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LED anstelle H7


jojo

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vor 40 Minuten schrieb _Manni_:

d am besten nach einem sonnigen Tag wieder drauf, wenn der Scheinwerfer noch in der Sonne badet

Das ist keine gute Idee, da warme Luft deutlich mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann als kalte.

Besser wäre es den Scheinwerfer bei Kälte zu schließen, wenn man ihn mal abgetrocknet hat.

Ich würde mit einem kalten Föhn die Feuchtigkeit bei Kälte aus dem Gehäuse blasen und ihn dann schließen. :LDC

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Auch wenn das mit der 'Kälte' richtig ist, scheint zu genügen...

... man könnte bei relativ trockenem Wetter natürlich auch mit 'nem Fön die Scheinwerfer innen trocken blasen; oder, falls ausgebaut, an trockenem warmen Platz ein paar Stunden offen liegen lassen.

Bearbeitet von Joachim_A2
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Gerade gefunden.

 

NIGHT BREAKER LED W5W   | OSRAM Automotive

 

Mit der NIGHT BREAKER W5W-LED ist jetzt die erste straßenzugelassene1) W5W-LED-Ersatzlampe von OSRAM auf dem Markt, die für den Einsatz in allen1) 12V-Fahrzeugmodellen, hinter weißem Glas als Stand-, Positions-, Begrenzungs-, Kennzeichen- und Innenraumleuchte zugelassen ist. Dies ist die erste Lampe von OSRAM, bei der man die Scheinwerfer-Zulassungsnummer nicht mit einer Kompatibilitätsliste überprüfen und abgleichen muss.

 

Also endlich das warmweiße Standlicht legal austauschen. Sollte bei 1 Watt auch nicht zu heiß werden.

  • Daumen hoch. 3
  • Danke! 4
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Es war wohl zu erwarten, dass irgendwann ein Leuchtmittel, das nicht als "Scheinwerfer"-Lichtquelle vorgesehen ist, eine allgemeine Zulassung bekommen könnte, denn die LEDs emittieren mit 50 lm nicht mehr, als die ECE auch für das Glühlampenpendant mit W5W-Sockel als Grenzwert vorsieht. Zumal die Lage der SMD bei der Osram-Lampe im Prinzip der Lage der Glühwendel einer klassichen W5W-Glühlampe entspricht und nicht wie bei den vielen illegalen Chinateilen einfach nur auf eine Platine gedengelt wurde.

 

Über den Sinn und Unsinn dieser LEDs kann man sicher streiten, denn bei eingeschaltetem Abblendlicht wird das Standlicht, egal, ob nun mit ca. 3.000 K oder 5.800 K, locker von der H7-LED überstrahlt, so dass der optische Effekt nur bei eingeschaltetem Standlicht und nicht leuchtendem Abblendlicht wahrnehmbar ist. Wenn ich also im Auto sitze, bekomme ich von der Farbtemperatur des Standlichts auch nix mit. ;)

 

Wenn überhaupt, werde Ich mir die Dinger erstmal nicht kaufen, denn in ca. 12 Monaten kosten die Teile nur noch die Hälfte, weil jetzt jeder Hinz und Kunz den Händlern den Shop einrennt und die Preise hochtreibt. ;)

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Die W5W-LEDs sind sicherlich in erster Linie eine Frage der Optik - weniger des Nutzens; ähnlich wie vielleicht "LED-KZB"s.

 

Alternativ - was zu probieren wäre - könnten die LEDs evtl. eine Art TFL-Ersatz sein, falls jemand mit Beleuchtung, aber nicht eingeschaltetem Abblendlicht fahren möchte, warum auch immer. Und letztlich sparen die Laternen-Parker mit eingeschaltetem Parklicht 2 Watt und können sich einer längeren Lebensdauer der Leuchtmittel erfreuen ;).

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vor 49 Minuten schrieb Nupi:

Ich fahre ja im April mit Standlicht-LED zumTüv. Mal schauen, was da passiert.

 

Welche hast du drin? Ich hab die von Philips und bin auch gespannt, ob der Prüfer was merkt/sagt

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vor 4 Stunden schrieb Joachim_A2:

Alternativ - was zu probieren wäre - könnten die LEDs evtl. eine Art TFL-Ersatz sein...

 

Niemals können sie das. Nicht einmal ansatzweise. Gem. ECE R87 muss die Helligkeit innerhalb einer definierten Fläche an allen Punkten mindestens 400 cd betragen, damit das TFL hinreichend auffällig ist. Das ist mit einer nur 50 lm emittierenden Lichtquelle nicht möglich. Erst recht nicht, wenn die Lichtquelle nicht in einem dafür konstruierten Reflektor integriert ist. Und das ist gut so! :LDC Aus demselben Grund ist es gut, dass Leuchtmittel mit >50 lm und W5W-Sockel unzulässig sind.

 

Was allenfalls noch denkbar wäre (und diese "Versuche" gab es mal in Österreich): das in einem Doppelscheinwerfer separate Fernlicht - das in seiner Lichtabstrahlcharakteristik dem TFL noch am nächsten kommt - stark gedimmt als TFL "zweckzuentfremden". Selbst diese Idee ist, wohl nach intensiven Tests, wieder verworfen worden. Auch hierzu gibt es - wen mag es wundern`? - einen Thread im A2-Forum. Was wir hier nicht alles schon so hatten! ;)

 

Ob die LEDs im Standlicht nun insgesamt 2 oder 6 W verbraten, ist nebensächlich. Es leuchten ja hinten auch noch 2 Schlussleuchten mit zusätzlichen 2x5 (=10) W. Überdies ist der Akku im A2 mit 80 Ah groß genug, damit das Auto auch nach einem halben Tag Standzeit noch klaglos anspringt.

 

vor 3 Stunden schrieb timbo01:

Ich hab die von Philips und bin auch gespannt, ob der Prüfer was merkt/sagt

 

Wenn es sich um die Philips-LEDs handelt, die in einer Freigabeliste (wenngleich nicht offiziell für den A2) stehen, wird er, wenn er nach einer Zulassung fragt, sie aber nicht explizit für den A2 bekommt, evt. ein Auge zudrücken. Ich persönlich rechne aber damit, dass auch die Philips-LEDs in Kürze eine allgmeine Zulassung bekommen, wenn sichergestellt ist, dass es die Anforderungen an das Standlicht insgesamt (s.o.) erfüllt.

Bearbeitet von heavy-metal
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vor 19 Minuten schrieb heavy-metal:

Niemals können sie das. Nicht einmal ansatzweise. Gem. ECE R87 muss die Helligkeit innerhalb einer definierten Fläche an allen Punkten mindestens 400 cd betragen, damit dsas TFL hinreichend auffällig ist. Das ist mit einer nur 50 lm emittierenden Lichtquelle nicht möglich. Erst recht nicht, wenn die Lichtquelle nicht in einem dafür konstruierten Reflektor integriert ist. Und das ist gut so! :LDC Aus demselben Grund ist es gut, dass Leuchtmittel mit > 50 lm und W5W-Sockel unzulässig sind.

 

Wie ich weiter oben schon schieb, haben die W5W-LEDs auch nur eine Zulassung bekommen (können), weil deren Lichtstrom nicht höher ist als der für eine Glühlampe mit demselben Sockel.

 

Was allenfalls noch denkbar wäre (und diese "Versuche" gab es mal in Österreich): das in einem Doppelscheinwerfer separate Fernlicht - das in seiner Lichtabstrahlcharakteristik dem TFL noch am nächsten kommt - stark gedimmt als TFL "zweckzuentfremden". Selbst diese Idee ist, wohl nach intensiven Tests, wieder verworfen worden. Auch hierzu gibt es - wen mag es wundern`? - einen Thread im A2-Forum. Was wir hier nicht alles schon so hatten! ;)

Danke für den expliziten Hinweis - ich hätte mein ;) anders setzen sollen.

Und ich formuliere um: diejenigen die kein TFL haben und nicht mit Abblendlicht, warum auch immer, fahren wollen, haben aufgrund der Lichtfarbe und -stärke der LEDs (weiß, 50 lm) einen Vorteil gegenüber den W3W-Glühlampen (22 lm) - und sind mir insgesamt lieber als völlig ohne Licht fahrende.

 

Bearbeitet von Joachim_A2
Link korrigiert.
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Ja, ok. Dennoch: ein Auto, das am Tage mit unzureichendem Licht daherkommt, wird auch nicht entschieden früher wahrgenommen werden (können) als eines, das unbeleuchtet ist. Sonst hätte man ja das TFL gar nicht erfunden bzw. gar zuvor schon die Empfehlung ausgesprochen, auch tagsüber mit Abblendlicht (und nicht mit Standlicht) zu fahren.

 

Was der Umbau beim A2 von 22 (W3W) auf 50 lm (W5W) bringt, interessiert mich hingegen auch. Man darf nur nicht dem Rechenfehler erliegen und glauben, dass die Verdoppelung  des lm-Wertes mit einer subjektiven Verdoppelung der wahrgenommenen Helligkeit entspricht. Tatsächlich müsste man dafür den lm-Wert vervierfachen.

 

Es wird aber sicher nicht lange dauern, bis jemand das Standlicht der A2-Scheinwerfer entsprechend umbaut und das auch mit dem direkten Vergleich dokumentiert. ;)

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Am 26.1.2024 um 20:23 schrieb Michael_A_2:

(...) Mit der NIGHT BREAKER W5W-LED ist jetzt die erste straßenzugelassene1) W5W-LED-Ersatzlampe von OSRAM auf dem Markt (...) Also endlich das warmweiße Standlicht legal austauschen. Sollte bei 1 Watt auch nicht zu heiß werden.

Ich finde es interessant, dass Osram sie aber nicht in der Liste für kompatible und zugelassene Leuchtmittel beim A2 führt, beim A4 z.B. aber schon.

 

vor 5 Minuten schrieb aluboy:

Nun sind auch Osram`s H7 NIGHT BREAKER LED Gen2  für den A2 erhältlich. (...)

Bei denen fände ich es mal interessant zu wissen ob sich die Genehmigungsnummer/Kennzeichnung ("K1821") zur Gen2 geändert hat. Ich gehe mal nicht davon aus, weil es aktuell nur eine ABE für die H7-LEDs gibt. Das wäre für mich später mal interessant, weil meine LEDs eingetragen sind.

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vor 27 Minuten schrieb aluboy:

Nun sind auch Osram`s H7 NIGHT BREAKER LED Gen2  für den A2 erhältlich.

 

Und welchen Vorteil soll die Gen2 jetzt haben? Lasst Euch von OSRAM nicht verar$(hen, und halten wir mal den Ball flach:

  • dieselbe Lebensdauer wie die Gen1
  • dieselbe Farbtemperatur wie die Gen1
  • derselbe Lichtstrom wie die Gen1

Beim Lichtstrom war das auch zu erwarten, denn sonst hätte die Gen2 keine Zulassung bekommen. Stellen wir am Ende also fest, dass die Gen2 statt 19W "nur" noch 16W Leistungsaufnahme hat - so what! Allenfalls die Form des Lüfters lässt spekulieren, dass die Klammerbiegeritis beim A2 beim Einbau der Gen2 nicht erforderlich werden wird.

 

Also an alle diejenigen, die schon die Gen1 drin haben: Ihr braucht Euch nicht zu grämen und auch keine neuen LEDs zu kaufen, um weiterhin up-to-date zu sein. ;)

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Ich finde "nur" die Liste mit dem EN im Dateinamen. Dort steht z.B. ein W203 (Bj 2000-2004) drin. Der stand aber auch Anfang 2023 bereits in der Liste für England. Bis jetzt hatte die Liste immer ein DE für Deutschland im Namen. Nicht, dass der Admin von Osram die falsche Liste verlinkt hat? 

 

Link zur aktuellen ABE wäre klasse

Bearbeitet von Michael_A_2
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vor 7 Stunden schrieb heavy-metal:

Beim Lichtstrom war das auch zu erwarten, denn sonst hätte die Gen2 keine Zulassung bekommen.

Die besprochene Norm - Name ist mir gerade entfallen- hat eine Obergrenze von 2000lm pro Leuchtmittel, soweit keine automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigung vorhanden ist. Warum beharren die Markenhersteller bei 1500? Technisch wären 2000 drin

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vor 1 Stunde schrieb karlchen:

Die besprochene Norm - Name ist mir gerade entfallen- hat eine Obergrenze von 2000lm pro Leuchtmittel, soweit keine automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigung vorhanden ist. Warum beharren die Markenhersteller bei 1500? Technisch wären 2000 drin

Eben weil dann keine SWRA vorgeschrieben ist, IIRC.

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Das Limit per Norm ist nicht 1500lm, sondern 2000lm oberhalb derer SRA etc notwendig sind. Was haben wir übersehen? Wenn doch jetzt Philips z.B. mit einem 2000lm Rtrofit rauskäme, hätten sie einen klaren Produktvorteil gegenüber Osram. Macht aber keiner - warum?

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Noch ein PS zur neuen "NIGHT BREAKER H7-LED GEN2":

Vielleicht sollten wir OSRAM noch ein wenig Zeit geben, Daten zu aktualisieren.

Denn hier werden aktuell (29.01.2024) neben einer "NIGHT BREAKER H7-LED GEN2" auch eine "NIGHT BREAKER H7-LED GEN2 PRO" gelistet.

 grafik.thumb.png.f4b2b8944782a94d51f8f3fc8c74e2d3.png

 

 

 

Unterschiede in den derzeitigen Daten habe ich auf die Schnelle nicht gefunden; selbst die Bestellnummern in den beiden PDFs sind identisch. Aber vielleicht wird aus der PRO-Version eine, mit ein paar Lumen mehr, wenn @karlchen Recht hat:

vor 9 Stunden schrieb karlchen:

Das Limit per Norm ist nicht 1500lm, sondern 2000lm oberhalb derer SRA etc notwendig sind. Was haben wir übersehen? Wenn doch jetzt Philips z.B. mit einem 2000lm Rtrofit rauskäme, hätten sie einen klaren Produktvorteil gegenüber Osram. Macht aber keiner - warum?

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vor 14 Stunden schrieb karlchen:

Die besprochene Norm - Name ist mir gerade entfallen- hat eine Obergrenze von 2000lm pro Leuchtmittel, soweit keine automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigung vorhanden ist. Warum beharren die Markenhersteller bei 1500? Technisch wären 2000 drin

 

@Joachim A2 : karlchen hat aber nicht recht. ;) Denn die Grenze von 2.000 lm ist zwar in der ECE R48 geregelt, jedoch nur allgemeingültig für alle Scheinwerfer. In der ECR R37 stehen hingegen die genauen Regelungen zu den einzelnen Leuchtmitteln. Das Leuchtmittel für einen H7-Scheinwerfer darf gem. ECE R37 nur 1.500 lm emittieren. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Glühlampe oder ein H7-LED-Retrofit handelt.

 

Der Betrieb eines H7-Scheinwerfers mit einem Leuchtmittel, das > 1.500 lm emittiert, ist also unzulässig, zumal es H7-Leuchtmittel mit > 1.500 lm ja schon längst (als "100W"-Glühlampe) gibt. Die bringen über 2.000 lm, wären aber auch dann nicht zugelassen, selbst wenn das Auto mit SRA und ALW (bzw. der Scheinwerfer ggf. entsprechend wärmebeständig und mit passendem Kabelquerschnitt) ausgestattet wäre. Die Erklärung liegt auf der Hand: da beim H7-Scheinwerfer der Asymmetrieanteil des Lichtmusters in der Höhe nicht begrenzt sein muss, würde sich bei Überschreiten der 1.500lm-Grenze eine unzulässig hohe Blendwirkung einstellen. Und genau aus diesem Grund wird auch niemand ernsthaft erwägen, die ECE R37 entsprechend zu ändern, damit die LED-Retrofits mehr als den für den jeweiligen Glühlampentyp  zulässigen (und damit homologierten) Lichtstrom emittieren dürfen.

 

Also: was die LED in Bezug auf den Lichtstom hergeben darf, ist - für den jeweiligen Glühlampentyp bzw -sockel - in der ECE R37 geregelt. Würde man ein LED-Retrofit z.B. für einen Scheinwerfer mit H13-Leuchtmittel konstruieren, dann wäre der maximal zulässige Lichtstrom 1.700 lm - weil ein H13-Leuchtmittel lt. ECE R37 eben maximal 1.700 lm emittieren darf.

 

 

Bearbeitet von heavy-metal
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Danke Euch Beiden, dann dürfte die Sache ja ziemlich geklärt sein.

 

Wäre also die Frage, warum es nach derzeitigem Doku-Stand von Osram eine "... GEN 2" und "... GEN 2 PRO" Version geben soll bzw. wo die Unterschiede liegen werden. Allerdings, wer auf das jeweilige Doku-Datum achtet, wird feststellen, dass beide Dokumentationen von gestern (29.01.2024) stammen und sich scheinbar nur durch "PRO" und eine fehlende Maßzeichnung (im "PRO"-Dokument) unterscheiden.

Also mal sehen, ob und wie sich das ändern wird.

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vor 8 Stunden schrieb Joachim_A2:

Wäre also die Frage, warum es nach derzeitigem Doku-Stand von Osram eine "... GEN 2" und "... GEN 2 PRO" Version geben soll bzw. wo die Unterschiede liegen werden.

 

Wie ich schon schrieb, hat die Gen2 eine etwas geringere Leistungsaufnahme und einen anderen Lüfter. Damit dürften sich die Möglichkeiten von OSRAM erweitern, für solche Scheinwerfer weitere Zulassungen zu bekommen, in denen die Gen1 nicht passt. Ich habe noch nicht nachgesehen, aber die Gen2 dürfte auch für diejenigen Scheinwerfer pauschal zugelassen worden sein, die für die Gen1 homologiert wurden, wenn man unterstellt, dass Osram ggü. dem KBA den Nachweis geliefert hat, dass die Anordnung der LEDs und natürlich der Lichtstrom identisch ztur Gen1 sind.

 

Was es mit der Gen2PRO auf sich haben soll, darauf bin ich gespannt. Der Lichtstrom ist schonmal derselbe, dito Farbtemperatur. Wer aber "230% mehr Helligkeit" haben will, muss seine Gen1 schleunigst wieder ausbauen. Damit steht man ja nun glatt im Dunkeln, denn die macht nämlich "nur" 220%. o.O xD :P 

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vor einer Stunde schrieb heavy-metal:

Ich habe noch nicht nachgesehen, aber die Gen2 dürfte auch für diejenigen Scheinwerfer pauschal zugelassen worden sein, die für die Gen1 homologiert wurden, wenn man unterstellt, dass Osram ggü. dem KBA den Nachweis geliefert hat, dass die Anordnung der LEDs und natürlich der Lichtstrom identisch ztur Gen1 sind.

Das mit der pauschalen Genehmigung dürfte so sein, denn in den aktuellen Kompatibilitätslisten wird nicht zwischen den 'normalen', 'Gen 2' oder 'Gen 2 Pro' unterschieden - und in den Dokumenten (.pdf) der Versionen ist z. Zt. nichts Gegenteiliges zu lesen.

 

Die LEDs der "Gen 2" und "Gen 2 Pro" scheinen etwas näher nebeneinander zu liegen (oder könnten minimal größer sein); zumindest wenn man die Bilder in den Dokus vergleicht.

 

Mit der ziemlich pauschalen Zulassung der OSRAM W5W-LEDs (die ja bisher ebenfalls eine Scheinwerfer-Genehmigung benötigten) könnte, neben der H7-Kompatibilität mit weiteren Scheinwerfern, vielleicht auch ein Schritt in eine 'allgemeine Zulassung der OSRAM-H7-LEDs' ohne einzelne Scheinwerfer-Abnahmen beabsichtigt sein. Zugegeben: Spekulation, dennoch wünschenswert und für OSRAM sicherlich lukrativ.

 

Bearbeitet von Joachim_A2
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Meiner Meinung nach handelt es sich bei der NB GEN2 Pro um eine alternative Verpackung für Werkstätten.
Zumindest wird die NB GEN1 Pro auf diese Weise im Internet vermarktet.
 

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vor 2 Stunden schrieb Joachim_A2:

Mit der ziemlich pauschalen Zulassung der OSRAM W5W-LEDs (die ja bisher ebenfalls eine Scheinwerfer-Genehmigung benötigten) könnte, neben der H7-Kompatibilität mit weiteren Scheinwerfern, vielleicht auch ein Schritt in eine 'allgemeine Zulassung der OSRAM-H7-LEDs' ohne einzelne Scheinwerfer-Abnahmen beabsichtigt sein. 

 

Das wäre wünschenswert. Entscheidend dürfte wohl sein, wie viele Scheinwerferprobanden bei den Tests bisher durchgefallen sind.

 

vor 2 Stunden schrieb Joachim_A2:

... dennoch wünschenswert und für OSRAM sicherlich lukrativ.

 Nicht nur für OSRAM, sondern auch für Philips. ;) Wobei Philips für seine Produkte ja selbst verantwortlich ist. ;);)

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  • 2 Wochen später...

Wer im A2 noch umrüsten und dabei gleich die W3W ersetzen möchte, siehe zur Info hier :

 

vor 2 Minuten schrieb Joachim_A2:

Die Neuen heißen nur noch NIGHT BREAKER LED W5W - Osram-Bestell-Nr.: 2825DWNB (ohne "C") - und sind gemäß Link (Zitat):

Mit der NIGHT BREAKER W5W-LED ist jetzt die erste straßenzugelassene1) W5W-LED-Ersatzlampe von OSRAM auf dem Markt, die für den Einsatz in allen1) 12V-Fahrzeugmodellen, hinter weißem Glas als Stand-, Positions-, Begrenzungs-, Kennzeichen- und Innenraumleuchte zugelassen ist.

 

Fazit: die neuen "NIGHT BREAKER LED W5W"-LEDs von OSRAM sind unter den Voraussetzungen gemäß obigem Zitat zugelassen; da der A2 die Rahmenbedingungen erfüllt, auch im A2.

 

Bzgl. W3W (3 Watt) und W5W (5 Watt) sei nochmals angemerkt: Die LED-Ausführung der W5W verbraucht nur 1 Watt, so dass keine Gefahr von Verfärbungen der Standlicht-Kunststoffeinfassung durch zu heiße Leuchtmittel im Scheinwerfer besteht.

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vor 13 Stunden schrieb A2 HL jense:

 

Warum kein Hinweis auf die die Fußnote, obwohl noch nicht abschließend geklkärt ist, ob das tatsächlich auch in D gilt?

 

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Ich wollte einfach nicht alles doppelt schreiben. Andererseits verstehe ich Deine Frage nicht, da Du doch auch in folgemdem Thread zu gange bist...

und siehe ebenso meinen darauf folgenden Post.

 

Vielleicht hat man diesen rechtlichen Hinweis, der u.a. bei den H7-LEDs zu findet ist und auch für die alten W5W galt, einfach noch nicht entfernt / überarbeitet / ....

Wenn Dir dieser Punkt so wichtig ist, wie wäre es, wenn Du eine entsprechende Frage an OSRAM schickst? Meine Erfahrung ist, die Antworten recht schnell.

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Ist schon gestern geschehen, mir persönlich ist es egal, deine Vermutung ist aber eine Vermutung, deswegen fand ich es ein wenig vorschnell, hier Kaufempfehlungen auszusprechen, ohne dass es abschließend geklärt ist. Nicht jeder hat im andren Thread mitgelesen.

Bearbeitet von A2 HL jense
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Verstehe ich schon wieder nicht. Ich habe keine Kaufempfehlung ausgesprochen, sondern lediglich in dem anderen Thread einen Widerspruch versucht aufzulösen, eingeleitet mit dem Wort "Vielleicht...".

Der Link hier auf den anderen Thread war eigentlich als Hinweis gedacht, dass dort über die W5W-LEDs diskutiert wurde.

 

Wolltest Du nun bei OSRAM nachfragen?

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Zu den "allgemeinen" W5W Osram steht direkt dabei als Fußnote/Anmerkung: "Approved LED light source applies to all vehicle models to specific light functions and further restrictions in the respective country. Must not be used behind red and/ or yellow colored glass. For more details see: www.osram.com/nb-led"

 

Dies stammt aus dem PDF, welches man als Kompatibilitätsliste von der deutschsprachigen Osram-Seite bekommt, die laut Webseite für DE "und viele weitere Länder" gültig ist.

ABER: Die zu klärende Fußnote steht in dem PDF, da dort nicht nur die W5W behandelt wird, sondern eben auch alle H7 für alle zugelassenen Fahrzeuge und diese referenzieren auf die besagte Fußnote bzw. den Hinweis.

Ich denke, da wurde einfach etwas mit übernommen, was so direkt nicht zutrifft auf die "allgemeinen" W5W-Led.

 

Sobald ich die Packung in den Händen halte, gucke ich genau nach wasa drauf steht und poste das hier :)

 

Quelle: OSRAM NIGHT BREAKER LED Kompatibilitätsliste vom 17.01.2024

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Hier könnte der geneigte Leser, der nicht den anderen Thread glesen hat, auf die Idee kommen,  gleich die w5w mitzubestellen. Auf die ungeklärte Zulassungsthematik gehst du in keinem Wort ein, ganz im Gegenteil, dein Fazit liest sich so, als wäre das alles geklärt und zulässig, sodass man vielleicht garnicht wie von dir empfohlen auf den Link klickt, sondern einfach dein Fazit für bare Münze nimmt. Warum soll ich mich durch einen weiteren Thread wühlen, wenn das Fazit schon dabei steht?

 

Darauf wollte ich nur hinweisen, und wenn du meine Intention  nicht verstanden hast, ist das auch ok für mich, wir habe ja jetzt den Widersprich auch hier im Thread, somit sind alle informiert. Jetzt heißt es abwarten, bis Osram sich dazu äußert und für mich ist das Thema bis dahin erledigt und hier kann es jetzt einfach mit H7 weitergehen.

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vor einer Stunde schrieb A2-dabei:

Zu den "allgemeinen" W5W Osram steht direkt dabei als Fußnote/Anmerkung: "Approved LED light source applies to all vehicle models to specific light functions and further restrictions in the respective country. Must not be used behind red and/ or yellow colored glass. For more details see: www.osram.com/nb-led"

 

Dies stammt aus dem PDF, welches man als Kompatibilitätsliste von der deutschsprachigen Osram-Seite bekommt, die laut Webseite für DE "und viele weitere Länder" gültig ist.

ABER: Die zu klärende Fußnote steht in dem PDF, da dort nicht nur die W5W behandelt wird, sondern eben auch alle H7 für alle zugelassenen Fahrzeuge und diese referenzieren auf die besagte Fußnote bzw. den Hinweis.

Ich denke, da wurde einfach etwas mit übernommen, was so direkt nicht zutrifft auf die "allgemeinen" W5W-Led.

 

Sobald ich die Packung in den Händen halte, gucke ich genau nach wasa drauf steht und poste das hier :)

 

Quelle: OSRAM NIGHT BREAKER LED Kompatibilitätsliste vom 17.01.2024

 

Das haben wir alles schon in dem andren Thread durch... Vielleicht kann ein Moderator das mal in  einen W5W Led Thead zusammen packen ... sonst geht es hier jetzt wieder von vorne los.

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vor 2 Stunden schrieb A2 HL jense:

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Hier könnte der geneigte Leser, der nicht den anderen Thread glesen hat, auf die Idee kommen,  gleich die w5w mitzubestellen. Auf die ungeklärte Zulassungsthematik gehst du in keinem Wort ein, ganz im Gegenteil, dein Fazit liest sich so, als wäre das alles geklärt und zulässig, sodass man vielleicht garnicht wie von dir empfohlen auf den Link klickt, sondern einfach dein Fazit für bare Münze nimmt. Warum soll ich mich durch einen weiteren Thread wühlen, wenn das Fazit schon dabei steht?

 

Darauf wollte ich nur hinweisen, und wenn du meine Intention  nicht verstanden hast, ist das auch ok für mich, wir habe ja jetzt den Widersprich auch hier im Thread, somit sind alle informiert. Jetzt heißt es abwarten, bis Osram sich dazu äußert und für mich ist das Thema bis dahin erledigt und hier kann es jetzt einfach mit H7 weitergehen.

Ok, interpretiere es wie Du möchtest.

Aber tatsächlich: Die alte Version der OSRAM-W5W-LEDs benötigt in jedem Fall eine Scheinwerfer-spezifische Zulassung. Die neue Version vielleicht / wahrscheinlich nicht mehr. Und da es für OSRAM kaum Sinn macht, beide Versionen zertifizieren zu lassen, wird, wenn nötig, allenfalls noch die Neuere zertifiziert.

Allein daraus ergibt sich: nur die Neuere kaufen. Zumal mit dieser Neueren, unter den genannten Rahmenbedingungen die Chance besteht, gar nicht auf eine Zertifizierung warten zu müssen. Welche der Versionen sollte also eher eine Kaufempfehlung bekommen?

 

Aber - und dafür danke @A2 HL jense - wird sich der Punkt ja bald geklärt haben, wenn Du uns die Antwort von OSRAM hier einstellst.

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Meine Osram W5W-LED non-carspecific sind bei mir angekommen. Es ist wieder das Prozedere mit Scannen des QR-Codes, Überprüfung auf Original-Produkt und Download der ABG vorgesehen. Leider scheint die Datenbank noch kein Update bekommen zu haben. Ich lande zwar in der richtigen Produktfamilie, doch die wichtigen Infos in der Tabelle fehlen (leere Felder) ebenso wie der Download-Link zur ABG. Wer also ganz sicher gehen möchte, sollte wohl noch etwas warten mit der Bestellung bis alle benötigten Daten verfügbar sind.

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Meine werden am Montag geliefert.

Ich dachte, dass die eine normale E Nummer haben und mir das ABG Herunterladen erspart bleibt. 

Wenn es die AGB noch nicht gibt, dann ist der Einbau mit Nutzung ja noch illegal. 

Naja, vielleicht arbeitet ja bereits ein Administrator daran.

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Kurzes Update: Daten sind jetzt da, ich bekomme jedoch den Hinweis, dass mein Code öfters eingegeben wurde und Osram vermutet, dass dahinter ein Versuch stecken könnte, eine Packung nachzumachen. Einen Downloadlink für die ABG habe ich nicht bekommen. Scheinbar ist dies bei den Leuchtmitteln nicht nötig. Ich werde mir das Produktdatenblatt ausdrucken und in den A2 legen, ebenso wie die leere Packung. Da steht explizit drin, dass es für alle Fahrzeuge als Positionslicht hinter weißem "Glas" zugelassen ist und mit der leeren Packung kann man auch annehmen, dass diese dann vebaut sind (kann man ja von außen nicht erkennen). Zusätzlich für eine allgemeine Zulassung spricht auch, dass kein Aufklenber oder ähnliches für den Motorraum vorhanden war wie bei der H7.

 

Edit: Eine E-Nummer konnte ich auf den Leuchtmitteln jedenfalls nicht erkennen

Bearbeitet von A2-dabei
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Meine sind auch angekommen. Nach dem Scan wurde mir lediglich angezeigt, dass ich original W5W LED von Osram in den Händen halte. Keine ABE zum Download und auch keine E Nummer auf den Leuchtmitteln. 

 

Auf der Verpackungsrückseite steht, Scannen und Drucken if required in your country". Ich werde mir auch das Produktblatt ausdrucken und mitnehmen.

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Also laut Osram gibt es keinerlei Papiere dafür und es werden wohl auch keine benötigt - ich persönlich bin immer etwas misstrauisch wenn für etwas hier in Deutschland keine Unterlagen benötigt werden xD

Aber im Endeffekt braucht man wohl nicht darauf zu warten, dass da etwas veröffentlich wird, denn es scheint so, als würde da nichts kommen. Die sind - zumindest laut Osram - einfach so zugelassen.

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Der TÜV ist nicht zuständig für illegale Leuchtmittel. Im Extremfall sagt er, die waren bei der Durchsicht nicht eingebaut.

 

Ausschlaggebend ist die Betriebserlaubnis im Schadensfall. Und die ist nunmal mit illegalen Anbauten bzw. Leuchtmitteln erloschen. Demnach wird es riesigen Ärger mit der eigenen Versicherung geben.

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Das ist Unsinn!

Was sagt der TÜV bei der Verwendung nicht erlaubter Birnen (LED oder Xenon), bzw. Bekommst Du mit unerlaubten Birnen im Auto auch Probleme beim TÜV?

Ja, unerlaubte Birnen im Auto können zu Problemen beim TÜV führen. Der TÜV wird bei der Verwendung nicht erlaubter Birnen (LED oder Xenon) darauf hinweisen, dass dies gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften verstößt. Es kann dazu führen, dass das Auto beim TÜV durchfällt und erst nach dem Austausch der Birnen erneut geprüft werden kann. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle LED-Birnen für den Einsatz im Auto zugelassen sind und es ist wichtig, sicherzustellen, dass nur zugelassene Birnen verwendet werden, um Probleme beim TÜV und Strafen durch die Polizei zu vermeiden.

 

Quelle Die rechtlichen Konsequenzen von defekten und unerlaubten Birnen im Auto: Was du wissen musst. (birnen-typ.de)

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