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rußpartikelfilter - Generation 1, die unwirksamen


dr.cueppers

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P.S. Habe gestern mit einer netten Dame vom Sat1-Automagazin telefoniert. Die wollten eigentlich meine Kugel unter die Lupe nehmen. Hat sich aber leider nicht mehr bei mir gemeldet.

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Ich glaube das wir uns das aufzählen ersparen können...

 

da ich von Herr Stademann (ja den gibt es noch, er ist auch verärgert, und leitet die

Beschwerden an GAT. Hat noch großes Vertrauen in GAT, weil sehr große Firma und

glaubt an einen Austausch der verbauten Filter)

die von ihm bestellte und verbauten Filter in der Größenordnung von 100-120 Stück liegen.

Ein anschliesender Anruf bei GAT habe ich auch noch getätigt.

 

-"Weitere Entscheidungen über Vorgehensweise wird erst am 29.11.2007 veröffentlicht."

-"Bereits verbaute Filter sollen nicht augetauscht werden"

Ich dachte ich hör nicht Richtig.

Hab Sie auf die Garantie und schlechter als Orginalzustand und Recht auf Austauch

angesprochen...

Sie wurde nur verlegen und verwies mich auf die genannten Termin.

Ich:"da brauch ich nicht auf den Termin warten, daß Ding ist Defekt,sachmangel liegt

vor...der Schrott kommt Raus..gehört ausgetauscht.

"tut mir Leid, warten Sie erstmal ab...

"nee, da wird nicht mehr gewartet. Eine Einschreiben innerhalb der 6Monatsfrist

mit meinen Vorderungen

zum Austausch, z.B eines neu entwickelten Gat-Filter,

wird noch bei Ihnen von unserem Lieferanten eintreffen. Und dann soll

GAt seine Kunden auch zufriedenstellen."

 

Was für ein Service...von GAT ohne Worte...

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....siehe auch noch https://a2-freun.de/forum/showthread.php?t=26494

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GAT hat danach weitere 7 ABE's (u.a. 17 064 und 17 065) zurückgegeben.

 

Am 19.11.2007 hat die Firma GAT weitere Genehmigungen für Partikelminderungssysteme dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zur Löschung zugeleitet.

Es handelt sich hierbei um die Betriebserlaubnisse

ABE Nr.: 17 018

ABE Nr.: 17 064

ABE Nr.: 17 065

ABE Nr.: 17 074

ABE Nr.: 17 075

ABE Nr.: 17 141

ABE Nr.: 17 143

Die Löschung wurde am 20.11.2007 vorgenommen. Die Fertigung der Produktion wurde eingestellt.

ABE Nr.: 17 094

ABE Nr.: 17 135

ABE Nr.: 17 147

Die Löschung dieser Allgemeinen Betriebserlaubnisse erfolgte mit Wirkung vom 19.11.2007.

 

Liebe A2ler,

.

.

.

Grüße Stefan

 

.

.

 

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.

.

 

 

da ich denke, daß die 1,2er auch betroffen sind hab ich mich auch eingetragen

 

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Hallo zusammen!

Wir recherchieren für die ZDF-Sendung "Frontal21" zum Thema GAT-Filter. Dazu die Frage:

Wer hat sich einen solchen Filter einbauen lassen und wäre bereit, denn Fall vor der Kamera zu schildern und Stellung zu nehmen? Z.B. zu den Fragen: Rückgabe, Finanzierung, Steuerbonus, etc...

Also kurz: wie gehen Geschädigte damit um?

Über Rückmeldungen würde ich mich freuen.

 

Danke und Gruß

 

Ralph Goldmann

ZDF Düsseldorf

Josef-Gockeln-Straße 8

40474 Düsseldorf

0211.4366-229

0170.8127106

goldmann.r@zdf.de

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und frage,

- ob wir gemeinsam einen Anwalt suchen sollten (zumindest für ein Vorgespräch über die Erfolgsaussichten und die Vorgehensweise)

 

und wenn ja,

 

- wer sich als unser Sprecher für einen solchen Anwalt zur Verfügung stellt

(eine Anwaltsuche hat erst dann einen Sinn - sollte an dessen Wohnort sein)

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is doch echt sch.. das ganze! :mad:

 

Bin seit Mai beufl. im Ausland und hab meine Kugel daher abgemeldet. Hab das ganze Theater mit den Rußfiltern auch gar nich groß verfolgt.

 

Nachdem ich zwischenzeitlich mal wieder hier war, hab ich mich schon n Loch in den Bauch gefreut, dass es tatsächlich einen Filter für uns alle gibt (nachdem mein Audi-Händler mir nat. was anderes gesagt hat) und dann jetz DAS!!!

 

Nich nur, dass die GAT-Filter schmu sind, sondern auch noch die zweier weiterer Unternehmen...

 

Gibt´s überhaupt noch einen Filter für den A2? Ich blick überhaupt nich mehr durch.

 

Und selbst wenn, hat man das Vertrauen in die Branche doch eh schon verloren und man fühlt sich über den Tisch gezogen....

Aber eine andere Wahl hat man auch nich - dank Fahrverboten in CGN, BER, ....

 

DANKE Gesetzgeber!! DANKE für diese ?!*?§-Regelung

 

Sorry - musste mal raus... :(

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N'Abend!

 

Habe eben "heute"-Nachrichten gesehen und war verwundert, dass jetzt auch dort schon was zu RPF kam.

 

Laut "heute"-Nachrichten ermittelt die Staatsanwaltschaft Essen gegen GAT.

 

DAS KBA prüfe derzeit RPF von GAT sowie von 2 weiteren Firmen.

 

heute.de Nachrichten - Kraftfahrtbundesamt sperrt unwirksame Rußpartikelfilter

 

Schönen Abend

Stefan

"BigBadBerti"

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Hallo ich habe gerade im Radio davon gehört.

Habe auch so einen Filter noch im org. Karton zu Hause rumstehen. Bin einfach nicht dazu gekommen ihn einzubauen.

Kann ich davon ausgehen dass dieser nicht mehr eingetragen wird.

Hat hat sich von Euch schon einer wegen Wandlung an GAT gewendet.

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Jepp, Essen ermittelt war heute bei uns in der Tageszeitung in einem großen Bericht zu lesen. Und wenn man nach einem solchen vernichtenen Artikel die HP von GAT ließt, dann kann man nur lachen. Was die da schreiben ist ja echt nen Hammer. Wer hat denn damals die ABE die versch. Filtertypen erlassen? Die würde ich direkt mit anzeigen. Da wird nämlich auch ordentlich schmu betrieben. Man müsste mal das Testmuster für die Zulassung mit einem akutuelleren Modell vergleichen und ich denke mal man wird verblüfft sein.

Gruß Kalle

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Sei froh, Thommes, Du hast ihn ja noch gar nicht eingebaut. Der Schaden ist ja noch gering. Da kannst Du "Wandlung" oder "Austausch gegen einen DPF m i t ABE" fordern und abwarten, auch wenn es wahrscheinlich länger dauern wird.

 

Bei mir/uns sieht es anders aus. Der alte, ausgebaute KAT existiert nicht mehr, die Rückrüstung in den Originalzustand wäre/ist teuer, der eingebaute DPF funktioniert nicht, das vermutete Risiko mit dem erhöhten Rückstaudruck besteht wahrscheinlich und GAT sagt, die Garantie greife nicht, da für die bereits eingebauten Filter die Löschung der ABE nicht erfolgt und damit nicht relevant sei. :mad: GAT gibt aber auf die Filter 3 Jahre Garantie.

 

Ich stelle mir vor, daß ich erst eine ASU machen lassen muß und dann mit den miesen Ergebnissen als Nachweis des Sachmangels (Nichtwirksamkeit) den Garantiefall reklamieren kann.

Hat das schon jemand aus dem Forum so gemacht?

MFG avant-tdi

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Das KBA ist imho bestimmt nicht zu belangen. Sie lassen prüfen und prüfen nicht selbst. Es ist eine Bundesbehörde. Versuch mal, die zu verklagen.

Der TÜV Rheinland oder welcher auch immer es war ist derjenige, der hier entweder nicht gründlich geprüft hat, oder aber die Filterhersteller haben das Design also Details nach erfolgreicher Abnahme geändert..

 

Tag.

Ich stimme da grundsätzlich zu, möchte Teil 1 der Aussage aber nicht so stehen lassen.

Warum sollte jemand das KBA verklagen. Oder auch die tatsächlich prüfende Stelle?

Ich denke, dass hier ein wenig die Ursache mit der Wirkung verquickt wird. Das KBA ist eine Behörde die im weitesten Sinne Daten rund um alle Arten von Kraftfahrzeugen verwaltet. Mit der technischen Prüfung beauftragt sie alle möglichen anderen Behörden, Institutionen, Firmen etc.. Eben die, die diese Prüfungen durchführen können. Das ist nun oftmals der TÜV. Der bekommt von den Herstellern der in Rede stehenden Produkte das zu prüfende Material vorgelegt und prüft dann nach festgelegten Schemata. Das Ergebnis wird bewertet und mit einem Votum dem KBA vorgelegt. Dann erfolgt die Genehmigung (oder auch nicht).

So wird nach Erteilung der Genehmigung darauf vertraut (natürlich muss sich der Hersteller rechtsverbindlich verpflichten) dass die zukünftig gefertigten und für den Verbraucher bestimmten technischen Produkte dem geprüften entsprechen.

Hier wäre dem KBA allenfalls vorzuwerfen, keine oder nur ungenügende Stichproben in der laufenden Produktion veranlasst zu haben.

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Ich will gar niemanden verklagen, hab gar keinen Diesel :D und bezog mich nur auf Vorredner. Da gab es den Verdacht, dass möglicherweise selbst die ursprünglichen Prüfmuster nicht die erforderlichen Werte einhalten, aufgrund derer die ABE ja erteilt wurde. Wenn dem so wäre, wäre das Betrug und der zuständige Verantwortliche beim TÜV ist haftbar zu machen. Aber das Gerücht will ich gar nicht weiter anheizen.

 

PS: finde echt krass, was jetzt so abgeht und wie schnell man der Dumme sein kann. Mein Beileid den Betroffenen.

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" Ich stelle mir vor, daß ich erst eine ASU machen lassen muß und dann mit den miesen Ergebnissen als Nachweis des Sachmangels (Nichtwirksamkeit) den Garantiefall reklamieren kann.

Hat das schon jemand aus dem Forum so gemacht?

MFG avant-tdi "

 

Mit einer AU wird der Nachweis wohl kaum zu führen sein. Das Prüfungsverfahren nach der StVZO erfordert wohl rund 4000 km Prüfungsfahrt und soll laut Reporter des SWR rd. 4000-5000 € kosten.

ABER:

1. Ist der Filter nicht schon deshalb mangelhaft, da er unter Abweichung von dem ABE-Prüfmuster gebaut wurde ( s.o. # 643 )und damit die Gefahr der Zurücknahme der Steuerleichterung/ grüne Plakette bewirkt. Muß man erst warten, bis Herr Steinbrück zuschlägt?

 

2. Aus # 637 und#639 ergibt sich, daß dem KBA ein negatives Prüfergebnis zur ABE 17 118 des A2 1,4 TDI bereits vorliegt.

 

Nach Klageeinreichung habe ich die Klageforderung zu Ziffer 1 ( Kaufpreis+Einbaukosten+Plakettenkosten+Eintragungskosten ) sowie Teile der Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten ) - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Aufgabe der beiderseitigen Standpunkte- von GAT bekommen. Wir streiten nach vergeblichem Vergleichsversuch jetzt noch um die Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages (Stademann) bzw. des Garantievertrages ( GAT ).

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Habe einen solchen Filter, weiss aber selbst nicht wie ich weiter vorgehen möchte. Da kein Rechtsschutz vorhanden könnte das doch teuer werden, oder?

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14 - CRURER 1.2Tdi - verbaut seit 12/06

 

Ich habe am Montag Werkstattermin und lasse mal eine AU durchführen, nur um zu erfahren, wie gut bzw. schlecht die Werte sind. Lasse die Info noch zukommen.

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Liebe A2ler,

 

unter http://www.umweltdaten.de/verkehr/downloads/pruefbericht_pms_gat.pdf kann man sich den Bericht der FH Bern, auf der die Aussage "Unwirksamkeit" der DUH fusst, anschauen. Getestet wurde dort mit einem Passat 3BG (KBA-Nummer 17064 wie beim A2 1.2er).

 

Nachdem ich mir diesen Bericht zu Gemüte geführt habe, verstehe ich nun gar nichts mehr. Der Grenzwert Partikelmasse für EURO IV liegt bei 0,025 g/km. Dieser wurde sowohl im Serienzustand (Tabelle Blatt 3), als auch in allen folgenden Test (mit mangelhaftem Partikelfilter) unterschritten (Werte jeweils im Kasten).

 

Was soll dann diese Berechnung mit einem obskuren Rückhaltegrad wenn die Werte bereits serienmäßig erfüllt werden und das Fzg. nur aus irgendeinem anderen Grund in EURO III eingestuft wurde?

 

Ähnlich verhält es sich übrigens mit unseren A2: Unter http://www.kba.de/Abt3_neu/KraftfahrzeugStatistiken/Verzeichnisse/Emiss_2007_int.pdf Seite 164 kann man nachlesen, dass alle Diesel-Versionen des A2 unter dem EURO IV-Grenzwert von 0,025 g/km liegen. Also irgendein obskurer Rückhaltewert völlig Schnuppe ist.

 

Auch ist mir nicht klar, warum der 1.2er mit Klima EURO III bekommt, während ohne Klima EURO IV gilt. Zumindest lt. obiger Tabelle sind die aufgeführten Werte identisch.

 

Ich bin völlig sauer auf den Staat als Gesetzgeber, dass der so hirnrissige Gesetze und Schadstoffeinstufungen erlässt. Schon die Tatsache, dass selbst EURO IV Besitzer, die ohne Partikelfilter eine grüne Plakette erhalten würden, die Strafsteuer zahlen müssen, stinkt zum Himmel. Dies kann mit Umweltbewusstsein nicht mehr begründet werden, sondern ist klare Lobbyarbeit.

 

Wenn es nicht so aussichtslos wäre, müsste man hier mit einer Klage gegen den Gesetzgeber ansetzen. Naja, die nächste Wahl kommt bestimmt. Fraglich ist nur, ob's danach besser wird...

 

Grüße von einem stinksauren Stefan

 

P.S.: Hier Skandal um Betrugs-Partikelfilter weitet sich aus steht übrigens geschrieben, dass der Staat (Umweltbundesamt) bereits seit längerem Kenntnis über die Unwirksamkeit hatte. Noch ein Grund mehr, gegen den Staat als Beutelschneider vorzugehen. Hat jemand eine Idee, wie man das anstellen kann?

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Zu #671

 

1. Gefördert wird die Partikelminderung von zumindest 30% gegenüber dem vorhergehenden Zustand ohne Umrüstung.

 

2. Sollte die Deutsche Umwelthilfe mit ihrer Presseerklärung vom 12.11.2007 recht haben, lag dem Umweltministerium bereits in 2006 ein schweizer Gutachten auch zu GAT-Nachrüstfiltern vor, aus dem sich die mangelhafte Wirkung ergab. Wenn die Regierung dann dennoch 20.000 bis 60.000 Autofahrer in die Nachrüstung drängt, steht diese Verhaltensweise m. E. einer sonst an sich zwingenden Neufestsetzung der KFZ-Steuer entgegen. Die Ermäßigung wäre dann in Kenntnis fehlender Wirksamkeit der Filter gewährt worden und kann m. E. dann nicht wegen der fehlenden Wirksamkeit zurückgenommen werden. Über die Herausgabe des Gutachtens sollte lt. DUH heute vom Verwaltungsgericht Dessau entschieden werden. Laut diversen Meldungen von heute mittag ist der Klage durch noch nicht rechtskräftiges Urteil stattgegeben worden, so daß das Umweltbundesamt - nach Rechtskraft - Einsicht gewähren müßte.

 

Im Falle einer Zurücknahme der Steuerermäßigung wird dann eben auch gegen Herrn Steinbrück geklagt werden.

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Hatte mich gestern auf Grund von #657 bei Herrn Goldmann gemeldet. Das ZDF war heute vormittag mit Übertragungswagen da und hat die Bilder direkt dann zu den 12.00 Uhr Nachrichten eingeschnitten(evtl. auch 16.00 und 19.00 Uhr). ob die entsprechend der ursprünglichen Absicht das ganze für Frontal 21 noch einmal verwenden, weiß ich nicht.

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Hallo!

 

Auch wenn es mich nicht betrifft (mein Benziner stößt so gut wie keinen Ruß aus und bedarf schon konzeptbedingt keines Partikelfilters), so halte ich das Vorgehen des Filterherstellers nach den mir vorliegenden Infos für einen Skandal. Offensichtlich sind hier Filter verkauft worden, die nicht die versprochenen Eingenschaften haben. Ein Grund also, den Kaufvertrag anzufechten (wg. Produktmängeln, nicht zugesicherter Eigenschaften, oder evt. auch wg. arglistiger Täuschung).

 

Wer den Vertrag anfechten möchte, dem sei geraten, nicht erst so lange zu warten, bis der Hersteller selbst (oder ein Dritter) das Insolvenzverfahren eröffnen lässt. Denn wenn es erst so weit ist, kann man sich mit seiner Forderung kraft Gesetzes erst ziemlich weit hinten einreihen - und bekommt, wenn man Glück hat, nur einen Bruchteil seiner Forderung zurück: die Vergleichsquote beträgt in den seltensten Fällen deutlich mehr als 20%.

 

CU!

 

Martin

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hallo zusammen!

 

unser heutiger dreh in ahaus wird nur in den heutigen sendungen laufen, als nächstes wieder um 19 uhr in den heute-nachrichten. vielen dank übrigens für die spontane bereitschaft, auch wenn es sehr schnell gehen mußte...

 

für frontal21 suchen wir noch andere fälle, evtl. wäre ja ein treffen einiger betroffener möglich.

 

wir sind auch flexibel, was den treff- bzw. drehort angeht...

 

je mehr dabei sind, desto größer ist der druck...

 

gruß

 

ralph goldmann

0170.8127106

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Hatte mich gestern auf Grund von #657 bei Herrn Goldmann gemeldet. Das ZDF war heute vormittag mit Übertragungswagen da und hat die Bilder direkt dann zu den 12.00 Uhr Nachrichten eingeschnitten(evtl. auch 16.00 und 19.00 Uhr). ob die entsprechend der ursprünglichen Absicht das ganze für Frontal 21 noch einmal verwenden, weiß ich nicht.

 

Dann warst Du das eben um 17:20? (ca.)

schwarzer 1.4 TDI?

 

:)

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...wir brauchen das bis spätestens montag... also samstag, sonntag oder montag...

mit dem forumler crurer aus calw habe ich gerade telefoniert, er könnte im umkreis von 50 km um calw, also karlsruhe, heilbronn oder stuttgart. am besten am samstag...

 

gruß

ralph goldmann

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Ich hatte schon vor ein paar Tagen den Spiegel verlinkt, aber es wird ja nicht alles wahrgenommen.

Und im Gegensatz zu einem Vorposter finde ich nicht Teil 1-4, sondern Teil 6 besonders interessant. http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,519135-6,00.html

 

Audi, die Marke mit dem Kotzig-Protzig-Kühler (meine Meinung!) wäscht ihre Hände in Unschuld: "Audi betonte, es würden nur eigene Filter eingesetzt, die die entsprechenden Reinigungsgrade erreichten."

 

Ein Sturmlauf auf Audi wäre angebracht, eine Firma, die die Produktion von 170.000 Fahrzeugen praktisch ignoriert.

Ich bedaure, dass Audi nicht zu verklagen ist, das es nur so knallt.

 

Gruß, Martin

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Die Damen und Herren haben jetzt mit mir einen Termin in Herrenberg bei Stuttgart am Montagmittag für die Sendung am Dienstag gemacht, da es anscheinend doch nicht so einfach ist am WE mehrere "Geschädigte" zusammen zu bekommen. Für Details über das genaue wie und wo würde ich vorschlagen direkt mit Herrn Goldmann zu kommunizieren. Er ist der Owner der Dreh-Aktion. Evtl. könnte ja so der Eine oder Andere noch dazu stoßen. Vielleicht wird der Dreh in einer Audi Werkstatt erfolgen, da ich an diesem Tag sowieso AU machen wollte. Den Ablauf bzw. das wie und wo soll aber letztlich das Deh-Team entscheiden. Ich werde lediglich mein "Leid" klagen und die sollen Ihre Bilder machen und entsprechend kommentieren. Vielleicht hat ja jemand für mich ein wohl formuliertes Manuskript für die "Richtige Wortwahl" zum Auswendiglernen :).

 

Gruß crurer

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Wann soll das gesendet werden? Bin doch neugierig wie ihr euch alle so im Fernsehen macht ;)

 

Grüßle

Frank K.

 

Ohje, da frägsch mich was. Kann ich dir am Montag dann sagen. Aber ich glaub, nächstes Wochenende oder so (ich weiß nicht mal, wann das Sat1-Automagazin immer läuft:mmph:).

 

Grüßle, Stephie.

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Hallo!

 

Audi ... wäscht ihre Hände in Unschuld: "Audi betonte, es würden nur eigene Filter eingesetzt, die die entsprechenden Reinigungsgrade erreichten."

Was sollen sie denn auch anderes machen? Sie haben diesen Müll ja auch nicht entwickelt! ;)

 

 

Ein Sturmlauf auf Audi wäre angebracht, eine Firma, die die Produktion von 170.000 Fahrzeugen praktisch ignoriert.

Warum? Ich würde, als Kfz-Hersteller, auch nicht für ca. 170.000 Fz. einen Filter entwickeln, den sich anschließend nur eine Handvoll Enthusiasten drunterschraubt. Und das gilt prinzipiell nicht nur für den Nachrüstfilter. Denn auch andere Hersteller haben die Entwicklung, bzw. den Vertrieb von speziellen Audi-A2-Teilen - Leuchten, Karosserieanbauteile... - schnell eingestellt. Und hier umfasste die "Zielgruppe" nicht nur 170.000 Einheiten, sondern sie betrug, Benziner und Diesel zusammengerechnet, fast 350.000!

 

Wenn ich, unabhangig davon, welches Fz. ich fahre, irgendwann mal etwas "Hochtechnisches" wie einen DPF nachrüsten würde, dann sowieso nur etwas, das vom Fz-Hersteller offiziell vertrieben wird. Alles andere sind m.E. Bastellösungen, und was dabei, selbst bei renommierten Zubehöranbietern, herauskommen kann, sehen wir am aktuellen Fall. Sorry, ich kann es auch nicht ändern, es ist leider so! ;)

 

Und wenn der Fz-Hersteller nichts Adäquates anbietet? Dann kaufe ich mir lieber ein anderes Auto, das die Technik, die ich gerne hätte, serienmäßig an Bord hat. Und wenn mir dafür das Geld fehlt, dann muss ich es eben lassen. Allen, die sich diesen nahezu wirkungslosen Schrott haben einbauen lassen, wünsche ich viel Glück beim Zurückrüsten und Geld-zurück-Fordern. Und das ist jetzt nicht ironisch gemeint!

 

CU!

 

Martin

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...

Und wenn der Fz-Hersteller nichts Adäquates anbietet? Dann kaufe ich mir lieber ein anderes Auto, das die Technik, die ich gerne hätte, serienmäßig an Bord hat. Und wenn mir dafür das Geld fehlt, dann muss ich es eben lassen. Allen, die sich diesen nahezu wirkungslosen Schrott haben einbauen lassen, wünsche ich viel Glück beim Zurückrüsten und Geld-zurück-Fordern. Und das ist jetzt nicht ironisch gemeint!

 

CU!

 

Martin

 

zeig mir den hersteller, der ein vollwertiges 3-l-auto hat ( 5türer usw) und serienmäßig nen dpf...würde ich sofort kaufen

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(...)Und hier umfasste die "Zielgruppe" nicht nur 170.000 Einheiten, sondern sie betrug, Benziner und Diesel zusammengerechnet, fast 350.000!(...)

 

Sorry, ich weiß, etwas Off-Topic. Aber war nicht immer die Rede von 175000 produzierten Einheiten ? Oder war dies nicht auf den A2 bezogen?

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Na gut, dann habe ich mich in der Zahl der insgesamt produzierten Einheiten vertan. :rolleyes: Ich habe jetzt nicht nachgerechnet, aber wenn der Anteil der Dieselmodelle insgesamt nur ca. 40% (oder deutloch weniger als 100.000 Einheiten) betrug, lohnt es sich erst recht nicht für einen Kfz-Hersteller, irgendwelche Nachrüstlösungen zu entwickeln. Und ich bleibe dabei: wenn schon vergleichsweise kaum einer zum A2 gegriffen hat, wer soll denn dann noch für Nachrüstkits infragekommen? ;)

 

CU!

 

Martin

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Die SelbstHilfeGruppe, wer denn sonst ;)

 

Spass beiseite. Beim DPF is es halt so, dass die Motoren auch in anderen Fahrzeugen zu finden sind. Da ist die Stückzahl dann vermutlich schon in einem Beireich wo es sich lohnt. Andererseits: Es hat sich warscheinlich nur gelohnt, einen anzubieten, weil er sowieso unwirksam ist und die Entwickung 1,50EUR gekostet hat. ;)

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ARD-Ratgeber heute um 17.03 UHR mit Neuigkeiten

 

Der heutige ARD-Ratgeber beschäftigt sich wieder mit dem Thema. Vermutlich gibt es interessante Neuigkeiten zum Ablauf der ABE-Erteilung und zur weiteren Handhabung durch die Bundesregierung.

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Ist in dieser Ratgeber-Sendung heute nicht unser famore zu sehen?

 

 

 

@mdA: Sorry, dann hab ich deinen Post wohl übersehen.

 

Ich finde dennoch, dass Teil 1-4 für die Betroffenen wichtiger ist, als Teil 6. Denn wie hier schon geschrieben wurde, hat Audi den Müll ja nicht produziert.

Und Vorrangig gehts hier ja darum, wie die Betroffenen aus dem Schlamassel, der wohl durch GAT etc.hervorgerufen wurde, herauskommen.

 

Zur Produktion:

Es wurden 83.647 Diesel A2 hergestellt. Mehr findet ihr hier.

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Jaaaa

mein großer Auftritt:D

Wurde zwar viel weggeschnitten, aber mein gestamle am schluß

wurde so gezeigt. :crazy:

Naja war ja irgenwie lustig.

 

Hier zum nachlesen

Rußfilter

 

Wie umweltbewusste Autofahrer geleimt werden

Sendeanstalt und Sendedatum: SWR, Samstag, 24. November 2007

24112007176786.jpg Bildunterschrift: ]

Viele Autofahrer, die Rußpartikelfilter nachgerüstet haben, verfolgten die Meldungen der vergangenen Wochen mit Verunsicherung und Ärger. Erst zog das Kraftfahrt-Bundesamt die Betriebserlaubnis mehrerer Systeme ein, nun ermittelt auch die Staatsanwaltschaft.

Agirios Bliblios fährt mit seinem Audi A2 TDI bei der Dekra in München vor. Erst im Juni 2007 hat er den Wagen mit einem Rußfilter der Firma GAT nachgerüstet. Jetzt hat er nicht einmal mehr die ABE, die Allgemeine Betriebserlaubnis. Kein Wunder, bei den Abgaswerten - maximal die eines Fahrzeugs ohne Filter, meint Abgasexperte Thomas Ost. Bliblios interessiert natürlich, ob er mit so einem Auto überhaupt noch fahren darf. Da immerhin kann der Experte beruhigen. Das Kraftfahrtbundesamt hat zwar die ABE für dieses System zurückgezogen, aber das gelte nur für die Zukunft, nicht rückwirkend. Die Partikelfiltersysteme, die bereits eingebaut sind, behalten ihre ABE. Und weil bereits nachgerüstete Autos vorerst ihre Betriebserlaubnis behalten, ist auch der Versicherungsschutz nicht in Gefahr.

Durchgefallen beim Prüfinstitut

 

Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg hat mittlerweile die Genehmigung für über 40.000 Rußfilter der Marken GAT, Bosal und Tenneco/Walker widerrufen. Gegen GAT ermittelt die Staatsanwaltschaft. Recherchen des ARD-Ratgebers Auto und Verkehr belegen, dass die Verbraucher vorsätzlich getäuscht wurden. Die Spur führt uns zum Abgasspezialisten Fakt im Süddeutschen Heimertingen. Das Labor erstellt für viele namhafte Autohersteller Emissions-Gutachten - und im September 2006 eben auch für den Rußfilterhersteller GAT. Allerdings hat Fakt während des 4.000 Kilometer-Dauertests ordentlich geprüft. Auf dem Rollenprüfstand fielen die mangelhaften Rußfilter nämlich schon auf Anhieb, nur 15 Prozent Filterwirkung. Nicht einmal 50 Prozent der Anforderungen seien eingehalten worden, sagt ein Vertreter des Prüfunternehmens. Den Kunden habe man mit einem Negativ-Testreport über die Messergebnisse informiert. Eine ABE sei aufgrund dieser Messungen nicht möglich gewesen. Die Filter sind bei Fakt also durchgefallen.

Bei GAT in Gladbeck will man sich mit den niederschmetternden Ergebnissen offenbar nicht abfinden und beginnt, zu tricksen. Wie, das zeigen die Dokumente, die dem ARD Ratgeber Auto und Verkehr zugespielt wurden: ein offenbar von GAT manipuliertes Gutachten, in dem die gleichen Filter plötzlich mit "O.K." für bestanden auftauchen. Dass manipuliert wurde, hat GAT in internen Unterlagen, die uns vorliegen, selbst eingeräumt. Zitat: „Richtig ist der (...) Vorwurf, dass die (...) vorgelegten Prüfberichte im Rahmen der weiteren Bearbeitung von einem Mitarbeiter (...) abgeändert worden sind.“ GAT wandte sich mit den gefälschten Protokollen an den TÜV Rheinland; er soll sie ans Kraftfahrbundesamt weiterleiten. Das tut er auch – ohne die Daten in irgendeiner Weise zu prüfen oder sich wenigstens bei Fakt rückzuversichern. Wenn ein akkrediertes Prüflabor eine Genehmigung erteile, stehe es dem TÜV frei, diese Genehmigung und die Prüfergebnisse zu übernehmen, teilt uns ein Vertreter des TÜV Rheinlands mit. Im Zusammenhang mit der Firma GAT wolle man sich wegen eines laufenden staatsanwaltlichen Verfahrens nicht äußern.

Insolvenzwelle durch Nachbesserung?

 

Wegen des Filterskandals rollt jetzt eine riesige Klagewelle auf Deutschlands Werkstätten zu. Es geht um eine Schadensumme von über 72 Millionen Euro. Doch wer zahlt? Zumindest vor unseren Enthüllungen wollte sich eine der großen Werkstattketten kulant zeigen.

 

Olaf Giesen, Auto Teile Unger: "Sollte bewiesen werden, dass der Filter nicht funktioniert, die wir bis dato eingebaut haben, so haben wir mit GAT gesprochen und werden im nächsten Jahr, sobald das Nachfolgemodell 2008 da ist, dann den neuen Filter kostenlos für den Kunden einbauen."

Doch nicht nur die großen, auch kleine Werkstätten sind nach dem Gewährleistungsrecht ihren Kunden gegenüber in der Pflicht. Doch wenn sie die zu erwartenden Kosten schultern müssen, könnten viele vor dem Ruin stehen. Der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes rät ihnen, sich an den Herstellern schadlos zu halten.

Axel Koblitz, Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe: "Letztlich sind diejenigen dafür verantwortlich, die diese mangelhaften Filter in den Verkehr gebracht haben, die Hersteller dieser Filter. Zu denen zurück wird in der Lieferkette der Anspruch rückverfolgt werden. Das ist zu hoffen, dass er dann auch in entsprechendem Umfang befriedigt wird."

Eine gewagte Hoffung, denn sollte GAT wirklich auf Millionen Euro Schadenersatz verklagt werden, droht dem Unternehmen die Insolvenz, und die Werkstätten bleiben auf ihrem Schaden sitzen.

Zurück zu Agirios Bliblios. Er hat seinen Filter im Juni 2007 übers Internet gekauft, bei einer Firma RP Systems. Wir fahren nach Murnau, dem Sitz der vermeintlichen Vertriebsfirma. Doch RP Systems ist verwaist. Statt Lagerhallen nur ein kleines Bauernhaus. Der Chef weilt in der Schweiz. Telefonisch verweist er uns an den Hersteller. Ein Ablenkungsmanöver, denn nur mit der Internet-Firma hat Bliblios eine vertragliche Beziehung. Der Kunde befürchtet, nun den Rechtsweg beschreiten zu müssen - mit zweifelhaften Aussichten. Das Bundesverkehrs- und das Umweltministerium erklären, sie bemühten sich zusammen mit den Händlern um eine unbürokratische, verbraucherfreundliche Lösung. Ob auch Agirios Bliblios davon profitiert, wird sich zeigen.

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Hallo DPF-Geschädigte!

Interessanter Bericht der für mich mehrere Fragen aufwirft. Wie viele von euch habe auch ich meinen DPF von GAT durch die Fa. RP-Systems (Herrn Stademann) erworben. Das wird für uns der Ansprechpartner sein der ja mittlerweile in der Schweiz weilt. Na da schaun wir mal wie lange die Fa RP-Systems in ihrem kleinen Bauernhaus noch existiert.

 

Außerdem lese ich in der der Lieferung beigefügten +Garantierklärung+ der Fa. GAT, in rot-blau-schwarzer Ausfertigung folgendes:

 

Zitat aus Punkt 2 der Garantieerklärung:

 

"Der Garantieanspruch aus diesem Vertrag beeinhaltet allein die kostenlose Ersatzlieferung eines fehlerfreien GAT-Eurofilter. Weiter gehende Ansprüche gegenüber dem Verkäufer/......

(in diesem Fall RP-Systems)

.......der Einbauwerkstatt sowie die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt" Zitat Ende.

 

Fein gelinkt, nichtwar? Herr Stademann wird sich in die Hände klatschen und wir uns rechtlich wohl in den Allerwertesten beißen.

Da ist nichts mit Kostenforderung Rückbau auf Kat oder Ein- und Umbaukosten.

 

Wie seht Ihr das? Gruß Miwei

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Es handelt sich im eigentlichen Sinne um keinen Garantiefall, sondern rechtlich um einen Sachmangel, der bereits bei Auslieferung bestanden hat. Und ALLE Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Abstellen des Sachmangels nötig sind, müssen vom Vertragspartner erstattet werden. Siehe auch BGB.

 

§ 434

Sachmangel

 

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

 

 

§ 437

Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

 

 

§ 439

Nacherfüllung

 

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen

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Liebe A2ler,

 

jetzt geht es Schlag auf Schlag mit den Neuigkeiten: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,519464,00.html. Dort ist erstmals auch ein konkreter Name genannt. Wenn das stimmt, kann sich der Herr Machnig warm anziehen....

 

Immerhin begann unsere Stademann-Bestell-Aktion erst Ende 2006 so dass alle genügend Zeit gehabt hätten, sich anders zu entscheiden, wäre die Information nicht zurückgehalten worden. Schaun wir mal, ob ein Richter dieser Argumentation folgen kann.

 

Immerhin haben wir nun wahrscheinlich mehr als nur GAT/Stademann als "Ansprechpartner" in einem möglichen Rechtsstreit.

 

Grüße Stefan

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