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Streifschuss im Parkhaus


Sepp

Empfohlene Beiträge

Hi,

heute wurde mein A2 im Parkhaus von einem MAZDA5 geküsst. Die Fahrerin - 18 jährige Studentin, unterwegs mit Papas Auto, hat ihre Telefonnummer hinterlassen.

 

Ich habe dann erst mit ihr telefoniert, dann hat ihr Papa bei mir angerufen, "Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten . . . Bitte lassen Sie einen Kostenvoranschlag machen, ich entscheide dann ob ich das selber bezahle . . . "

 

Wie sieht denn eine "richtige" Reparatur aus? Stossfänger und Radkastenverkleidung tauschen?

 

Morgen will er mit seiner Versicherung telefonieren, mal sehen wie´s weitergeht.

Streifschuss.jpg.cbb3c77ccc8d098ed8df693cc1620526.jpg

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Am besten lässt Du Dir einen Kostenvoranschlag vom :) machen oder ein Gutachten erstellen, Gutachten denke ich sollte aber erforderlich sein und rechnest dann mit dem Vater ab, inklusive der Kosten für den Kostenvoranschlag.

 

Ebenso würde ich Dir empfehlen eine Lackierfachwerkstatt aufzusuchen und hören was die sagen. Ich denke hier wäre eine Nachlackierung der Stoßstange möglich.

 

Die eigentliche Reparatur ist Dir als geschädigter freigestellt. Einfordern kannst du Rechtlich auf Grundlage eines Kostenvoranschages, wenn er Pfiffig ist darf er die Mwst. einbehalten, Mut Ihn aber nicht daraufhin weisen.

Ersatzfahrzeug oder Ausfall steht Dir auch zu.

 

Da Du der geschädigte bist handelt es sich um einen Haftpflichtschaden und hierbei bestimmst DU den Ablauf.

 

Hab schon einige Schäden abwickeln dürfen,müssen.

 

Mit freundlichen Grüßen

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Sorry, aber ein Gutachten bezahlt dir bei der voraussichtlichen Schadenhöhe kein Mensch.

 

Das stimmt so nicht ganz, es obliegt dem Geschädigten, wobei von der Versicherung gerne versucht wird sich darum zu "drücken". Das Gutachten wird ja von einem Glaubwürdigen vereidigtem Sachverständigen ausgeführt und der Geschädigte ist im Regelfall ein "unwissender".

 

Elegant und einfacher geht, Kostenvoranschlag und privat abrechnen.

 

Kommen die Kosten für den Gutachter hinzu ist es bei der Summe grenzwertig den Schaden privat zu zahlen bzw. eine Höhenstufung in der Versicherung anzunehmen. Man sagt als Grenze ca 2000€ je nach Versicherungsprozenten.

 

Ohne Einschaltung der Versicherung ist es eben Verhandlungssache, ebenso mit den Ausfallkosten.

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Sehe ich auch so. Die Situation ist klar. Man muss da nicht rumeiern.

Als Dank dafür, dass die Studentin ihre Telefonnummer hinterlassen hat (ist schon die Ausnahme heute) und Papa offensichtlich ein Ehrenmann ist, würde ich sogar für zwei Tage auf einen Leihwagen verzichten, falls ich nicht unbedingt einen brauche.

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Sehe ich auch so. Die Situation ist klar. Man muss da nicht rumeiern.

Als Dank dafür, dass die Studentin ihre Telefonnummer hinterlassen hat (ist schon die Ausnahme heute) und Papa offensichtlich ein Ehrenmann ist, würde ich sogar für zwei Tage auf einen Leihwagen verzichten, falls ich nicht unbedingt einen brauche.

 

Leute ich will kein Moralapostel sein, aber man darf nicht vergessen es handelt sich hier um Fahrerflucht !

 

Man sollte das hinterlassen nicht zu hoch bewerten, wobei man sicher dennoch froh sein muss. Ich hatte Feindkontakt ohne Meldung und bin nun dem Wahn verfallen stets Fotos von meinen Nachbarn zu machen.

:(:(:(

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Die Sache ist eigentlich einfach.

Wenn man einen Unfall verursacht hat obliegt einem selbst die Vorstellungs- und Feststellzngsduldungspflicht. Die Sache ist im fließenden Verkehr einfach, da normalerweise der Unfallgegner als Feststellungsberechtigter ausreicht. Im ruhenden Verkehr muss ich eine angemessene Zeit warten. Darüber gibt es diverse Urteile. Mit 30 Minuten ist man gut beraten. Ist bis dahin der andere Fahrer nicht da immer die Sache der Polizei melden. Nur so ist man auf der sicheren Seite. Pferdefuß hierbei ist das Verwarnungsgeld für die Unfallverursachung (30€). Ein Zettel am Fahrzeug reicht auf keinen Fall und kann zu einem Verfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort führen. Geldstrafe im Schnitt 30 Tagessaätze und bei hohem Fremdschaden oder gar Personenschaden Entziehung der Fahrerlaubnis.

Ich würde das Fahrzeug beim Lackierer meines Vertrauens beheben lassen und die Rechnung abrechnen. Unnötige Kostentreiberei nützt niemandem.

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Leute, ihr seht das alles zu verbissen.

 

Der Ablauf ist doch klar. Schaden wurde anstandsgemäß gemeldet.

(Junge unerfahrene Fahrerin. Fahrerflucht, hier mein NEIN)

Verursacher hat Zahlungsbereitschaft signalisiert.

Wo liegt das Problem?

Schäden unter 1000,- Euro werden mit einer Rechnung vom :) ohne Probleme gezahlt.

Also, direkt zum :) und den Schaden dort vorstellen und ohne KV dem Verursacher den Preis nennen.

Dieser kann dann entscheiden, wie er den Schaden reguliert.

Eine solche Regelung würde ich als positiv und menschlich beurteilen.

Papahans

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Schaden wurde anstandsgemäß gemeldet
Entschuldige bitte, aber ein Zettel mit ner Telefonnummer ist alles aber keine ordnungsgemäße Meldung. Mit ordnungsgemäß meine ich dabei, dass der Unfallverursacher in keinem Fall wegen Unfallflucht belangt werden kann. Hierzu würde selbst ein Zettel mit sämtlichen Personaldaten inklusive Beruf und Schuhgröße nicht ausreichen.

Nimmt der Geschädigte diesen Zettel und geht zur Polizei, anstatt den Verursacher anzurufen wird ein Strafverfahren wegen Unfallflucht eröffnet.

 

Junge unerfahrene Fahrerin
Gerade diese sollte während des noch nicht lange zurückliegenden Führerscheinerwerbs über die gesetzlichen Fallstricke der Teilnahme als Kraftfahrer am Straßenverkehr informiert worden sein:).

Nein, aber Spaß beiseite. Selbst wenn das Strafverfahren durch den Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt wird und er die Sache an die Bußgeldstelle abgibt, kann es den sog. "Jungen Fahrer", speziell während der Probezeit hart treffen. Ihn würde eine Nachschulung mit den damit verbundenen Kosten erwarten.

 

Ich kann wirklich nur jedem empfehlen entweder zu warten bis der Geschädigte kommt bzw. die Polizei zu verständigen. Alles andere kann einem wenn es dumm läuft ein Strafverfahren einbringen. Ob man in letzter Konsequenz tatsächlich bestraft wird, steht auf einem anderen Blatt, Sinn und Zweck des §142 StGB ist in erster Linie der Schadenersatz und erst dann die Bestrafung.

 

 

Und nein, ich sehe die Sache nicht verbissen. Es gibt aber bestimmte Sachen im Leben die durchaus verzichtbar sind. Dazu gehört mit Sicherheit Beschuldigter in einem Strafverfahren zu sein.

 

Bezüglich der Schadensregulierung kann ich mich Papahans nur anschließen.

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Möchte noch abschließend hinzufügen.

 

Sicher ist es gut dasdie Telefonnummer da war und alles seinen Ganges, erst war nur eine Anmerkung.

 

Und dennoch sollte der Geschädigte seinen Nutzen daraus ziehen, denn überspitzt gesagt, wenn er eine Lackiererei findet die es für 100€ macht hat er nichts von.

 

1. Es ist ab jetzt ein Unfallwagen, auch wenn es heute meistens keine Wertminderung mehr gibt, aber gerade Ihr als Kugelliebhaber solltet das bedenken, es wird doch immer auf Unfallfreiheit Wert gelegt.

 

2. Hat er Zeitaufwand den er nicht bezahlt bekommt

 

und somit hat er aus meiner Sicht nix zu verschenken.

Mit freundlichen Grüßen

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Ganz ehrlich, bei einem solchen Schadensbild würde ich persönlich nicht verlangen, dass der "Täter" Stundenlang am Ort verweilt oder die Polizei ruft. Alles unter der Vorraussetzung, das er für den verursachten Schaden gerade steht. ;)

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Hiermit möchte ich noch einmal an alle Paragraphenreiter appellieren.

 

Wenn der verlauf so, wie geschildert, dass sich der Verursacher am Telefon meldet und Schadensregulierung verspricht, sehe ich das als Ordnungsgemäß.

 

Nun im Nachhinein noch etwas aus dem Schaden herauszuschlagen, finde ich einfach (entschuldigung, dass ich das so sagen muss) mies.

 

Als geschädigte bin ich auch verpflichtet, den Schaden so gering als möglich zu halten.

 

Muss dann Heutzutage alles gerichtlich geklärt werden? Ein Malheur kann wirklich jedem einmal passieren und da ist man doch froh, wenn einem da entgegen gekommen wird.

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Möchte noch abschließend hinzufügen.

 

Sicher ist es gut dasdie Telefonnummer da war und alles seinen Ganges, erst war nur eine Anmerkung.

 

Und dennoch sollte der Geschädigte seinen Nutzen daraus ziehen, denn überspitzt gesagt, wenn er eine Lackiererei findet die es für 100€ macht hat er nichts von.

 

1. Es ist ab jetzt ein Unfallwagen, auch wenn es heute meistens keine Wertminderung mehr gibt, aber gerade Ihr als Kugelliebhaber solltet das bedenken, es wird doch immer auf Unfallfreiheit Wert gelegt.

 

2. Hat er Zeitaufwand den er nicht bezahlt bekommt

 

und somit hat er aus meiner Sicht nix zu verschenken.

Mit freundlichen Grüßen

 

Da möchte ich wirklich gerne wissen, ob Du, wenn Du eimal Dein Auto verkaufst, einen solchen Kratzer als Unfall-Vorschaden angeben würdest?

Ich würde sagen, bleib doch bitte mal auf dem Boden! :janeistklar:

Deine Ratschläge sind meiner Meinung nach total überzogen.

Ich glaube halt an das Gute im Menschen.

Bearbeitet von Papahans
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Als geschädigte bin ich auch verpflichtet, den Schaden so gering als möglich zu halten.

Ja, wobei ich die Reparatur durch eine Audi Werkstatt schon als gerechtfertigt empfinde. Den günstigen Lackierer selbst zu suchen sehe ich eher als "Freundschaftsdienst".

 

Als "Strafe" noch irgendwas raus rauszuschlafen finde ich mehr als unfair.

Bearbeitet von Tho
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Ja, wobei ich die Reparatur durch eine Audi Werkstatt schon als gerechtfertigt empfinde. Den günstigen Lackierer selbst zu suchen sehe ich eher als "Freundschaftsdienst".

 

War ja auch meine Empfehlung: Der Weg zum :).

Denn unter der Stossstange können Plastik-haltenasen abgebrochen sein. Da sie an der Ecke etwas absteht.

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Da möchte ich wirklich gerne wissen, ob Du, wenn Du eimal Dein Auto verkaufst, einen solchen Kratzer als Unfall-Vorschaden angeben würdest?

Ich würde sagen, bleib doch bitte mal auf dem Boden! :janeistklar:

Deine Ratschläge sind meiner Meinung nach total überzogen.

Ich glaube halt an das Gute im Menschen.

 

JA würde ich, habe meine A2 auch so gekauft mit Demission was er alles hatte, stehe ehrlicher Auskunft immer offen gegenüber.

 

Nimmst DU auch einen Unfallwagen?

 

Abgesehen davon wollte ich nur die rechtliche Seite aufzeigen, bin immer für Gütliche Einigung zu haben, aber nicht mehr zu meinen Lasten. :(

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Hiermit möchte ich noch einmal an alle Paragraphenreiter appellieren.

 

Wenn der verlauf so, wie geschildert, dass sich der Verursacher am Telefon meldet und Schadensregulierung verspricht, sehe ich das als Ordnungsgemäß.

 

Nun im Nachhinein noch etwas aus dem Schaden herauszuschlagen, finde ich einfach (entschuldigung, dass ich das so sagen muss) mies.

 

Als geschädigte bin ich auch verpflichtet, den Schaden so gering als möglich zu halten.

 

Muss dann Heutzutage alles gerichtlich geklärt werden? Ein Malheur kann wirklich jedem einmal passieren und da ist man doch froh, wenn einem da entgegen gekommen wird.

 

 

Deine Meinung in allen Ehren :) aber rein rechtlich ist es Fahrerflucht.

Menschlich gesehen auch aus meiner Sicht Ordnungsmässig.

 

Sollte man es in einer Audiwerkstatt machen lassen kann ich nur empfehlen, dass dieser Schaden mit Kommentar in der Fahrzeughistorie vermerkt wird!

Selber aber noch bitte Bilder von dem Zeug machen udn im A2-Ordner abheften :) .

 

Mein zuletzt angeschauter TT hatte auch eine Unfallinstandsetzung. Laut Verkäuferin nur ein "Streifschuss" auf einem Parkplatz. Was aber letztendlich war kann mir keiner Sagen (lustigerweise auch die Verkäuferin nicht ... und ihr ist es ja passiert :rolleyes: ).

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Ich würde das Fahrzeug beim Lackierer meines Vertrauens beheben lassen und die Rechnung abrechnen. Unnötige Kostentreiberei nützt niemandem.

 

Finde ich ABSOLUT RICHTIG bei solchen begrenzten Schäden am Stoßfänger zu einem günstigeren Spezialisten zu fahren. Und NICHT AUTOMATISCH zu einer (im Zweifelsfall) teuren Audi Werkstatt, die das auch nicht besser machen kann.

 

Und sollten Schäden an der Karosserie festgestellt werden, würde ich auch niemals nur zu Audi fahren, sondern immer auch schauen was freie Karosserie-Fachbetriebe anbieten. (Wenn mal was bei meinem A2 sein sollte, dann würde ich z.B. erstmal hier hinfahren, ich glaube die kennen sich mit solchen Schäden gut aus – und im Zweifelsfall besser als beim Freundlichen…)

 

Bei Audi bzgl. Kosten anzufragen kostet nix, kann man ja zusätzlich machen – aber aus reiner Rechthaberreier automatisch zu Audi zu rennen (und günstigere gleich gute Angebote zu ignorieren) finde ich doof.

 

Ja, wobei ich die Reparatur durch eine Audi Werkstatt schon als gerechtfertigt empfinde. Den günstigen Lackierer selbst zu suchen sehe ich eher als "Freundschaftsdienst".

 

Als "Strafe" noch irgendwas raus rauszuschlafen finde ich mehr als unfair.

 

Zu irgendeiner Lackierer Bude würde ich jetzt auch nicht fahren, aber in der Regel findet man Lackierer die solche Sachen sehr gut reparieren können, und günstiger sein dürften als die freundliche Audi Werkstatt – warum soll man da zu Audi? Außer um mal aus Vergleichsgründen nach den Kosten zu fragen?

 

… Ist bis dahin der andere Fahrer nicht da immer die Sache der Polizei melden. … Pferdefuß hierbei ist das Verwarnungsgeld für die Unfallverursachung (30€). …

Ein Verwarnungsgeld habe ich bei meinem letzten Parkplatzrempler nicht bekommen, aber dafür musste ich recht lange auf den Polizisten warten…

Bearbeitet von TonyMach
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Ick denke, dass der Stoßfänger abgebaut werden muss um nachzusehen ob dahinter keine Halterungen gebrochen sind. Die Dinger sind ja beim A2 sehr zerbrechlich, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.

 

Ob der Vater der Unfallverursacherin selber zahlt oder nicht spielt für ihn eigentlich keine Rolle. Er kann es auch über die Versicherung laufen lassen. sollte er durch den Schaden höher gestuft werden, dann kann er exakt soviel schadenwert rückkaufen (via sonderzahlung), dass er doch nicht höher gestuft wird.

Da machen sich die Leute meistens verrückter als es sein müsste.

 

Zur Gutachterfrage:

Bei dem vorliegenden Unfall kann man wahrscheinlich Folgeschäden ausschließen.

Immer dann wenn man keine Folgeschäden ausschließen kann muss man einen Gutachter hinzuziehen.

Mach man das nicht, dann kann man Folgeschäden nicht mehr nach Instandsetzung des sichtbaren / bekannten Schadens regulieren lassen und steht dann alleine damit da. Darin steckt das Risiko bei einer Schadensregulierung auf Basis eines Kostenvorschlag.

 

Dabei spielt es auch keine Rolle ob der Kostenvoranschlag von Audi oder einer freien Werkstatt kommt. Es geht dabei rein um die juristische Unterscheidung zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten.

 

Weil diese Leute offenbar von der ehrlichen Sorte sind würde ich persönlich auf einen Mietwagen verzichten.

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Da hier die Diskussion so schön entbrannt ist möchte ich nur kurz klarstellen, dass ich allgemein auf die von Horch2 gestellte Frage

 

Ab wann ist es eigentlich Fahrerflucht? Ich meine, wie ist die Urteilslage zur Wartezeit für den Verursacher?
geantwortet habe.

Im vorliegenden Fall war eine im Raum stehende Fahrerflucht mit dem Telefonat zwischen den Beteiligten vom Tisch.

 

Ein Verwarnungsgeld habe ich bei meinem letzten Parkplatzrempler nicht bekommen, aber dafür musste ich recht lange auf den Polizisten warten…

@TonyMach

 

Dann freu Dich einfach. Der Ordnungshüter hat bei Dir von seinem eigentlich sehr eingeschränkten Recht auf Verwarnung ohne Erhebung eines Verwarnungsgeldes Gebrauch gemacht. Bei Sachverhalten die in irgendeiner Weise im Bußgeldkatalog geregelt sind, darf er das eigentlich nicht. Er hat Dich quasi dafür, dass Du keine Straftat begehst noch mit der 0-Euro-Verwarnung belohnt -) -) -).

Bearbeitet von ttplayer
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Im vorliegenden Fall war eine im Raum stehende Fahrerflucht mit dem Telefonat zwischen den Beteiligten vom Tisch.

 

Genau so würde ich das auch sehen.

Wenn die angegebene Telefonnummer ein Fake gewesen wäre, dann hätte ich auch die ;Po gerufen.

 

Aber der sofortige Anruf beim Verursacher beseitigte diese Frage.

 

Außerdem, so wie es aussieht, war das wirklich NUR ein Parkplatzrempler, der keine großen Schäden vermuten lässt, wie ein Aufprall mit 30-50 Km/h.

Diese Stossstangen gibt es ab Werk in der passenden Farbe, warum soll da ein Lackierer dran?

Deshalb nur zum :)

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Ich muss sagen wie papahans und co finde ich es genau richtig. Es ist sehr ärgerlich wenn jemand im parkhaus geparkt hat und von jemanden geküsst wird. Schlimmer ist allerdings wenn der verursacher einfach abhaut. In diesem fall find ich es toll das die fahrerin ne nummer dagelassen hat. Ich denke da muss man einfach die kirche im dorf lassen und das gnaze auch nicht noch ausschlachten mit sonstigen diversen mitteln. Das hat die 18 jährige in meinen augen vielleicht nicht verdient.

 

Ich hoffe es gibt für alle beteiligten die beste lösung.

 

Gruss

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Genau so würde ich das auch sehen.

Wenn die angegebene Telefonnummer ein Fake gewesen wäre, dann hätte ich auch die ;Po gerufen.

 

Aber der sofortige Anruf beim Verursacher beseitigte diese Frage.

 

Außerdem, so wie es aussieht, war das wirklich NUR ein Parkplatzrempler, der keine großen Schäden vermuten lässt, wie ein Aufprall mit 30-50 Km/h.

Diese Stossstangen gibt es ab Werk in der passenden Farbe, warum soll da ein Lackierer dran?

Deshalb nur zum :)

 

Wie kommt ihr darauf, dass es die fertig lackiert gibt? Im ETKA sind nur Grundierte zu finden.

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Hm, ich würde ohnehin keine vorlackierten Teile nehmen - die haben im dunklen Regal gelegen, während der Lack am Auto durch UV & Co nachgedunkelt oder verblichen ist. Dann lieber beim Lacker gleich den exakt passenden Farbton anrühren lassen.

 

Ansonsten: Einfach entspannt durch die Hose atmen. Es gibt schlimmere Dinge im Leben, da sollte man sich wegen solch nem Scheiss nicht seine Nerven ruinieren.

Bearbeitet von DerTimo
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Ich hatte den gleichen Schaden an der gleichen Stelle hinten links vor ein paar Wochen, Parkrempler mit persönlicher Meldung des Schädigers beim Fahrer (nicht ich selbst). Austausch der Personalien und Telefonnummern.

KV über 1.700 € an Versicherung eingereicht, 10 Tage auf grünes Licht der Versicherung gewartet, diese Woche wird repariert.

 

Zu den rechtlichen Dingen: leider ist das Hinterlassen einer Telefonnummer rechtlich nicht ausreichend (=Fahrerflucht) , moralisch finde ich schon.

Ich bin froh, dass der junge Mann in meinem Fall den Mut hatte, den Fahrer meines A2 ausfindig zu machen, obwohl er mit Papas Auto unterwegs war. Hut ab, vielleicht ist die Welt doch noch zu retten;)

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.....Selbst wenn das Strafverfahren durch den Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt wird und er die Sache an die Bußgeldstelle abgibt, kann es den sog. "Jungen Fahrer", speziell während der Probezeit hart treffen. Ihn würde eine Nachschulung mit den damit verbundenen Kosten erwarten.

.

Ganz wichtiger Punkt. Für einen Führerschein-Neuling wird Nachschulung angeordnet, mit nicht unerheblichen Kosten. War bei meiner damals 18jährigen Tochter so. Sie war schon sowieso mit den Nerven fertig und konnte dann noch Bussgeld und Kosten für Nachschulung abdrücken.

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:kratz:

 

Warum wird der Aspekt "Fahrerflucht" eigentlich derart genüsslich hier diskutiert? Das irritiert mich hier grad total, weil die Diskussion irgenwie nicht zu der hilfbereiten Gemeinschaft passt, die ich hier bislang vorgefunden habe, wirkt es doch glatt so, als würde hier ein Punkt zur Denunziation besprochen werden.

 

:kratz:

Oder diskutiert ihr hier nur, um Klar zu stellen, wie viel Glück die junge Dame hatte.

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@ Friesennerz:

 

Diese Frage habe ich mir anfangs auch gestellt.

Jeder Autofahrer wäre froh, wenn man sich gütlich einigen kann und zwar von beiden Parteien.

 

Ich will es den jungen Forenteilnehmern nicht verübeln, sind ja noch neu hier im Forum. Auch sie werden noch die GUTEN GEDANKEN von anderen Mitgliedern kennen lernen. :D

 

Es ist nicht immer gut, Paragraphen und der Ordnungskraft aufzurufen.

Ein gutes Gespräch wirkt manchmal Wunder und wirkt nachhaltig! :jaa:

Vielleicht nicht immer, aber immer öfter.

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:kratz:

 

Warum wird der Aspekt "Fahrerflucht" eigentlich derart genüsslich hier diskutiert? Das irritiert mich hier grad total, weil die Diskussion irgenwie nicht zu der hilfbereiten Gemeinschaft passt, die ich hier bislang vorgefunden habe, wirkt es doch glatt so, als würde hier ein Punkt zur Denunziation besprochen werden.

Oder diskutiert ihr hier nur, um Klar zu stellen, wie viel Glück die junge Dame hatte.

 

Verstehe nicht was du meinst. Viele Autofahrer wissen halt nicht, dass sie de jure Fahrerflucht begehen:

Ein "Parkrempler" sollte auch zum eigenen Besten stets auf den Fahrer des Autos warten, das er verbeult hat - oder die Polizei rufen. Sonst drohen Strafen

(Quelle Handelsblatt Parkrempler müssen warten: Zettel hinterm Wischer reicht nicht - Ratgeber + Service - Auto - Handelsblatt).

Das ist der einzige Grund für die Diskussion. Es geht einfach um die richtige Reaktion in einer gerade für junge Autofahrer schwierigen Situation.

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Hier wird aber doch ein ganz spezieller Fall diskutiert und in diesem ist alles geregelt. Warum muss jetzt dies Thema dazu herhalten, den allgemeinen Aspekt der Fahrerflucht näher zu beleuchten, wo doch dieser Aspekt mit dem aktuellen Fall offensichtlich überhaupt nix zu tun hat und der Threadersteller mE ganz andere Interessen verfolgt.

 

 

Nun aber genug dazu von meiner Seite. Ich wurde jetzt genug aufgeklärt. :)

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Will hier - als reine Diskussionsgrundlage - noch meine Erfahrungen beisteuern.

 

Mein damaliges Auto wurde von einem jungen Italiener angerempelt. Telefonnummer am Scheibenwischer. Anruf ergibt dann Treffen mit ihm, Dackelblick, er sei ein armer Pizzabäcker und ich solle es doch bitte nicht so teuer machen. Habe den Lackschaden dann konstengünstigst (~100 €) so mehr schlecht als recht beheben lassen weil mir der arme Kerl so Leid getan hat.

 

Würde ich NIE wieder machen!

 

4 Wochen später stand er nämlich mit einem nagelneuen Alfa auf dem Parkplatz und bei meinem Auto sah man am Linken Radkasten die Farbunterschiede von der Lackierung ... :huh:

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Jup. Stoßstange und Radlauf neu + Lack + Montiererei= ca. 1000€.

 

Danke für die Einschätzung - die auch messerscharf trifft. Der Karosseriebauer hat mir bezüglich Umfang der Reparatur genau das gleiche erzählt, er kommt auf ca. 1100€ Reparaturkosten, Dauer 1 Tag.

 

Zu der hin - und her-Diskussion zur möglichen Fahrerflucht: Natürlich ist ein Zettel mit der Telefonnummer nicht ausreichend. Denn Zettel können auch verloren gehen. Was gar nicht so unwahrscheinlich ist wenn ein Auto erst in 2 Wochen wieder bewegt wird - bei mir nicht zutreffend, das kann aber die Verursacherin nicht wissen.

 

Trotzdem habe ich Verständnis wenn eine Studentin nicht wegen sowas eine Prüfung verpassen will, in der Situation würde ich auch so handeln. Zumal sie auch in 2 Sätzen aufgeschrieben hat was passiert ist.

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