Zum Inhalt springen
In den nächsten Tagen sind umfangreiche Aktualisierungen des gesamten Systems geplant. Dazu muss der Server mehrmals offline gehen. Wir bitten die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Euer Admin -Artur- ×

Unfall - Gegner bestreitet alles...


Nachtaktiver

Empfohlene Beiträge

Tagchen, ich wieder. Bräuchte einen Rat zur allgemeinen Lebensbewältigung.

 

Hatte am 25.11. nen kleinen Unfall, dabei zog eine Dame nach einem Überholvorgang derart knapp vor mir in die nicht vorhandene Lücke, dass sie meinen A2 am linken Vorderrad berührte. Sie entschuldigte sich darauf per Handzeichen. Zeuge dafür wäre der vor mir fahrende PKW, dessen Nummer ich notiert habe, der aber in der Zwischenzeit bestimmt nix mehr davon weiß. Die Dame fuhr dann noch ca. 2km weiter, bevor sie in ein Parkhaus abbog, wo ich sie dann darauf ansprach. Sie entschuldigte sich und beteuerte, dass sie selbstverständlich für den Schaden aufkäme.

 

Am A2 wurde wundersamerweise nur die Felge zerkratzt und die Spur verstellt. Achvermessung inkl. Einstellen und Felge auf Rundlauf kontrollieren machte €75 beim ATU, habe die Felge geputzt und dachte mir, das lassen wir so gut sein. Mit der Dame telefoniert, Rechnung zugeschickt, gewartet, keine Kohle erhalten.

 

Mittlerweile kam raus, dass sie unter der angegebenen und im Ausweis stehenden Adresse seit 5 Jahren nicht mehr wohnt, die Handynummer samt Festnetznummer falsch ist. Neue Handynummer "organisiert" und heute mal angerufen. Ging keiner ran, Rückruf kam, ob denn ein gewisser XXX von diesem Handy aus bei ihr angerufen hätte.

 

Ich erzählte ihr dann nochmal, wie die Lage für mich aussieht und bat sie, doch bitte die ausstehenden 75€ an mich zu überweisen. Es folgte eine recht wirre Schimpftirade, gefolgt vom Auflegen des Telefons. Fazit: Sie zahlt nicht.

 

Nun die große Frage, was jetzt Sinn macht:

 

1. Ich geh zur Polizei und bringe den Unfall samt daran anschließender "Fahrerflucht" zur Anzeige.

 

2. Ich besorge mir ne neue Felge, geb das Ganze dann am Stück nem Anwalt, der eine Zivilklage draus machen soll. Beweislage wackelig...

 

3. Ich schicke die ganze Geschichte einfach an die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters. War grob geschätzt nicht ihr Auto. Nur spannend, ob ich dann voher noch ne neue Felge rauslass, oder nicht.

 

4. Ich lass es gut sein, da da sowieso nix bei rauskommt und der Streitwert geradezu lächerlich ist. Würde mich aus Pädagogensicht sehr ankotzen.

 

5. Ich gebe den Fall an meinen Lieblingsmetzger weiter ;)

 

Was tun, sprach Zeus...

Bearbeitet von Nachtaktiver
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Antworten 212
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Top-Benutzer in diesem Thema

Veröffentlichte Bilder

Mal zur Polizei gehen und den Sachverhalt schildern kann nicht schaden. GGF., je nach dem was die Polizei sagt eine Anzeige erstatten, kostet nix macht der Dame aber Ärger. Vielleicht lernt sie draus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

--> 3.

 

So leid es mir tut. Grundsätzlich bei sowas die Rennleitung sofort hinzu holen. Vorallem hat sie Dich mit ihrem Manöver ordentlich gefährdet. Das hätte ich nicht geduldet. Aber jetzt wird wohl nichts Großes mehr bei rauskommen. Die Kosten für Dich werden sich nur noch erhöhen. Das rechnet sich nicht.. :(

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würds machen wie Ge.Micha schreibt, mit der Polizei den Sachverhalt durchgehen und nach deren Ratschlag handeln.

Auch wenn du auf dem Schaden sitzen bleiben solltest. Alles andere wäre wohl eher nervend für Dich als für die böse Frau

 

Gruß Simon

Bearbeitet von simon461
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mal zur Polizei gehen und den Sachverhalt schildern kann nicht schaden. GGF., je nach dem was die Polizei sagt eine Anzeige erstatten, kostet nix macht der Dame aber Ärger. Vielleicht lernt sie draus.

Sehe ich auch so, solange es nichts kostet und wenig Zeit in Anspruch nimmt, ruhig probieren, hat vielleicht noch einen erzieherischen Effekt auf die Frau (Dame wohl eher nicht :rolleyes:).

Das Leben ist zu kurz und anstrengend genug, um Zeit, Kraft und Geld für "unwichtige Dinge" aufzuwenden - meine Meinung ;).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wenn du kein schriftliches Schuldeingeständnis hast, wirst du wohl kaum beiweisen können, daß es überhaupt diese Trulla war... :(

 

Also bleibt dir wohl nur, daraus zu lernen und nächstes Mal wirklich die Polizei zu holen, oder irgend was schriftliches mit Fotos aufzunehmen.

 

Gruß

Fuchs

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hätte zwar auch bei so einem kleinen Schaden sofort vor Ort die Polizei geholt, sicher ist immer sicher, aber in deinem Fall würde ich JETZT zur Polizeidienststelle gehen und eine Anzeige machen und als Zeugen den PKW vor Euch nennen, vielleicht kann der sich doch noch erinnern, A2s sind ja doch recht auffällig.

 

Auch wäre es mal interessant, was die Polizei zu dem nicht mehr wahrheitsgemäßen Ausweis der Dame sagt........ (versäumte Ummeldung usw.)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So, gerade mit dem Zentralruf der Versicherer geplaudert. Aufschlussreich. Auto läuft auf die Mutter. Soll Bilder und KVA schicken...

 

Werd mich also auf den Weg zu Audi machen, KVA für ne neue Felge samt Montage holen. Auf dem Rückweg noch bei der Polizei vorbei. Auch wenn dabei garnix rauskommen sollte, so dürfte ich damit das pädagigische Ärgernis für die Dame maximiert haben ;).

 

Anbei nochmal ein Bild von der Felge VOR der Putzaktion.

IMG_0605.JPG.a32426acef3f9a8a6ecf7a4a872db8b3.JPG

Bearbeitet von Nachtaktiver
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Auto ist glaub ich auf Dich zugelassen, oder? Dann hast Du ein Problem mit der Beweislage, weil die Eigentümerin des gegnerischen Fahrzeugs nämlich eine Zeugin hat: die Fahrerin. Und Du bist Geschädigter und darfst somit nicht als Zeuge sondern nur als Geschädigter auftreten... Gerechte Regelung, oder???

 

Ich würde trotzdem Anzeige erstatten, schon allein um Deiner Seele willen...

 

 

LG

Anika

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Auto ist glaub ich auf Dich zugelassen, oder? Dann hast Du ein Problem mit der Beweislage, weil die Eigentümerin des gegnerischen Fahrzeugs nämlich eine Zeugin hat: die Fahrerin. Und Du bist Geschädigter und darfst somit nicht als Zeuge sondern nur als Geschädigter auftreten... Gerechte Regelung, oder???

 

 

 

Kann jemand mal einem juristisch Unbegabten erklären was das heißt ??

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

echt ärgerlich! Da will man freundlich und kulant sein und wird dafür dann auch noch bestraft- andere würden sämtliche Beulen Kratzer usw. angeben (die, die vorher schon da waren...). Man, 75 Euro, und die Sache wäre aus der Welt, was sind 75 Euro für einen Unfall- ich hätte die Euros bezahlt und noch ne Schachtel Pralinen oder ne Buddel geschickt!

Ich denke, du solltest schon versuchen, der Dame einen ordentlichen Denkzettel zu verpassen (sie schreit ja förmlich danach), solltest aber auch immer den finanziellen Einsatz abwägen...

Hat dein Zeuge den Vorgang denn wirklich gesehen? Wenn ja, gib der Polizei doch die Nummer, vielleicht kümmern sie sich ja drum...

 

Viele Grüsse,

 

Jan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Grundsätzlich bei sowas die Rennleitung sofort hinzu holen.

 

die kommt wegen derlei bagatellschäden nicht raus. klärung sollte unter normalen umständen zwischen den beteiligten zu regeln sein, andernfalls über die versicherung des halters.

 

den vorschlag, zunächst die sache über die polizei zu sondieren, halte ich für die aktuell naheliegendste und praktikabelste. in diesem fall ist es zumindest dort auch aktenkundig und man hat die möglichkeit, über handy-nummer und halterfeststellung die entsprechende person ausfindig zu machen.

 

wenn gar nix hilft, dann per anwalt die sache in angriff nehmen. auch wenn es "nur" 75€ sind, würde ich die sache aber auf keinen fall im sande verlaufen lassen.....

 

wenn du kein schriftliches Schuldeingeständnis hast, wirst du wohl kaum beiweisen können, daß es überhaupt diese Trulla war... :(

 

Also bleibt dir wohl nur, daraus zu lernen und nächstes Mal wirklich die Polizei zu holen, oder irgend was schriftliches mit Fotos aufzunehmen.

 

Gruß

Fuchs

 

schriftliche schuldeingeständnisse direkt nach einem unfall, womöglich noch ohne zeugen erpresst (so könnte man die assprache im parkhaus verdrehen) sind nicht verwertbar. beweisbar wird es eventuell durch den fahrer des PKW davor, deren nummernschild (und adresse?) bekannt sind, jedenfals wenn er bewußt die sache beoabachten konnte.

 

Ist mir bewusst, nur siehts bei denen nicht viel besser aus, da die Mutter (Halterin) ja nicht daneben saß und somit nix dazu sagen kann. Einfach mal abwarten...

 

das ist ja gerade der witz bei der sache. nicht die beklagte (in dem fall die mutter/halterin) saß im fahrzeug, sondern die tochter als fahrerin tritt als zeugin auf. sollte die jetzt die sache leugnen bzw. aussagen, dass es zu keinem kontakt gekommen ist, dann mußt du beweisen, dass es so war. und das kannst du nicht ohne einen zeugen. insofern wäre es hilfreich, dass du den fahrer des PKW vor dir kontaktierst und er dir als zeuge zur verfügung stünde.

 

wobei ein findiger anwalt seine aussage zerflückt. hat er denn ständig in den rückspiegel geschaut, weil er gesehen haben will, wie es passierte. wenn ja, wie hat er dann seine sorgfaltspflicht (vorasschauende fahrweise) gleichzeitig eingehalten. oder hat er erst in den rückspiegel geschaut las es schon passiert ist. eventuell hat er ja dein handzeichen übersehen, mit der du die dame vorgewunken hast um dann doch nicht zu bremsen. theoretisch kann man es (rein fiktiv überlegt) so drehen, dass du schuld hast und dann noch ihren schaden zahlen kannst.

 

das ist deutschland, ein land wo "recht sprechen" nicht mit "recht haben" zu verwechseln ist.....

Bearbeitet von vfralex1977
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anbei nochmal ein Bild von der Felge VOR der Putzaktion.

Hmmm...kam mir sehr bekannt vor...das Bild meine ich? Aber wir haben ja eine SuFu: Klick! :idee:

 

Jetzt Du...

 

Cheers, Michael

 

edit: Oh man, hab's erst jetzt gerafft. Wenn Dir die Dame tatsächlich bei 70 ans Rad getitscht ist...ich wäre vermutlich nicht wirklich ohne Polizei und irgendwas mit "gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr" zufrieden gewesen. Wer hat denn den Leitpfosten bezahlt? :-)

Bearbeitet von McFly
Spätzünder...
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1. Russisches Inkassounternehmen beauftragen.

 

2. Dann bei der Stadtverwaltung anscheissen, weil sie ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen ist. Ist eine bußgeldbewerte Ordnungswidrigkeit.

 

Den Rest hast du ja schon in Angriff genomen.

Bearbeitet von Herr Rossi
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

 

 

das ist ja gerade der witz bei der sache. nicht die beklagte (in dem fall die mutter/halterin) saß im fahrzeug, sondern die tochter als fahrerin tritt als zeugin auf. sollte die jetzt die sache leugnen bzw. aussagen, dass es zu keinem kontakt gekommen ist, dann mußt du beweisen, dass es so war. und das kannst du nicht ohne einen zeugen. insofern wäre es hilfreich, dass du den fahrer des PKW vor dir kontaktierst und er dir als zeuge zur verfügung stünde.

.....

 

DIe Beklagte ist entweder die Tochter und/oder die Haftpflichtversicherung der Mutter.

 

Dennoch wird das ohne den Zeugen nichts und dann gibt es die von vfralex vorgebrachte Zeugenproblematik.

Um der Klage stattzugeben, muß das Gericht zur sogennanten vollen Überzeugung kommen, sprich deinem Zeugen glauben. Nicht sehr wahrscheinlich.

Höchstwahrscheinlich wird das Gericht einen Vergleich vorschlagen mit allen Konsequenzen bzgl Gebühren..(dann zahlst du drauf und kriegst nichts) oder auch die Klage abweisen.

 

Ohne belastbaren Zeugen kannst du es sowieso knicken.

 

Schick den Mahnbescheid über den Gerichtsvollzieher, wenn du es ausprobieren willst (allerdings Gefahr, dass das Mädchen dann das streitige Verfahren einleiten lässt mit obiger Problematik)

 

Mein Tip: Wenn das Mädchen sich nicht freiwillig rührt, vergiß es und nimm es als Lehrgeld.

 

Gruß

 

P.S. Dies war keine Rechtsberatung

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist mir bewusst, nur siehts bei denen nicht viel besser aus, da die Mutter (Halterin) ja nicht daneben saß und somit nix dazu sagen kann. Einfach mal abwarten...

Du kannst bei der Polizei nachträglich Anzeige erstatten.Allerdings wird dabei nichts rauskommen, da steht dann Aussage gegen Aussage.Wenn ich Dir aus eigener Erfahrung einen Rat geben darf : Vergiss die Sache am besten, wenn Du nicht Ärger ohne Ende haben willst !:argh:

Grüße vom

Dieter aus Nienburg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So, ein schöner Nachmittag. War erst bei der Polizei, dann bei Audi, dann im Training, dann einkaufen. Jetzt ess ich gerade nen 500g Fruchtquark. Bin zufrieden :).

 

Die Dame war am Telefon so wirr, die bekommt das niemals auf die Reihe der Polizei oder gar einem Richter etwas glaubhaft vorzulügen.

 

Lt. Aussage des Polizisten der sie Sache aufgenommen hat, würde sie, wenn sie sich nicht ganz clever rausredet, folgendes erwarten. Die Sachlage sei jedenfalls klar, der Überholende hat so einzuscheren, dass es reicht.

 

1. Bußgeld Unfall

2. Bußgeld + Punkte Unfallflucht weil sie noch 2 km weitergefahren und dann in einer Parkgarage verschwunden ist, wo ich sie dann gestellt habe. Dabei hat sie dann falsche Angaben zur Person gemacht, wie sich mittlerweile rausstellte.

3. Bußgeld wegen nicht melden des Leitpfostens.

 

Außerdem gibts eine Einladung zum Gespräch auf dem Revier oder wahlweise gleich Besuch. Dazu Post von ihrer eigenen Versicherung, in der sie den Hergang schildern möge.

 

Wesentlich ist also nur, dass sie mich beim Einscheren berührt hat, was sie bisher nicht bestritt. Lediglich war sie der Meinung, dass ich Schuld sei, da ich nicht Platz gemacht hätte, ihr Auto hätte dabei ebenfalls einen Schaden davongetragen. Bin gespannt, was sie dann bei der Polizei zu Protokoll gibt.

 

Bei Audi hab ich mir nen KVA für ne neue Felge mitsamt Nabendeckel und Montage erstellen lassen. Dazu kommt dann noch ein Kratzer an der Stoßstange vorne links. Wenn ich schonmal da war und ihre Versicherung gerne was zugeschickt haben mag, bitteschön...

 

Ich glaube das Ziel, ihren Ärger über die nicht bezahlten 75€ zu maximieren, ist nicht mehr fern ;).

Bearbeitet von Nachtaktiver
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

drücke die daumen, dass alles klappt :rolleyes:

 

hätte auch ne ähnliche story mit sehr günstigem ausgang für mich, aber da halte ich lieber meine klappe und behalte das für mich.

jedenfalls nur soviel, zweimal kann man so viel dussel nicht haben, wie ich es da hatte.... ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hab gerade mal den Bußgeldkatalog gewälzt. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort macht 7 Punkte. Ausnahmen nur bei Bagatellen im ruhenden Verkehr zulässig. Dazu noch 7 Punkte Regelsatz für Straßenverkehrsgefährdung wegen Fehlverhalten beim Überholen. Beides Straftaten, sprich das wird der Staatsanwalt auf den Tisch bekommen. Dürfte zumindest reichen, um ihr Angst zu machen.

Bearbeitet von Nachtaktiver
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Falls es Lackspuren vom anderen Auto bei Deinem gibt lass von der Polizei eine Spurensicherung machen. Die können dann die Spuren mit dem Täterauto vergleichen. Auch die Höhe ab Boden von den Spuren sind ja bei beiden Fahrzeugen identisch. Dann kann sie vermutlich gar nichts mehr abstreiten. Die Spuren auf dem Foto zeigen ja schon, dass Du das Opfer bist.

Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen immer ein Europäisches Unfallprotokoll auszufüllen. Das braucht etwas Übung damit Du nicht selber der Schuldige bist aber hat mir auch schon geholfen als der andere behauptete er sei unschuldig. Protokoll "gewusst wie" ausgefüllt und von beiden unterschrieben. Dann gibt es keine Diskussion.

In Deinem Fall sowieso nicht. Da müsste die Polizei gar nicht mehr nachfragen weil sie ja die Schuld selber im Protokoll unterschrieben hätte (auch wenn sie es nicht so schreiben muss). Die Skizze und die Kreuze bei der Manöverbeschreibung sind da sehr eindeutig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

anhalten und unfall zugeben nach 2km würde wahrscheinlich nicht als fahrerflucht gewertet werden. aber das sollte dich auch nicht interessieren, hauptsache der tatsächlich entstandene schaden wird beglichen. weitere repräsalien sollten dir der gegenseite gegenüber egal sein ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lt. Polizist war das ne astreine Fahrerflucht, da sie auch gleich an der Unfallstelle in eine Haltbucht hätte fahren können und sich dann in der Tiefgarage vom Fahrzeug entfernt hat, als sie von mir angesprochen wurde.

 

Es geht nicht mehr um 75€. Es geht darum, dass ich es gut gemeint habe und sie meint, mich verarschen zu können. Sowas macht man nicht, vor allem nicht mit mir...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hab gerade mal den Bußgeldkatalog gewälzt. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort macht 7 Punkte. Ausnahmen nur bei Bagatellen im ruhenden Verkehr zulässig. Dazu noch 7 Punkte Regelsatz für Straßenverkehrsgefährdung wegen Fehlverhalten beim Überholen. Beides Straftaten, sprich das wird der Staatsanwalt auf den Tisch bekommen. Dürfte zumindest reichen, um ihr Angst zu machen.

 

ui, macht 14 Punkte. Könnte, je nach Strenge "ihrer" Führerscheinstelle auch eine Einladung zu einem Verkehrsunterricht nach sich ziehen. Was man sich nur für Ärger wegen 75€ ersparen könnte....

 

Erinnert mich sehr an eine Story aus dem Münchner Umland. Kruzfassung:

82-Jähriger bekommt 25€-Ticket wegen Parken im Halteverbot. Er will sich rausreden. Er bekäme oft mal Atemnot und dann müsse er sich ausruhen. Nur, im Wagen war er nicht, sondern 2 Stund im nahegelegenen Café. Ob der wohl dreisten Lüge forschte die Führerscheinstelle nach und schickte den guten Mann zum Amtsarzt, da man wegen der auftretenden Atemnot doch mal schauen könnte, wie es um die Fahrtüchtigkeit steht.

Der Befund war vier DIN A4 Seiten lang!

Tja, den Schein ist der Mann nun für immer los. Und das alles, weil er die 25€ nicht zahlen wollte....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

die kommt wegen derlei bagatellschäden nicht raus.

In welchem Bundesland ist das zwingend so? In welchem? Also ich habe sowas in der Art auch mal gehört aber bisher kam immer (nur eben mit gut 30 Min Wartezeit) die Polizei vorbei auch bei einem Fall wo ein Auto in einer Einbahnstraße (vor meiner Tür) auf der Fahrbahn geparkt war und somit kein Auto mehr vorbei kam. Kein Unfall keine Gefährdung direkt. Es dauert nur eben.

Toi toi toi, bei mir alles glatt gelaufen immer und der Motorradfahrer im Sommer hat selbst die Polizei gerufen nach meiner Stoßstangenbeschädigung. Da kamen die auch. Und auch ein Gutachten wurde gleich von der Versicherung bezahlt (ok wegen über 15J altem Auto und die nicht wußten wie der Restwert ist).

Bearbeitet von erstens
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

. Auch die Höhe ab Boden von den Spuren sind ja bei beiden Fahrzeugen identisch.

Etc! Wegen sowas hat mein Onkel fast blechen müssen und das nur wegen Zeugenaussagen. Er hat nie ein fremdes Fahrzeug auf besagtem Parkplatz berührt. Aber es wurde einfach behauptet. Polizei hat bei ihm zu hause das Auto besichtigt, vermessen, konnte auch nix wirklich finden aber auch nicht 100%ig ausschließen. Glaube es ging bis vor Gericht!! Und ich kenn ihn gut also er ist KFZ Meister und Ausbilder und sein auto steht jede Nacht mit offenen Türen in der Garage unter dem Haus. Der kennt keinen Rost! Auch nicht wegen Kondeswasserfeuchtigkeit und Türgummis nach 10 Jahren wie neu!

Die ausländische nennen wir sie Mafia hat einfach was behauptet und in D ist man scheinbar schnell der Dumme. Zeugen waren auch die eigenen Leute.

anhalten und unfall zugeben nach 2km würde wahrscheinlich nicht als fahrerflucht gewertet werden.
Doch wird es wenn der Richter der Meinung ist, die Berührung also der Unfall hat die Verursacherin warnehmen müssen! Kenne da auch einen Fall bzw. Mäuschen kennt den. Bearbeitet von erstens
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@knuffi: muß ned sein. Polizei ist Ländersache. Wir haben in Deutschland mittlerweile ned mal einheitliche Uniformen/Polizeiwagen...

So ist es !

 

PS bei uns es niedrigste Priorität also sie binden es in ihre normale Runde mit ein und die Polizei kommt entsprechend spät an den Unfallort.

Bearbeitet von erstens
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In welchem Bundesland ist das zwingend so?

 

hessen. habe ich so erlebt. polizei kommt nur bei personenschäden bzw. unfällen ab geschätztem unfallschaden von -?-€.

es sei denn sie haben zeit und lust. aber bei einem anruf bekommst du das als info....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mein Stiefvater hatte mal einen Crash (ist ca. 25 Jahre her, also noch keine Händis im Auto), 150m vor seinem Geschäft....wollte dort hin um die Polizei zu rufen...Ergebnis: Anzeige wegen Fahrerflucht!

 

So schnell ist man dran...von wegen 2 km weiter und in der Garage einparken....das ist echte Fahrerflucht. Ohne Diskussion.

Alleine schon so knapp einscheren, ist eigentlich schon Nötigung.

 

Gruß Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Ärgerliche Unfallgegnerin!

Hier noch Tipps aus anwaltlicher Sicht:

 

1) In solchen Fällen immer Polizei hinzuziehen, allein wegen des unverschämten Weiterfahrens.

2) Falls nicht 1), jdf. Daten / Karte der Haftpflichtversicherung geben lassen (dann wird die Verteidigung, es hätte gar keinen Vorfall gegeben, nämlich ziemlich unglaubhaft).

3) Im Zivilprozess herrscht Wahrheitspflicht und eine vorsätzliche Falschaussage wäre (versuchter) Prozessbetrug. Da hier ein möglicher Zeuge existiert (vorausfahrendes Fahrzeug), wird der Richter der Unfallgegnerin das Risiko einer Falschaussage dezidiert erörtern.

4) Allein aus erzieherischen Gründen würde ich der Frau jetzt Stress machen. Also Anzeige bei der Polizei, Strafantrag.

5) Wende dich mit dem Schaden umgehend an die gegnerische Haftpflicht. Schließlich hast du einen Direktanspruch gegen die Versicherung. Evt. machen die wegen der Höhe keinen großen Aufwand und regulieren, statt sich über die Frage eines Schadensereignisses. Falls sie es ablehnen, kannst du immer noch überlegen, ob du die Sache noch weiter verfolgen willst (dreijährige Jahresendverjährung schafft ja noch etwas Bedenkzeit).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hierbei handelt es sich nicht nur um eine Sachbeschädigung, sondern um eine Sachbeschädigung mit Fahrerflucht. Die "Dame" ist ja schließlich den Schilderungen entsprechend weitergefahren. Da versteht die Trachtengruppe hoffentlich keinen Spaß.

 

Sehe ich auch so. Nur muss man, was nachweisen können.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bis auf Punkt 1 und 2, die ich in Gutmenschenart verbockt habe, hab ich alles richtig gemacht. Bin gespannt, was dabei rauskommt. Eine Schadenaufstellung von knapp 1200€ habe ich am 5.1. ihrer Haftpfilcht zukommen lassen, nachdem ich mit diesen bereits vorab telefoniert hatte. Nur hat der KVA eben gedauert. Bei der Polizei läufts, wurde sehr interessiert aufgenommen.

 

Nachweisen muss man es wohl, da liegt der Hase im Pfeffer. Ich gehe nicht davon aus, dass der zeuge noch was Bruachbares aussagt, jedoch erwarte ich von der Dame fest, dass sie - sollte das Ganze vor Gericht gehen - spätestens bei der zweiten Nachfrage einknickt. Was soll sie denn erzählen? Sie war zu der Zeit auf Hawaii? Der Unfallmechnismus ist völlig klar, sie hatte lediglich die Schuldfrage angezweifelt, welche ihr das Gericht dann gerne erläutern wird.

Bearbeitet von Nachtaktiver
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Schreibe jetzt und erstelle anschließend ein Benutzerkonto. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.


  • Aktivitäten

    1. 4

      Turboreparatur-Erfahrungen

    2. 7

      Frage(n) zur richtigen Messung des Öldrucks am FSI

    3. 323

      [TDI] Pumpe Düse Abhilfe Korpushalter Sammelbestellung?

    4. 1

      Steuergerät prüfen?!

    5. 53

      [1.4 BBY] Kein TÜV, CO-Gehalt zu hoch

    6. 8

      Lupo 3L TDI (AYZ): Starter macht sich selbstständig

    7. 8

      Lupo 3L TDI (AYZ): Starter macht sich selbstständig

    8. 8

      Lupo 3L TDI (AYZ): Starter macht sich selbstständig

    9. 2.247

      Wer ist aktueller "Kilometerkönig"?

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.