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Die PKW-Maut kommt - was bedeutet das für den 1.2 TDI?


MartinB82

Empfohlene Beiträge

Die PKW-Maut kommt, kurz GEZ fürs Auto ;)

 

"Deutsche müssen zwingend eine Jahresvignette kaufen. Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen können Jahresvignette oder Zehn-Tages- bzw. Zwei-Monats-Vignette kaufen (sofern sie die Autobahn nutzen wollen)."



 

 

Nachfolgend interessiert mich insbesondere die Auswirkung auf den A2 1.2 TDI, insbesondere mit grüner Plakette.

 

Bedingung der EU-Kommission zur Stimmung war sozusagen: "Je weniger das Kraftfahrzeug die Umwelt belastet, desto mehr wird der Halter entlastet." (Umweltabgabe)

 

 

Im Kfz-Schein steht: EURO 3; 3L und D4. (=> gibt grüne Plakette)

 

Müssen wir dann nach derzeitigem Stand 12x 0,1L Hubraumgebühr von Euro3 von 9,50€ zahlen?

 

Das wären 114€ im Jahr und knapp an der Kappungsgrenze von 130€ für SUV-Dreckschleudern ??!

(Oder sollten wir Glück haben und nur die 5€ Euro4 = 60€ werden fällig?)

 

 

Viele Grüße

Martin

 

 

[[ Denksport: Nachdem Motorräder keine Maut zahlen: Wie kriege ich mein Auto umgeschlüsselt? Reicht mit der Flex mittig teilen? :D]]

:janeistklar:

Bearbeitet von MartinB82
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Möglich, dass sich noch weitere Änderungen ergeben.

 

Auch unsere österreichischen Nachbarn wollen ja einen Gang vor den EuGH nicht scheuen - das könnte das Konstrukt ggf. nochmal kippen.

 

Ich bin nicht grundsätzlich gegen eine Maut - mir gefallen nur nicht gesetzliche Regelungen wo der Verstand der Einigung hinterherhinkt.

 

[und der A2 3L Minderheitenschutz offenbar sprichwörtlich unter die Räder kommt] ;)

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Es kommt - WENN es kommt - also genauso, wie ich vermutet habe: Erst wird laut, polemisch und EU-rechtswidrig eine "Ausländer-Maut" verlangt, dann eine allgemeine Maut mit Entlastung für Inländer beschlossen, und dann streicht man die Entlastung, weil die EU nicht mitmacht. Womit der Schwarze Peter in Brüssel liegt.

 

Im Ergebnis bleiben neue, ZUSÄTZLICHE Kosten. Das Gebührenaufkommen der Ausländer wird durch die Verwaltungskosten aufgefressen, und derweil wird die Mineralölsteuer weiter zweckentfremdet...

Bearbeitet von Klassikfan
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ich finde es aber denkwürdig, das länder die selbst AB-maut haben am lautesten "diskriminierung" schreien.....

Nun, dort wird halt niemand diskrimniniert. Alle zahlen das gleiche. Das ist keine Diskriminierung. Ich glaub das muss man nicht bei jeder Vignettendiskussion von vorne durchkauen.

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Was haltet ihr von einer Realmessung der Abgase auf der Autobahn mit anschließender Klage wegen Ungleichbehandlung oder Ähnlichem?

 

(falls der Test so ausgeht, wie ich denke, dass er ausgehen wird)

 

hier ist ein kleiner Rechner:

Was kostet die Pkw-Maut? Der Maut-Rechner

 

Ich denke mal, dass D4 Autos Euro4-Einstufung bekommen. Denn die D-Normen sind ja extra für sowas eingerichtet worden.

Bearbeitet von clekilein
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Kann ich die Maut auch verweigern wenn ich mit meinem Fahrzeug nie auf die Autobahn fahre ?

Nein. Der letzte Stand war, daß es sich nicht um eine "Autobahnmaut", sondern um eine "Straßenbbenutzungsgebühr" handelt - die formell alle vom Bund betriebenen Straßen betrifft.

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Also wenn es schon eine "Straßenbenutzungsgebühr" sein soll, müsste man die Gebühr eigentlich nach Gewicht berechnen.

 

Bis 1.5t - 50€ (Also Kleinstwägen und Motorräder)

 

1.5 bis 2.5t - 100€ (Mittelklasse)

 

Ab 2.5t - 150€ (SUVs und Laster)

 

Einfache Regelung, keine Schummelsoftware möglich! :D

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... und derweil wird die Mineralölsteuer weiter zweckentfremdet...

 

Wieso wird die Mineralölsteuer zweckentfremdet? Der Zweck einer Steuer ist es, Geld in den Staatshaushalt einzubringen.

 

Schließlich werden Schulen auch nicht nur von den Steuern bezahlt, die die Schüler während des Unterrichts ausgeben...

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Wieso wird die Mineralölsteuer zweckentfremdet? Der Zweck einer Steuer ist es, Geld in den Staatshaushalt einzubringen.

 

Schließlich werden Schulen auch nicht nur von den Steuern bezahlt, die die Schüler während des Unterrichts ausgeben...

 

Das ist nicht ganz richtig. Die Mineralölsteuer ist tatsächlich eine der wenigen, wenn nicht gar die einzige Steuer in der Bundesrepublik, deren Verwendung einer Zweckbindung unterliegt/lag. Ich gebe zu, ich weiß nicht, wie der aktuelle Stand ist, seit das Ding "Energiesteuer" heißt, und auch in anderen BEreichen erhoben wird. Und es gab auch noch einige andere Einschnnitte, die im Gesetz aufgeführt sind. Aber bis vor wenigen Jahren war es definitiv so, daß im zuständigen Gesetz festgelegt war, daß rin nicht geringer Teil des Aufkommens (Stand 1966 = 50 Prozent!!) der Mineralölsteuer für den Bau und die Erhaltung des Straßennetzes ausgegeben werden müssen/mußten. Nur hat der Bundestag mit der Verabschiedung des Haushaltes Jahr für Jahr diese Zweckbindung für das jeweils aktuelle Haushatsjahr "ausnahmsweise" aufgehoben.

 

Ich nenne das Betrug und Veruntreuung von Steuergeldern. Ebenso wie bei der Einführung der LKW-Maut, die ebenfalls zweckgebunden ist, die Bundesmittel für den Straßenbau (stammend zB. aus der Mineralölsteuer) im selben Ausmaß zurückgefahren wurden - also bei steigenden Einnahmen trotzdem nicht mehr Geld in den Straßenbau floß. Wenn jetzt also jemand aus der Politikerkaste daherkommt, und klagt, es wäre nicht genug Geld da, und man müsse deshalb neue Einnahmen generieren, dann ist er ein verdammter Lügner!

 

 

StrFinG - Straßenbaufinanzierungsgesetz

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Das ist nicht ganz richtig. Die Mineralölsteuer ist tatsächlich eine der wenigen, wenn nicht gar die einzige Steuer in der Bundesrepublik, deren Verwendung einer Zweckbindung unterliegt/lag. Ich gebe zu, ich weiß nicht, wie der aktuelle Stand ist, seit das Ding "Energiesteuer" heißt, und auch in anderen BEreichen erhoben wird. Und es gab auch noch einige andere Einschnnitte, die im Gesetz aufgeführt sind. Aber bis vor wenigen Jahren war es definitiv so, daß im zuständigen Gesetz festgelegt war, daß rin nicht geringer Teil des Aufkommens (Stand 1966 = 50 Prozent!!) der Mineralölsteuer für den Bau und die Erhaltung des Straßennetzes ausgegeben werden müssen/mußten. Nur hat der Bundestag mit der Verabschiedung des Haushaltes Jahr für Jahr diese Zweckbindung für das jeweils aktuelle Haushatsjahr "ausnahmsweise" aufgehoben.

 

Ich nenne das Betrug und Veruntreuung von Steuergeldern. Ebenso wie bei der Einführung der LKW-Maut, die ebenfalls zweckgebunden ist, die Bundesmittel für den Straßenbau (stammend zB. aus der Mineralölsteuer) im selben Ausmaß zurückgefahren wurden - also bei steigenden Einnahmen trotzdem nicht mehr Geld in den Straßenbau floß. Wenn jetzt also jemand aus der Politikerkaste daherkommt, und klagt, es wäre nicht genug Geld da, und man müsse deshalb neue Einnahmen generieren, dann ist er ein verdammter Lügner!

 

 

Sorry, aber das ist sachlich völlig falsch:

Es ist nämlich genau umgekehrt: Es gibt sogar ein VERBOT, bestimmte Steuern rein zweckgebunden auszugeben!

 

ALLES fließt in den Staatshaushalt.

Und der Bundestag bestimmt, welcher Anteil des Staatshaushaltes für was ausgegeben wird.

 

NUR SO ist es nämlich möglich, daß der Staat große Milliardensummen für Tabak- und Alkoholsteuern kassiert, aber die Einnahmen NICHT zur Therapie der Alkoholkranken oder Tabakopfer ausgibt, sondern für ANDERE Dinge. Resultat: Nichtraucher zahlen ZUSÄTZLICH über ihre andern Steuern u7nd vor allem: übers teilende Krankenkassenbeiträge und Rentenbeiträge die rund 20 Mrd Euro an jährlichen Folgen , während sich der Staat die Taschen vollpackt… :(

 

der einzige kluge und geniale Spruch von Westerwelle (Gott habe ihn selig) war die griffige, aber richtige Formulierung:

 

"Rasen für die Rente!"

 

weil nämlich die gigantischen Einnahmen aus der Mineralölsteuer keineswegs für die Verkehrsinfrastruktur ausgegeben werden, sondern für völlig andere Dinge.. bspw Bezuschussung für die Renten!

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Also wenn es schon eine "Straßenbenutzungsgebühr" sein soll, müsste man die Gebühr eigentlich nach Gewicht berechnen.

 

Bis 1.5t - 50€ (Also Kleinstwägen und Motorräder)

...

Ab 2.5t - 150€ (SUVs und Laster)

Musste gerade schmunzeln - als ich mir vorzustellen versuchte, wie wohl ein Kleinstwagen aussähe, der 1.5 t wiegt. ;) Motorräder sind gefälligst von der Maut zu befreien, weil sie a) so leicht sind, dass sie keine nennenswerten Straßenschäden verursachen und b) keine Staus verursachen, weil sie ja zwischen den Kolonnen durch huschen... :D

 

Und SUVs erst ab 2,5 t? Dann würde sich im Straßenbild auch so gut wie nichts ändern...

 

Vielleicht darf der Hersteller beim Wiegeverfahren ja Heliumballons ans Auto kleben. :crazy::janeistklar:

Nun, die ballastigen Außenspiegel werden für den Fahrzyklustest ja schon jetzt abgebaut. Also kann man sie konsequenterweise auch für die Gewichtsprüfung weglassen... :rolleyes: Aber es wäre noch Potenzial vorhanden: Ausbau von Rücksitzen (es sitzen ja statistisch eh nur 1,4 Personen in einem Auto) und Weglassen der völlig überbewerteten Innenverkleidungen und Komfortfeatures... :janeistklar:

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Stimmt und dabei wurde sogar schon der Kofferraum weggelassen. :D:janeistklar:

Mein Papa fragte mich mal, als ich mit einem A1 vorfuhr, warum der das Handschuhfach hinten hat.:rolleyes:

Aber mir gefällt der A1 optisch sehr gut, vor allem in Misanorot und silbernen Dachholmen. Praktisch ist er allerdings überhaupt nicht.

Aber nun zurück zum Thema:

morgoht hat absolut recht. Um es etwas umständlicher zu machen, könnte man ja noch den Hubraum mit einfliessen lassen. Da hätte der 1,2 ja gute Karten.

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"Rasen für die Rente!"

 

weil nämlich die gigantischen Einnahmen aus der Mineralölsteuer keineswegs für die Verkehrsinfrastruktur ausgegeben werden, sondern für völlig andere Dinge.. bspw Bezuschussung für die Renten!

Befass dich mal mit den versicherungsfremden Leistungen. Ob der Staatzuschuss die überhaupt deckelt ist schon strittig.

Nix mit Rasen für die Rente.

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Musste gerade schmunzeln - als ich mir vorzustellen versuchte, wie wohl ein Kleinstwagen aussähe, der 1.5 t wiegt.
Also unser A2 hat laut Eintrag ein Leergewicht von <1t, also gehe ich davon aus, dass auch A1, VW UP, Fiat 500 etc.pp. in diese Klasse der "Leichtgewichte" fallen würden. Und ich schrieb ja BIS 1.5t. :)

 

;) Motorräder sind gefälligst von der Maut zu befreien, weil sie a) so leicht sind, dass sie keine nennenswerten Straßenschäden verursachen und b) keine Staus verursachen, weil sie ja zwischen den Kolonnen durch huschen... :D
Nach deiner Logik müsste man dann aber Rennsemmeln extra "bemauten" weil die mit den Fußrastern die Straßen aufreißen. :janeistklar:

 

Und SUVs erst ab 2,5 t? Dann würde sich im Straßenbild auch so gut wie nichts ändern...
Afair fallen alle "Dickschiffe" darunter. Also X5, GLS, Q7 - und das sind ja diejenigen die auch im Alltagsleben die meisten Probleme bereiten. (Belegen im Parkhaus 2 Plätze ...)

 

Aber wenn "Das Dobrindt" das so durchboxt, dass ein - um bei meinem Feindbild zu bleiben - Q7 mit 4.2l Biturbo Maschine weniger Maut zahlt als wir mit unseren A2s, nur weil er "offiziell" sauberere Abgase rauslässt, wird es Zeit das an der Wahlurne spüren zu lassen ... :crazy:

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Sorry, aber das ist sachlich völlig falsch:

Es ist nämlich genau umgekehrt: Es gibt sogar ein VERBOT, bestimmte Steuern rein zweckgebunden auszugeben!

Ich hab keine Lust, mich mit dir zu streiten, wo die Fakten doch so offensichtlich sind. Das Straßenbaufinanzierungsgesetz habe ich verlinkt. Lies es, oder laß es bleiben.

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Nein. Mehrschwein und Tho haben insofern recht, als daß der Grundsatz der "Gesamtdeckung", 1974 beschlossen, eine Zweckbindung einzelner Steuern grundsätzlich untersagt. Es gibt aber - wie so oft - Ausnahmen von der Regel. Und die Mineralösteuer, wie auch die Energiesteuer seit 2007 ist eine der wenigen Ausnahmen von der Regel. Hier existiert eine "unbefristete gesetzliche Zweckbindung", basierend unter anderem auf dem genannten Straßenbaufinanzierungsgesetz aus den 60er Jahren (Seite 6):

 

https://www.bundestag.de/blob/408046/b73b6680ee686cf2b63ddb9afbd7018b/wd-4-146-14-pdf-data.pdf

 

Leider wird diese vom Bundestag seit den 70er Jahren Jahr für Jahr formell aufgehoben, um mehr als den gesetzlich vorgesehen Anteil der Einnahmen (das waren mal 50%) aus der Mineralösteuer für allgemeine Haushaltszwecke zu benutzen.

 

Wie gesagt: Grundsätzlich sind Steuern nicht zweckgebunden - die Mineralösteuer zu Teilen jedoch schon. Es hat sich zwar zu einer Art Gewohnheitsrecht entwickelt, die Mineralölsteuer für alles Mögliche zu verwenden, statt zu Zwecken der Verkehrsinfrastruktur. Korrekt ist das jedoch nicht. Und das sollte man bei allen neuen, zusätzlichen Belastungen, von denen so die Rede ist, immer im Hinterkopf haben = es WÄRE, rein rechtlich, mehr als genug Geld für den Straßenbau da! Man müßte die entsprechenden Steuern und Abgaben halt nur in dem Sinne verwenden, in dem sie mal geschaffen wurden, und für den sie auch gesetzlich vorgesehen sind. Und mal ehrlich: 50 Prozent des Aufkommens der Mineralölsteuer (40 Milliarden aktuell) wären für den Allgemeinen Haushalt immer noch mehr als genug! Das sind allein schon 20 Milliarden! Und die Kfz-Steuer fließt ja auch noch in den allgemeinen Haushalt! Das sind noch mal fast 9 Milliarden. Nicht zu vergessen die Mehrwertsteuer auf die Mineralölsteuer, was nochmal fast 8 Milliarden sind... wir können gern darüber reden, auch Teile jener 50 Prozent, die eigentlich für den Straßenbau zweckgebunden sind, für allgemeine Haushaltszecke zu verwenden, wenn sie im Straßenbau nicht benötigt werden - wovon aber aktuell nicht die Rede sein kann, so wie die Infrastruktur zerfällt. Aber angesichts der massiven Zweckenfremdung der aus dem Straßenverkehr stammenden Einnahmen laut über fehlende Mittel und deshalb notwendige Mehreinahmen zu reden, ist verlogen und schäbig.

 

Ganz besonders, wenn man einer "Nutzerfinanzierung" das Wort redet. Wenn JE eine Steuer zum Zwecke der Finanzierung von Ausgaben fast ausschließlich nutzerbezogen erhoben wurde (die Mineralölsteuer fällt nunmal zu nahe 100 Prozent bei Straßenbenutzung an), bei gleichzeitiger ökologoscher Lenkungswirkung (Verbrauch/CO2, sparsamerer Autogebrauch), dann ja wohl die Mineralölsteuer!

 

Punkt.

Bearbeitet von Klassikfan
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Leider wird diese vom Bundestag seit den 70er Jahren Jahr für Jahr formell aufgehoben, um mehr als den gesetzlich vorgesehen Anteil der Einnahmen (das waren mal 50%) aus der Mineralösteuer für allgemeine Haushaltszwecke zu benutzen.

.

 

Klassikfan, vielen Dank für diesen substanzreichen Beitrag!

 

In dem obigen Punkt muss ich dir jedoch widersprechen:

 

Der nach dem Straßenbaufinanzierungsgesetz vorgesehen Anteil der Mineraölsteuer kann nur für andere verkehrspolitsche Zwecke und ausschließlich vom Bundesverkehrsministerium verwendet werden (§6 Abs. 8 Haushaltgesetz 2016 und früher). Also gerade nicht für allgemeine Haushaltszwecke .

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