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LED anstelle H7


jojo

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Naja, dass lass ich jetzt mal nicht gelten. Ob eine LED Beleuchtung jetzt mal flackert oder eine Halogen Birne blind wird, gibt sich nicht viel.

Oder würdest du Halogen wegen der häufigen Ausfälle die Serienreife absprechen?

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vor 54 Minuten schrieb Papahans:

... blinkenden Hauptscheinwerfer ...

 

 

Kannst du mal ausführen was du mit diesem Blinken meinst?

 

Mein Japanischer Elektroflitzer hat auch LED Abblendlicht ab Werk und ich kann da kein Blinken erkennen. Das Licht ist hell, kühl, stabil und die Grenzen scharf.

Kann es sein dass dein Blick im Bereich der Lichtgrenze unterwegs war und du unabsichtlich zeitweise geblendet wurdest?

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vor 2 Minuten schrieb Nagah:

 

Ja, teuer sind LED SCheinwerfer leider schon, da hast du Recht.

Wenn Du schon von einem kompletten Scheinwerfer redest, kann ich nur sagen, dass dann wahrscheinlich nicht nur die Birne gewechselt werden muss, sondern das komplette Teil.

 

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Die LED Nachrüstsets von Philips sind absolut tauglich und reif. Der Gesetzgeber müsste das endlich legalisieren. Hatte das Vergnügen am We einen umgerüsteten T5 mit H4 LEDs zu begutachten. Das ist alles sehr hochwertig und die Lichtquelle punktförmiger und präziser als jede noch so teure Premiumfunzel a la Nightbreaker oder ähnlicher Marketingmist. Die Hell-Dunkelgrenze ist messerscharf, da blendet absolut nix. Ich würde die sofort als H7 in den A2 schrauben, nur sind die sooo auffällig besser das ich mal davon ausgehe dann dauernd von der Rennleitung abkassiert zu werden.

Blinkende LEDs im Fehlerfall sind jedenfalls kein Grund die Technik abzulehnen, das machen Xenons auch und muss halt dann vom Fahrer bemerkt und behoben werden.

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Am 24.1.2018 um 14:58 schrieb McFly:

nur sind die sooo auffällig besser das ich mal davon ausgehe dann dauernd von der Rennleitung abkassiert zu werden.

 

Hatten jetzt mehrere Jahre "longlife" H7 in dem Scheinwerfern. Waren wirklich lange haltbar, es wird aber auch immer dunkler vorne. Habe jetzt +130% Lampen gekauft, gleich 2 Satz, das jährliche Wechseln wird wieder losgehen.

 

Wer hat eine Garage probiert es aus - probehalber natürlich nur...? Passen die Philips LED in den A2? Fällt es von außen wirklich auf?

Bearbeitet von gaudi
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Ich habe H1-LED's in den DE-Scheinwerfern, von meinen B3. Zur Lichtausbeute kann ich

leider nicht viel sagen, da ich das Auto bisher kaum gefahren bin. Es ist ein reines Sommer-

auto, mit Saisonzulassung. Allerdings hat der Lüfter für ein ziemliches Platzproblem gesorgt.

Hier werde ich mal über andere LED's nachdenken, mit passiver Kühlung.

 

MfG Chris

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vor 8 Stunden schrieb gaudi:

Wer hat eine Garage probiert es aus - probehalber natürlich nur...? Passen die Philips LED in den A2? Fällt es von außen wirklich auf?

 

Das "Problem" mit dem Auffallen ist sicher nicht allein die Lumen-(Mehr-)Leistung dieser Leuchtmittel. Da der A2, wie ja viele andere Autos auch, Klar-"Glas"-Scheinwerfer hat, wird dem geschulten Auge (Polizei, TÜV...) von daher schon das illegale Leuchtmittel auffallen. Da brauchste nichtmal das Licht anzumachen! ;)

 

Aber mal zurück zur Zulassungsfähigkeit dieser LED-Alias-Halogen-Einsätze: wer das unbedingt legal haben will, lässt ein lichttechnisches Gutachten erstellen. ;) Der Selbsttest vor der Garagenwand oder in 100 m Entfernung vorm Auto lässt noch keine echten Rückschlüsse auf das Streulichtverhalten zu. Es spricht für mich Bände, wenn es selbst einem Vertreter der "Lampenlobby" (noch dazu von einem der größten) noch nicht gelungen ist, für derartige LED-Einsätze eine allgemeine Zulassung in für Halogeneinsätze vorgesehene Scheinwerfer zu erwirken. Vielleicht liegt es aber auch nur daran, dass es nach Einbau derartiger LED-Einsätze (wg. der Aufbauhöhe des Kühlkörpers) nicht mehr gelingt, den Deckel an der Rückseite des Scheinwerfers ordnungsgemäß zu befestigen... 

 

Um Missverständnisse auszuschließen: ich hätte auch gerne mehr Licht, ohne dies mit der verkürzten Lebensdauer des Leuchtmittels zu erkaufen. Eine "Bastellösung" oder aber das Weglassen von Scheinwerferbauteilen, denen sicher eine gewisse Funktion zugewiesen ist, käme für mich nicht in Frage.

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Ich hatte mal zu testzwecken diese hier bestellt:

https://www.amazon.de/gp/product/B01AG3I99Y/ref=oh_aui_detailpage_o00_s00?ie=UTF8&psc=1

 

Montage klappt kaum, wegen dem Kühlkörper und wenn da jemand nur einen ticken Ahnung hat sieht er auf 1km Entfernung, dass das keine normalen Halogen Lampen sind.

Ich hab das ganze dann wieder zurückgeschickt.

Im anderen Scheinwerfer sind übrignes Osram Nightbreaker.

 

20171125_154711998_iOS.jpg

20171125_154620042_iOS.jpg

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Das 2. Foto zeigt schonmal eindrucksvoll, dass die China(?)-LED aus dem "Bücherladen" schon allein wg. der "undefinierten" Lichtverteilung nicht zulassungsfähig ist. Derselbe Test, mit besagter Philips-LED, müsste also noch gemacht werden, um einen Vergleich zu haben bzw. um zu bestätigen oder zu widerlegen, dass die Lichtverteilung einer H7-Glühlampe ebenbürtig ist. ;) 

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Mich interessiert das Thema auch. Ich hatte in der Vergangenheit schon mal mit dem Lichttechnischen Institut am KIT Kontat und habe denen in dieser Sache gerade noch mal eine Email geschrieben.

 

Ich melde mich, sobald es Neuigkeiten gibt.

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Die H7 von Philips habe ich schon verbaut und wir haben am Garagentor die Lichtgrenzen verglichen. Soweit ich mich erinnere, gab es hier keinen Unterschied zu den normalen Halogen-Leuchtmitteln und auch die Lichtfarbe war nicht so auffällig wie beim Vergleich von @morgoth.


Vielleicht kann @Bala_de_plata ja Bilder beisteuern.

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Ich hab mal ein Satz Scheinwerfer im Autoteilehandel und ein Satz Philips 12985BWX2 LED-Leuchtmittel bei Amazon bestellt. Sollte das sichtlich nix werden, gehen die Lampen auf jeden Fall zurück.

 

Und dann werd ich mal noch aus meinem Scheinwerfersammelsurium ein paar Reflektoren ohne Gehäuse rauskramen und mir das ganze auf dem Schreibtisch angucken.

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Amazon ist einfach schnell. Heute ist schon die H7 und W5W Standlichtbirne angekommen. Beide von Philips.

 

Hier die EANs:
8727900398175 - H7

8727900397925 - W5W

 

Die einzige Prüfung die diese Lampen bestanden haben ist laut Dokumentation eine EMV-Prüfung bei einem türkischen Prüflabor (ECE37).

 

Die Scheinwerfer sind leider noch unterwegs.

 

Ich hab auch noch Philips Racing Vision Halogen in H7 auf dem Tisch liegen. Die Glühwedel der Halogenlampe befindet sich zentrisch auf gleicher Position wie die 2x 4 LEDs bei dem LED-Leuchtmittel. Die LEDs nehmen aber etwas mehr Fläche ein.

 

 

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Hallo A2D2,

 

am einfachsten ist vielleicht, wenn Du erst einmal wie Nagah angefragt hat uns eine kurze Rückmeldung gibst,

ob Du überhaupt eine verbesserte/ größere oder qualitative bessere Lichtausbeute feststellen konntest.

 

Vielleicht bietet sich evtl. Holland für eine Gutachten Erstellung an, da diese Gutachten auch in Deutschland 

akzeptiert werden (Aussage Tüv).

 

Danke schon einmal für Deine Grundlagen Forschung.

 

Grüße

 

Jojo

 

.

 

 

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Am 3.2.2018 um 19:20 schrieb jojo:

Hallo A2D2,

 

am einfachsten ist vielleicht, wenn Du erst einmal wie Nagah angefragt hat uns eine kurze Rückmeldung gibst,

ob Du überhaupt eine verbesserte/ größere oder qualitative bessere Lichtausbeute feststellen konntest.

 

Vielleicht bietet sich evtl. Holland für eine Gutachten Erstellung an, da diese Gutachten auch in Deutschland 

akzeptiert werden (Aussage Tüv).

 

[..]

 

Richtige Gutachten werden von Technischen Diensten erstellt. Technische Dienste sind jene Einrichtungen, die für den Staat technische Sachverhalten prüfen, überwachen und bewerten. Die örtliche TÜV-Niederlassung kann in begrenztem Umfang im Rahmen seine Möglichkeiten zwar auch Gutachten erstellen, aber Typ-Prüfungen und komplexere Sachen  können dort mangels Prüfumgebung und mangels Personal nicht durchgeführt werden. Es spielt auch keine Rolle wo auf der Welt dieser Technische Dienst seinen Sitz hat. Es gibt Labore überall auf der Welt, welche als Technischer Dienst für europäische bzw. deutsche Ämter oder Organe Prüfungen durchführen. Das Prüflabor muss lediglich gewisse Standards einhalten, die durch Auditierung überprüft wird. Somit bietet sich für uns als auch für jeden Hersteller der günstigste technische Dienst an oder einer, der günstig gelegen ist.

 

Sobald der Scheinwerfer da ist (sollte diese Woche noch kommen), werde ich mal Halogen vs. LED testen.

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Zunächst mal ein paar Produktbilder und zwei Bilder eines H7 Halogenleuchtmittels.

 

Von dem LED-Kit ist ein Leuchtmittel samt Kühlkörper und dem zugehörigen Vorschaltgerät / Steuergerät oder wie auch immer man das nennen möchte zu sehen. Angeschlossen an das Vorschaltgerät wird einmal das Leuchtmittel selbst und der Lüfter, der im Kühlkörper integriert ist.

 

Die Bilder in leuchtendem Zustand wurden auf einer satinierten Glastischplatte geschossen.

 

 

Philips_12985BWX2_H7_LED-01.jpg

 

Philips_12985BWX2_H7_LED-02.jpg

 

Philips_12985BWX2_H7_LED-03.jpg

 

Philips_12985BWX2_H7_LED-04.jpg

 

Philips_12985BWX2_H7_LED-05.jpg

 

Philips_12985BWX2_H7_LED-06.jpg

 

Philips_12985BWX2_H7_LED-07.jpg

 

Philips_RacingVision_H7_Halogen-01.jpg

 

Philips_RacingVision_H7_Halogen-02.jpg

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Das erste Bild zeigt nochmal das im vorigen Post angesprochene "Problem" mit dem Kühlkörper, welcher am Bügel anstößt.

 

 

Das zweite Bild zeigt den Aufbau eines schnellen ersten Versuchs. Ein Reflektor aus einem linken Scheinwerfer von einem Linkslenker wurde auf eine Kiste gestellt und mit doppelseitigem Klebeband fixiert. Die Kiste steht auf einem Tisch. Der Reflektor ist auf eine weiße Wand gerichtet.

 

Entfernung zur Wand: 3,05m

Breite der Wand: 3,95m

 

Die Entfernung von der Wand zur Metallkappe im H7-Reflektor mit dem Laserentfernungsmessgerät gemessen. Der Bildausschnitt der letzten beiden Bilder zeigt in etwa immer die gleiche Fläche auf der Wand.

 

 

Mit meinem Handy ist es leider nicht ganz so einfach Bilder zu machen. Die Digicam ist leider out of order. Vielleicht hab ich noch die Möglichkeit mit der GoPro bessere Ergebnisse zu bekommen.

 

Das dritte*, fünfte** und siebte*** Bild zeigt die LED, das vierte*, sechste** und achte*** das Halogenleuchtmittel.

 

*Die ersten beiden Bilder sind die "originalen" wie sie aus der Handycam raus gefallen sind,

**die nachfolgenden beiden Bilder sind negative,

***die letzten beiden Bilder sind posterisiert.

 

Filter sind mit XnView drauf gelegt.

 

 

Ich hab mich noch nicht wirklich damit befasst wie man das, was man da zu sehen bekommt beurteilen soll und ob das akzeptabel im Sinne einer In-Etwa-Prüfung sein könnte oder nicht. So bleibt mir erst mal nur zu beschreiben, was ich sehe.

 

Was man auf den originalen Bildern ganz gut erkennen kann, sind die relativ scharfen Kanten die von den Konturen im Reflektor stammen. Beim Halogenleuchtmittel sind diese Kanten sehr viel weicher bzw. gar nicht zu erkennen.

 

Man sieht zwar auf den ersten Augenblick eine scharfe Oberkante auf beiden Bildern, aber bei Hallogenleuchtmittel sieht man im linken Bereich, dass die Kante nach unten weg fällt. Das könnte vielleicht ein Knackpunkt beim LED-Licht sein, weil es den Gegenverkehr blenden könnte. Besonders gut zu erkennen ist der Unterschied bei den letzten beiden Bildern.

 

Der Unterschied der Lichtmenge lässt sich anhand der Bilder nicht vergleichen, weil das Handy nicht ausreichend Einstellungsmöglichkeiten bietet.

 

 

Beim nächsten Versuch werde ich Markierungen an die Wand machen und den Aufbau etwas besser erfassen, damit man die Details besser vergleichen kann. Ich werde auch versuchen das Licht gleichmäßig zu dämpfen damit die Kamera besser Details erfassen kann.

 

 

 

Philips_12985BWX2_H7_LED-14.jpg

Philips_12985BWX2_H7_LED-15.jpg

 

Bild 3+4 (originale)

Philips_12985BWX2_H7_LED_vs_Halogen_Versuch_1.1_LED.jpg

Philips_12985BWX2_H7_LED_vs_Halogen_Versuch_1.1_Halogen.jpg

 

Bild 5+6 (negative)

Philips_12985BWX2_H7_LED_vs_Halogen_Versuch_1.1_LED_negativ.jpg

Philips_12985BWX2_H7_LED_vs_Halogen_Versuch_1.1_Halogen_negativ.jpg

 

 

Bild 7+8 (posterisiert)

Philips_12985BWX2_H7_LED_vs_Halogen_Versuch_1.1_LED_posterisiert.jpg

Philips_12985BWX2_H7_LED_vs_Halogen_Versuch_1.1_Halogen_posterisiert.jpg

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Zumindest eine Blendwirkung kann ich hier nicht erkennen. Aber welche Anforderungen an den asymmetrischen Keil, an das Licht nach unten und in anderer Hinsicht bestehen ist mir vollständig unbekannt. Ist vermutlich auch müßig, das zu diskutieren.

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https://de.aliexpress.com/item/PA-Car-Auto-Headlight-Xenon-Fog-Driving-Head-Lights-Warm-White-Color-H7-COB-LED-For/32820759961.html

 

 

ich hab hier sogar ein paar warmweiße H7 LEDs gefunden

 

Wahrscheinlich müsste man einen Satz kaltweiß und einen Satz Warmweiß kaufen, umschrauben/löten/kleben und hätte dann am Ende das "perfekte" Licht.

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Ich habe die H1-LED's mal komplett getestet:

Hier der Größenvergleich, verschiedener H1-LED's.5a81cb83b84b8_VergleichH1LED.thumb.jpg.8f49675679467e419291f89277680572.jpg

 

Der krasseste Unterschied ist beim Fernlicht, im Gegensatz zu Glühobst

 

 

 

 

5a81cbed1d82e_VergleichFernlichtH1.thumb.jpg.5e22e80cf4ba02908f2e30e37db8cd8c.jpg

 

Die Lichtkegel ist viel breiter! Diesen Nachteil, mit Glühobst, habe ich bei diesen

Scheinwerfer schon zu Anfang, nach dem sie verbaut waren, bemerkt. Die Ausleuchtuung

war immer punktuel. Wie es mit der Reichweite ausschaut, kann ich derzeit nicht feststellen,

da das Fahrzeug als Saisonfahrzeug läuft.

 

 

MfG Chris

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vor 21 Stunden schrieb clekilein:

h1 am a2?

 

Ich spiele an meinem Typ89 rum.....

Der hat in Fern- und Abblendlicht, jeweils H1.

Sind aber auch die Scheinwerfer vom RS2 und späten Cabrios...

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vor 3 Minuten schrieb HellSoldier:

Bedenkt bittet dieses Thema bei den H7 Led's.

 

Wenn wir drüber kommen ist das ganz schnell uninteressant für viele.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinwerferreinigungsanlage

 

Zumindest die ausgesuchten Philips H7 LED benötigen nach Vorschrift keine Scheinwerferreinigungsanlage, da deren Lichtstrom unter 2000 Lumen liegt (1760 lm).

 

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Ich hab mich mal nach belastbaren Informationen zum Thema Lichtverteilung umgesehen und bin dabei auf folgende Seiten gestoßen:

 

Hella bietet diverse Informationen auf seiner Website, die das Thema für einen schnellen Überblick verständlich rüber bringt.

 

Hella Website - Lichtverteilung für Halogen, Xenon und LED für Abblendlicht und Fernlicht

Hella Website - Allgemeine Infos zu Halogen-Scheinwerfer, inkl. Übersicht zu Vorschriften

Hella Website - Scheinwerfer richtig einstellen und Beschreibung von Einstellplätzen inkl. Methode zum einstellen von Scheinwerfern ohne entsprechendes Equipment

 

Anforderungen zu Scheinwerfern sind in nachfolgenden Dokumenten aufgelistet. Da die Anforderungen von staatlicher Seite gestellt werden, sind diese in frei verfügbaren Regelungen, Verordnungen oder Gesetzen fest geschrieben. Eine exzellente Übersicht über alle UN/ECE-Vorschriften im Detail gibts auf der Seite des BMVI (die Regelungen über die offizielle Euro-Lex Seite zu finden ist ziemlich mühselig). Auf der Seite vom BMVI unten auf den Link UN-Regelungen in deutscher Sprache klicken, dann geht ein PDF auf, in dem alle UN/ECE-Regelungen aufgelistet sind. Das PDF habe ich der Einfachheit diesem Post angehängt. Bitte berücksichtigen, dass sich die Links im angehängten PDF immer auf einen bestimmten Versionsstand beziehen und zukünftig veraltet sein können. Sofern das BMVI seine Website zu dem PDF aktuell hält sollte das aber kein Problem sein.

 

Hier für das angehängter PDF klicken.

 

Wichtige Regelungen für dieses Thema hier sollten sein:

76/761/EWG und ECE-R1 und -R2 - Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht sowie deren Glühlampen

ECE-R8 - Scheinwerfer mit H1 bis H11 (außer H4), HB3- und HB4-Lampen

ECE-R112 - Scheinwerfer mit asymmetrischem Abblendlicht (auch LED)

StVZO § 50 <- verlinkt - Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht


Möglicherweise auch:

76/756/EWG und ECE-R48 - Für Anbau und Verwendung

ECE-R123 - Advanced Frontlighting System (AFS)

 

Soweit so gut erstmal. Ich denke die Bilder auf der Hella-Seite geben schon mal einen groben Überblick, wie die Hell-Dunke-Grenze auszusehen hat.

 

 

Edit:

Weitere Infos auf der Hella Website zu

LED-Scheinwerfern

Signalleuchten

 

 

 

 

 

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  • 2 Wochen später...
Am 11.2.2018 um 18:04 schrieb A2-D2:

Wenn man den Kühlkörper auf das Leuchtmittel schraubt, stößt ab ungefähr der Hälfte des Gewindeweges der Kühlkörper am Bügel an und schleift beim drauf schrauben am Kühlkörper. Der Kühlkörper lässt sich zwar vollständig aufschrauben, aber er verbiegt dabei den Bügel. Ob das Auswirkungen auf den korrekten Sitz des Leuchtmittels hat kann ich aktuell noch nicht beurteilen.

 

Ich habe einen H7-LED-Satz gefunden, welcher mit dem Bügel nicht Behrührung kommt. Bei Diesen hier

wirde der Haltering mit dem Bügel arretiert und danach der eigentliche Beleuchtungskörper, mittels Bajo-

nettverschluss, im Haltering fixiert. Der Abstond, von Bügel und Kühlkörper, ist ausreichend groß.

Ich werde die Dinger, die nächsten Tage, mal verbauen.

 

MfG Chris

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Du hast schon gesehen, das die Dinger 9000lm ausweisen 8o Das ist ungefähr das dreifache von einer guten Xenon-Lampe. Das grenzt ja schon fast an Körperverletzung mit möglicher Todesfolge im Straßenverkehr :o Das finde ich wirklich nicht mehr lustig....:FLOP:

Bearbeitet von Kuestenbazi
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Was mich derzeit vom Verbau solcher LEDs abhält ist weniger das Bußgeld. So wenig, wie die Rennleitung sich um Beleuchtungsmängel kümmert, ist das Risiko überschaubar. Wenn die an all die Döspaddels mit ihren Nebelleuchten denke...

 

Schlimmer wiegt das Erlöschen der Betriebserlaubnis und damit des Versicherungsschutzes, das ist nicht witzig.

 

Gruß

 

Uli

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Hey Leute....es geht hier nicht um irgendwelche Bußgelder. Das würde man sogar bekommen, wenn man die Philips LED Lampen, die ja sogar Regelkonform ausleuchten, verbauen würde, weil es einfach nicht gesetzlich erlaubt ist. Hier geht es um extreme Blendgefahr beim Einbau dieses Billigschrotts aus China. Und wenn es dadurch zu einem Unfall kommt, möchte ich nicht in eurer Haut stecken.

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Also ich kenne es so:

 

1. ein Schaden wird vorsätzlich verursacht: dann ist der entstandene (Fremd-) Schaden nicht von der eigenen Haftpflichtversicherung gedeckt. Der Geschädigte erhält dennoch vollen Schadenersatz von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Die Versicherung kann jedoch den vollen (!) Schadenbetrag vom Verursacher zurückfordern.

 

2. ein Schaden wird grob fahrlässig verursacht: dann ersetzt die Haftpflichtversicherung dem Geschädigten ebenfalls den gesamten Schaden. Die Versicherung kann sich dann bis zu EUR 5.000 vom Schädiger zurück holen (wenn der Schaden geringer ausfiel, dann natürlich entsprechend weniger ;) ). In besonders schweren Einzelfällen auch mehr! In jedem Fall ist eine individuelle Betrachtung der Umstände, die zum Schaden führten, erforderlich.

 

Werden Teile eingebaut, die nicht zugelassen sind, erlischt grundsätzlich die Betriebserlaubnis für das damit ausgerüstete Fahrzeug. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass ein Unfall, der mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis verursacht wurde, vorsätzlich herbei geführt wurde. Schließlich baut man die Teile (i.d.R.) ja nicht an, weil man damit andere schädigen will.

 

vor einer Stunde schrieb Deichgraf63:

Was mich derzeit vom Verbau solcher LEDs abhält ist weniger das Bußgeld.

 

Aha! Das ist also jetzt mal der untrügliche Beweis dafür, dass das Strafmaß für die Verwendung nicht zugelassener Teile in Deutschland immer noch viel zu gering ist. ;) Ich habe eben mal nachgesehen: die Verwendung nicht zugelassener Teile kostet EUR 50 Bußgeld. Wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt (und bei Blendung des Gegenverkehrs durch nicht zugelassene Leichtmittel darf man wohl davon ausgehen), steigt das Bußgeld auf EUR 90 - plus ein Punkt im VZR. Es muss in einem derartigen Fall also nicht einmal zu einem Unfall kommen!

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Ich wollte auch gar nicht bagatellisieren, aber überdramatisieren mit Unwahrheiten muss man eben auch nicht.

vor 20 Minuten schrieb Kuestenbazi:

Hier geht es um extreme Blendgefahr beim Einbau dieses Billigschrotts aus China.

Hast Du reale Erfahrungen? Es ist nicht ansatzweise so extrem, wie es unterstellt wird und mal ehrlich, stimmen denn immer die Angaben die die Chinesen auf ihre Produkte drucken?

 

Danke an @heavy-metal für die Klarstellung...

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Ich denke nicht, daß es grundlegend verboten ist, unzulässige Teile zu verkaufen. Meist werden dafür ja Online-Auktionshäuser genutzt. Dann kommt der Zusatz "Im Bereich der StVZO nicht zugelassen, nur für den Export" und eben vielleicht für "Show und Shine"-Veranstaltungen.

 

Für Halter und Fahrer gilt: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

 

Daß die Zulassung selbst guter LED so behindert wird ist eine Folge der Autolobby. Die hat kein Interesse daran, daß alte Fahrzeuge auf neue Technik umgerüstet werden (siehe auch Dieseldiskussion), sondern sie wollen Neuwagen verkaufen. Wer neue Technik will, soll gefälligst einen Neuwagen kaufen. Deswegen auch das ganze Getue mit dem Schutz des Designs von äußerlich sichtbaren Teilen. Wenn wir wirklich eine richtige Regierung und kein wirtschaftshöriges Regime hätte, dann gäbe es eine Regelung, daß der Designschutz erlischt, wenn das Teil vom Hersteller nicht mehr selbst verkauft wird oder zu einem Preis, der das Doppelte des Ersatzteilpreises bei Erstzulassung des Fahrzeugs übersteigt.

 

Aber man will ja, daß Fahrzeuge verschrottet werden müssen, weil Teile eben nicht mehr lieferbar sind. Es gibt nur eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hersteller, aber keine gesetzliche Vorgabe über die Lieferbarkeit von Ersatzteilen. Ich würde die Hersteller verpflichten, 30 Jahre lang alle Teile liefern zu können, nicht nur Fahrbereitschaftsteile, sondern vor allem z.B. Polster und Verkleidungen. Plastikteile kann man heutzutage ja sogar als Einzelteil mittels 3D-Druck nachfertigen, was Lagerhaltung erübrigt. Selbst die Deutsche Bahn läßt Kleiderhaken für die ersten ICE-Baureihen auf diese Weise nachfertigen.


Gruß

 

Uli

 

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