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Das viel besprochene Thema legale Xenon nachrüstung


lazapa

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Schick, Schick!

Nur der Blinker sollte noch an einem anderen Ort.

 

Ich habe letzte Woche auf DSF einen Bericht gesehen,in dem ein Golf2 mit Xenon nachgerüstet wurde. In dem Bericht wurde an keinem Punkt eine SWRA oder eine ALWR erwähnt. Hat sich hier die Gesetzeslage geändert? Am fertigen Golfumbau war auch nichts zu erkennen?

 

Was macht die Serienfertigung?

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Eine SWRA und die Leuchtweitenregulierung sind "Peanuts"

bei der Realisierung von XENON-Licht.

Denn beides gibt es als Nachrüstlösung zu kaufen bzw.

kann auch die Original SWRA montiert werden.

Wenn das schon eine unüberwindbare Hürde sein sollte,

dann laßt besser die Finger von solchen Umbauten.;)

 

...sollte es wieder Blinker geben, die in das Gehäuse der

Scheinwerfer passen, dann wird das sicherlich in dem

XENON-3.Version-Umbau einfliesen, bis dahin bleibt es

erstmal so, wie es jetzt montiert íst, denn die Blinker sind

im Gutachten eingetragen. :erstlesen:

 

Gruß

Andreas

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  • 2 Monate später...
Gast Audi TDI

Sodele kleiner Bericht von meiner Seite betreffend der H7 ebay Kits.

 

Ich habe jetzt alle Farbtemperaturen durch und keine ist in der Lage die Freunde der Rennleitung zu täuschen...

 

Alle Angaben der Verkäufer auf den ebay-Seiten sind erlogen und erstunken.

 

3000k (sollen die Farbe einer normalen Birne haben) ist absoluter Blödsinn da gritzegelb (wäre was für die Gelbsüchtigen), eher nur in FRankreich fahrbar

 

4200/4300k sind schon viel zu weiss mit einem leichten Hang ins bläuliche und fallen erst auf wenn man normales Licht dagegen sieht, die Rennleitung ist geschult darauf das zu erkennen (zumindest hier in der Gegend)

 

6000k bläulich, sehr weiss fallen sofort auf

 

8000k blau und nicht fahrbar

 

Ich habe Glück gehabt und sie haben mich weder erwischt noch habe ich Punkte. Ich kann nur jeden warnen es zu tun. 3 Punkte und 75€ winken (als Mindestmaß), ist der Halter nicht gleich der Fahrer bekommt er das selbe aufgebrummt. Betriebserlaubnis erlischt (im Falle eines Unfalles uiuiui), Stillegung vor Ort wird sofort durchgeführt (wenn man Glück hat nur Birnenwechwsel vor Ort).

Die Gutachter in Hessen kennen das mittlerweile auch und schauen gerne hin im Auftrag der Versicherungen...

 

Gruß Audi TDI

Bearbeitet von Audi TDI
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ich denke, wir müssen hier nicht diskutieren, was wer macht und ob es demjenigen schwerfällt, sich an regelungen oder vorschriften zu halten. ich habe meinen umbau beim TÜV gezeigt und es wurde bereits zweimal überprüft. das licht steht genau wie bei der halogen-H7 und es gibt nahezu keine störenden reflektionen, bzw. nicht mehr als mit H7. zwar konnte man es mir mangels gutachten nicht eintragen, von der technik her ist es aber OK. das es so nicht zulässig ist, dagegen sage ich ja nix, da habt ihr ja recht.....

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Hallo!

 

... ich auch nicht - aber mit dem zusätzlichen Grund andere nicht unnötig blenden zu wollen. Manchmal haben Vorschriften und Prüfzeichen nämlich einen Sinn, auch wenn dies einzusehen gelegentlich schwer fällt.

So sehe ich das auch.

 

... das licht steht genau wie bei der halogen-H7 und es gibt nahezu keine störenden reflektionen, bzw. nicht mehr als mit H7.

Wie hast Du das hinbekommen? bei den "Einfachlösungen" mit der zu H7 identischen Lampenaufnahme ist ja nicht gewährleistet, dass das Licht an genau derselben Stelle wie bei einer H7-Lampe austritt. Schon leichte Abweichungen (beim Xenon-Teil wird das Licht ja nahezu im gesamten Glaskolben erzeugt und nicht punktuell am Glühfaden einer Halogenlampe) führen daher zu erheblichem Streulicht. Mir ist vor einiger Zeit regelmäßig ein hellblau-metallic A2 mit Solinger Kennzeichen entgegengekommen (drin saß eine Dame jüngeren Alters), in dem offensichtlich diese Xenon-Einsätze verbaut waren. Die Blendung war erheblich - insbes. auch im Vergleich zu "normalen" Xenon-Scheinwerfern, die ja nicht in Reflektor- (Freiflächen-), sondern in (DE-?) Linsentechnik konstruiert sind, um eine scharfe Hell-Dunkel-Grenze zu erzeugen. Eine Xenon-Nachrüstlösung kann m.E. nur dann einigermaßen funktionieren, wenn es sich beim Scheinwerfer um einen in DE-Ausführung handelt.

 

CU!

 

Martin

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ich denke, wir müssen hier nicht diskutieren, was wer macht und ob es demjenigen schwerfällt, sich an regelungen oder vorschriften zu halten. ich habe meinen umbau beim TÜV gezeigt und es wurde bereits zweimal überprüft. das licht steht genau wie bei der halogen-H7 und es gibt nahezu keine störenden reflektionen, bzw. nicht mehr als mit H7. zwar konnte man es mir mangels gutachten nicht eintragen, von der technik her ist es aber OK. das es so nicht zulässig ist, dagegen sage ich ja nix, da habt ihr ja recht.....

Ist es nicht so, dass in einem solchen Fall die ABE des Fahrzeugs erlischt und im Schadenfall die Versicherung nicht zu zahlen braucht ? Hast Du dennoch die Plakette ohne Wiedervorführung erhalten ? :censored:

Grüße vom

Dieter

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Ja, die ABE erlischt in diesem Fall. Sonst wäre dieses Thema ja überflüssig.:rolleyes:

Solche massiven Eingriffe in die Lichttechnik läßt die BE immer erlöschen.

 

Der TÜV-Nord bewertet eine Nachrüstung in alten H7-Gehäusen, ohne Reinigungsanlage, ohne automatischer Leuchtweitenregulieren als EM (erheblicher Mangel).

 

Ein Verstoß gilt als Inbetriebnehmen, obwohl die Verkehrssicherheit wesentlich . . . . und kostet 90 Euro + Gebühren - aber immer erst, wenn man erwischt wird.

 

Xenon-Nachrüstung ist deshalb nur im Kompletsatz zulässig. Das Scheinwerfergehäuser muss ein D beinhalten. HR/HC und sowas deutet auf eine Nachrüstung hin.

 

Die Kfz-Haftpflicht deckt fremde Schäden und zahlt erst einmal. Ob sie jemanden in Regress nimmt, hängt wohl von der Höhe des Fremdschadens ab, also, ob es ich lohnt, den Versicherungsnehmer als Kunden wieder zu gewinnen:rolleyes:.

Bearbeitet von Herr Rossi
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trotzdem, wird in die Scheinwerfermarkierungen den entsprechenden Lichtquellen angegeben, also HC/HR wenn es Abblend und Fernlicht (halogen) ist und DC wenn es um ein HID Abblendscheinwerfer handelt.

 

Bret

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Da bringt es nichts, bei nem Lampenbauer zu arbeiten. Den Serienscheinwerfer auf Xenon umzubauen, ist nicht das Problem, auch nicht mit SRA und Niveauregulierung.

 

Das Problem ist, dass dieser Scheinwerfer nur in Verbindung mit ner H7-Lampe ne Zulassung hat. Macht man etwas anderes in das Gehäuse, egal, ob mit neuem Reflektor oder nicht, erlischt die Zulassung, ein Lichtgutachten für den neu entstandenen Scheinwerfertyp wird fällig. Und das kostet...

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Das meinte ich ja mit Lampenbauer.

Die haben sicher mehrere Lichtmodule in der Produktion von denen eines auch passen wird und die wissen auch wie man so ein Lichtgutachten schreibt weil die das ja dauernd machen.

Ich glaube der Aufwand würde sich für solche Spezialisten im Rahmen halten...

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Wer nicht unbedingt Xenon-Fernlicht mit Ref. 37.5 benötigt,

kann ja z.B. auch Bi-Xenon-Einheiten von Hella verwenden.

Typ 1AL 009 997-001, da soll der Listenpreis lt. Angebot

in der Bucht bei 386,- EUR liegen, der VK-Preis 329,- EUR.

Das Fernlicht hat dann Ref. 25.

Die LWR gibt es ab ca. 180,- EUR (Version mit 1 Sensor).

Die Scheinwerfer-Reinigungsanlage gibt es ab ca. 170,- EUR.

Dann braucht man noch Blinker mit Pos.-leuchten (2BE 010 102-001),

die kosten wohl ca. 75,- EUR pro Stck.

 

Alles zusammen also ca. 1.150,- EUR.

Und dann muß noch alles in die Scheinwerfergehäuse eingebaut werden.

Da braucht man dann auch kein lichttechnisches Gutachten, damit da

eine Abnahme beim amtl. anerkannten Sachverständigen erfolgen kann.

Denn die original Audi A2 - Scheinwerfer sind dann nur noch die

Aufnahmen für die Hella-Einheiten und die haben die entspr. E-Nr.:erstlesen:

 

Irgendwie dreht sich die Diskussion hier im Kreis, das ist doch

alles schon mal abgehandelt worden.:janeistklar:

 

Gruß

Andreas

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  • 1 Jahr später...

Sowas lässt man nicht eintragen, da die Eintragung eh illegal ist.

Wenn die dich erwischen, bekommst Du ohne Eintragung mit Glück einen Mängelschein, baust das Zeug aus und stellst das Auto ohne wieder vor. Mit Pech kommt ne Anzeige nach, nix wildes.

Ist der Mist aber eingetragen, muss erst ein Gutachten erstellt werden, daß die Nichtigkeit der Eintragung beweist. Dreimal darfst Du raten, wer das Gutachten bezahlt ?!?

Wenn Du so ein Gutachten freiwillig für einen Schlusslicht eines Importfahrzeugs machen lässt, wird das schon 4-stellig. Ich kann keine genaue Summe nennen, da ich einen Komplettpreis mit anderen Gutachten bezahlt hatte, aber ich möchte nicht wissen, was bei einem unfreiwiligen Gutachten zu zahlen ist.

 

Zudem wäre das Gutachten für einen Hauptscheinwerfer ungleich teurer:

- da Hauptscheinwerfer und kein einfaches Schlusslicht.

- da der A2 eine EWG Zulassung hat und daher deutlich höhere Anforderungen gestellt werden, als an eine nationale Einzelzulassung.

- da das für Dich auch noch einen Lerneffekt haben soll.

 

Gruß

Thomas

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Das steht aber nur bei den Vorschaltgeräten mit mehr Power, hier steht das nicht, trau dem Braten aber irgendwie nicht.

 

Badcar / Alles für Ihr Auto - Xenon - Dual H4 Xenon - Badbox

 

klar steht das da, musst auch mal ganz unten lesen.....

 

Das HID/Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerferen für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentlandungslampen ausgestattet sind sowie.

 

1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8

2. einer Scheinwerferreinigungsanlage

3. und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.

 

Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeug,

1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder

2. die am 1 Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen.

 

Alle Xenonbrenner / Xenonteilekits für Scheinwerfer die keine Original D2S/D2R Fassung haben, sind nicht zur Umrüstung herkömmlicher Scheinwerfer auf Xenon geeignet.

Bearbeitet von vfralex1977
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Wer nicht unbedingt Xenon-Fernlicht mit Ref. 37.5 benötigt,

kann ja z.B. auch Bi-Xenon-Einheiten von Hella verwenden.

Typ 1AL 009 997-001, da soll der Listenpreis lt. Angebot

in der Bucht bei 386,- EUR liegen, der VK-Preis 329,- EUR.

Das Fernlicht hat dann Ref. 25.

Die LWR gibt es ab ca. 180,- EUR (Version mit 1 Sensor).

Die Scheinwerfer-Reinigungsanlage gibt es ab ca. 170,- EUR.

Dann braucht man noch Blinker mit Pos.-leuchten (2BE 010 102-001),

die kosten wohl ca. 75,- EUR pro Stck.

 

Alles zusammen also ca. 1.150,- EUR.

Und dann muß noch alles in die Scheinwerfergehäuse eingebaut werden.

Da braucht man dann auch kein lichttechnisches Gutachten, damit da

eine Abnahme beim amtl. anerkannten Sachverständigen erfolgen kann.

Denn die original Audi A2 - Scheinwerfer sind dann nur noch die

Aufnahmen für die Hella-Einheiten und die haben die entspr. E-Nr.:erstlesen:

 

Irgendwie dreht sich die Diskussion hier im Kreis, das ist doch

alles schon mal abgehandelt worden.:janeistklar:

 

Gruß

Andreas

 

Und was ist hier von zu halten?

 

Ist mir schon klar das man eine Leuchtweitenregulierung und Reinigungsanlage dazu braucht.

Bearbeitet von Moglie
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Jetzt mal im ernsthaft Moglie: wenn du einen A2 willst, dann gibt es den aktuell nicht mit legalem Xenonlicht.

Nachrüsten ist legal nicht und ob dir der Umbau mit dem Hellabausatz abgenommen und eingetragen wird steht in den Sternen. Dann hast du aber schon einen A2 gekauft und bist dann mit dem Ergebnis nicht zufrieden.

Meinst du nicht es wäre besser dir ein anderes Auto mit legalem Xenon zu suchen und das Geld für den potentiellen Xenonumbau dabei zu investieren?

 

Meiner Meinung nach ist deine Frage letztendlich geklärt und wir drehen uns im Kreis. Wäre es machbar hätten das viele im Club schon - ich kenne keinen!

 

Fazit: Wenn Xenon deine Entscheidung für/gegen den A2 bestimmt, dann spar dir das Geld für einen anderen Wagen.

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Ist für mich kein Grund keinen A2 zu kaufen, wäre aber schön, wenn machbar.

Da keiner auf den Beitrag von A2magica eingegangen ist war das Tema auch noch nicht geklärt und das keiner im Club Xenon hat heißt zum einem mal nichts und zum anderen woher soll ich wissen wer Xenon hat und wer nicht.

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Er hat's, und er hat ein richtig komplizierten, teuren, E-zugelassenen und eingetragenen Umbau hinter sich.

 

Er ist aber die einzige die ich kenne die den Aufwand erfolgreich bis zum Ende getrieben hat.

 

Bret

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Er hat's, und er hat ein richtig komplizierten, teuren, E-zugelassenen und eingetragenen Umbau hinter sich.

 

Er ist aber die einzige die ich kenne die den Aufwand erfolgreich bis zum Ende getrieben hat.

 

Bret

 

 

Den Worten meines "Pressesprechers" ist prinzipiell

nichts hinzuzufügen :TOP:, außer daß ich es beim A2 schon

2x mit meinem Elektriker erfolgreich bis zum Ende

getrieben hab (und bei einem 95er T4 mit kurzem Vorderwagen,

einem 87er Polo und einem LT2). :D

 

@ Moglie: nimm dir die Zeit und ließ dir dieses Thema mal

von Anfang bis zum Ende durch, dann sind eigentlich alle

Fragen beantwortet. :jaa:

 

Gruß

Andreas

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Habe ich natürlich schon einmal durchgelesen, werde es wohl aber noch 1 oder 2 mal machen, damit mir nichts entgeht.

Hättest du vielleicht Lust mal den Einbau bzw. Die dabei entstandenen Probleme und Hürden zu beschreiben, würde nämlich schon gerne wieder Xenon haben und da du es ja schon ein paar mal hinter dir hast können wir ja vielleicht auch alle von dir profitieren.

 

MfG Moglie, der gern Xenon hätte:D

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Vor ca. 1 1/2 Jahren hätten die Teile ca. 1150,- EUR gekostet.

Aktuelle Preise kenne ich im Augenblick nicht, die Teilenummern

stehen aber in #188.

Sind aber nicht die Einheiten, die bei mir verbaut sind, war nur

der Vorschlag zur einer "Low-cost-Variante".

 

@Moglie:

Es wird von mir keine Dokumentation dazu geben.

 

Gruß

Andreas

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Wenn mann bedenkt dass Xenon beim Neuwagen auch nicht billiger ist ist der Preis für ein Unikat doch in Ordnung...

 

Na ja, wenn beim Audi A1 Xenon Plus 900,- EUR kostet

ist da schon LED Tagfahrlicht enthalten, dann sind die

1150,- EUR auch kein Schnäppchen mehr. :kratz:

 

Wenn man auf den Stand mit LED Tagfahrlicht kommen

möchte und den noch notwendigen Kleinkram beachtet, dann

sind nur für die Teile 1500,- EUR eher realistisch.

 

Gruß

Andreas

 

Irgendwie dreht sich die Diskussion hier schon wieder im Kreis,

das ist doch alles schon mal abgehandelt worden.:janeistklar:

Bearbeitet von A2magica
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Na ja, wenn beim Audi A1 Xenon Plus 900,- EUR kostet

ist da schon LED Tagfahrlicht enthalten, dann sind die

1150,- EUR auch kein Schnäppchen mehr. :kratz:

 

Beim A1 werden Dir aber die normalen Scheinwerfer weggenommen, die Du mit dem Grundpreis bereits bezahlt hast. Das wird bei den Kosten für Extras ab Werk oft übersehen, es handelt sich um AUFpreise.

 

Jetzt könnte es natürlich sein, daß Du Deine originalen Scheinwerfer umgebaut hast (habe nicht alle Seiten gelesen) und die damit quasi auch entfallen sind und nicht verkauft werden konnten - insofern hinkt meine Logik...

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Der Vergleich hinkt so oder so, denn in den

geschätzten 1500,- EUR sind keine Arbeits-

stunden und dergleichen enthalten.

 

Und damit ist dann der (Auf-)Preis beim Neuwagen

erheblich geringer als beim Eigenbau, ich kenne

meine Kalkulation für das Projekt. Da kann man

noch viel mehr Kohle versenken!

 

Es ging ja auch nur darum, Moglie mal ein

Gefühl für die Kosten der Neuteile für so

einen Umbau zu geben.

 

Gruß

Andreas

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