Anzeige gegen den Fahrer und gegen das Autohaus waren die Folge. Es gab ein ordentliches Bußgeld. Eine rote Händlernummer darf eigentlich nur noch benutzt werden, um einen Neuwagen von Autohaus zu Autohaus und zum Kunden zu überführen, oder einen Gebrauchtwagen mit TÜV ohne Anmeldung zu überführen. Das Wichtigste ist dabei, dass sich das Fahrzeug mit der roten Nummer im Besitz des Nummerninhabers befindet. Es bleibt wirklich nur der Transport auf nicht eigener Achse übrig. Aber die Werkstatt, die @janihani empfohlen hat, besitzt doch sicher einen Hänger.

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vor 15 Minuten schrieb Nupi:

Eine rote Händlernummer darf eigentlich nur noch benutzt werden, um einen Neuwagen von Autohaus zu Autohaus und zum Kunden zu überführen, oder einen Gebrauchtwagen mit TÜV ohne Anmeldung zu überführen

 

Das glaube ich nicht.

 

"Als zuverlässige Gewerbetreibende der Fahrzeugbranche (zum Beispiel Kfz-Hersteller, Kfz-Händler, Kfz-Werkstätten) können Sie für nicht zugelassene Fahrzeuge das rote Kennzeichen beantragen.

Rote Kennzeichen dürfen Sie nur für folgende Fahrten verwenden:

   - Probefahrten
   - Prüfungsfahrten
   - Überführungsfahrten"

 

Quelle: Informationsportal des Landes Baden-Württemberg: https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Rotes+Dauerkennzeichen+Haendlerkennzeichen+beantragen-936-leistung-0

 

Die Rechtsgrundlage bildet § 16 FZV. Hier ist ziemlich eindeutig geregelt, was erlaubt ist und was nicht. Gebrauchtwägen dürfen mit roter Nummer auch ohne TÜV überführt werden, solange sie verkehrssicher sind. Fehlender TÜV bedeutet ja bekanntermaßen nicht gleich Verkehrsunsicherheit.

 

Was natürlich beachtet werden muss ist, dass die Fahrzeuge, die mit der roten Nummer bewegt werden, vorab im roten Fahrtenbuch eingetragen werden. Ansonsten steht dem nichts im Wege. Meines Erachtens werden die Strafen in diesem Bereich absolut zurecht verhängt, da es zeitweise ja gang und gäbe war, als Händler rote Kennzeichen zu verleihen/vermieten oder selbst mit dem Privat-PKW damit rumzufahren.

 

Solange man sich an die Vorschriften hält und das der Polizei glaubhaft machen kann, passiert dir da zu 99 % garnichts.

 

Weitere Infos sind auch hier zu finden: https://www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/rote-kennzeichen-ratgeber/

Bearbeitet von MustPunish
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@kyra4775 : ich frage nochmal nach wg. der Reifen. Im Verkaufsthread steht ja etwas von 10 Jahre alten Winterreifen. Dass die Dinger nicht mehr zu gebrauchen sind, war / ist klar. Aber was ist genau mit den Sommerreifen? In der "Fahrzeughistorie", wo die Reparaturen aufgelistet sind, steht unten ja nochmal was von auszutauschenden Reifen. Bezieht sich diese Anmerkung auf die Sommer- oder Winterreifen? Ist am Ende ja nicht ganz unerheblich, wenn es um die Zeitwertbestimmung des Autos geht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Sommerreifen noch mindestens 4 mm Profil haben sollten und nicht gerade ebenfalls ca. 10 Jahre alt sind.

 

Prüfe das doch ggf. bitte nochmal. Das Reifenalter verrät uns die 4-stelige DOT-Nr auf der Reifenflanke. Die bitte mal posten - oder ein Foto vom (Sommer-) Reifen hier hochladen.

Bearbeitet von heavy-metal
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