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TÜV Idiotie


Comdr

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Moin,

 

habe keinen TÜV heute erhalten..

OTon: " Ihr Blinker hinten links ist nicht gelb genug":crazy:

 

Wat is los??

Monsiour :erstlesen: bemängelte so ziemlich alles was ging.

 

Die mängelliste ist lang aber brschränkt sich nur auf Lichter, leuchten und auch meine Scheibe.

Diese wurde von Carglas repariert. Steinschlag liegt nicht im Sichtbereich. Trotzdem Mangel

Wat is los (2!)

 

 

Sorry, aber ich hab echt die Schnauze voll von diesen :huh::erstlesen::janeistklar::huh:

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Ja, Leuchten sind jetzt grobe Mängel... :rolleyes:

 

Das mit dem Blinker ist aber ein alter Hut, seit man weiße Blinker mit gelben Birnen hat, von denen die Farbe abblättert. Blinker müssen per STVZO halt gelb sein, und nicht weiß.

 

Das mit dem Steinschlag ist mir neu. Anscheinend hast du einfach einen erwischt, der dir keine Plakette geben wollte.

Tausch die Blinkerbirne und versuch's woanders.

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Ganz einfach:

je mehr technische "Mängel" dokumentiert werden, um so

schneller kommt die jährliche TÜV-Prüfung.

 

Ich bin mal durch die Prüfung gefallen, weil die Stossstange

ein kleines Loch hatte :cool:

 

Heute ist mein 30 Jahre alter Käfer ohne Mängel durch

die Prüfung gekommen. Allerdings wird der TÜV immer in

einer auf Käfer spezialisierten Werkstatt durchgeführt. Und

der TÜV-Prüfer hat Ahnung vom Käfer.

Grüsse

Brutus

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Ja, Leuchten sind jetzt grobe Mängel... :rolleyes:

 

Das mit dem Blinker ist aber ein alter Hut, seit man weiße Blinker mit gelben Birnen hat, von denen die Farbe abblättert. Blinker müssen per STVZO halt gelb sein, und nicht weiß.

 

Das mit dem Steinschlag ist mir neu. Anscheinend hast du einfach einen erwischt, der dir keine Plakette geben wollte.

Tausch die Blinkerbirne und versuch's woanders.

 

 

Was ist denn dann mit den ganzen Amischlitten, die einen roten Blinker haben?

also die, die Blinker, und Abblendlicht in einer Lampe sind

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  • 2 Monate später...

Moin!

 

Da muss ich nochmal kurz was loswerden.

 

War letzte Woche mit meinem TT zum TÜV: Mit erheblichem Mangel durchgefallen!!!! :eek:

 

Und jetzt kommts.

 

Der Grund:

 

"Es befand sich leider kein Aufkleber im Fahrzeug, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die montierten Winterreifen zeigt"! :erstlesen:

 

Mein Gott. Ja. Er hat recht. Aber erheblicher Magel?????

 

Die spinnen doch! :crazy::crazy::crazy:

 

Die Reifen haben den Index "V" also bis 240. Mein TT fährt aber laut Papieren 243.

 

Das ist natürlich ein verkehrsgefährdendes Sicherheitsrisiko! :janeistklar:

 

Haben fertig.

 

svenno

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Der Grund:

 

"Es befand sich leider kein Aufkleber im Fahrzeug, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die montierten Winterreifen zeigt"! :erstlesen:

 

Mein Gott. Ja. Er hat recht. Aber erheblicher Magel?????

 

Er macht auch nur seinen Job.

Seit die 47. Änderungsverordnung der HU-Richtlinie am 01.07.2012 in Kraft getreten ist, hat der TÜV-Prüfer keine Wahl mehr in welche Kategorie dieser Mangel fällt. Vorher gab es nur eine Empfehlung dieses als "geringen Mangel" einzustufen.

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Ist der fehlende Aufkleber nur ein Mangel, wenn der Speedindex unterhalb der tatsächlichen Höchstgeschwindigkeit liegt? Oder Grundsätzlich, wenn Winterräder montiert sind? Also auch dann, wenn "T" montiert ist, also bis 190km/h, der Wagen aber nur mit 180km/h eingetragen ist?!

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Wobei noch ein Sicherheitszuschlag dazukommt, dessen Höhe mir ad hoc nicht einfallen will.

Aber bei meinem FSI:

Höchstgeschw. : 202 km/h

Sommerreifen müssen Index V haben bis 240 km/h, Index H ist nicht zulässig!

Winterreifen haben aktuell Index H bis 210 km/h, also brauche ich auch einen Aufkleber!

Bearbeitet von 1.6FSI
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Bei unserem letzten TÜV hat der freundliche Herr vom TÜV einen Aufkleber aus dem Büro geholt und dann war gut.

 

ALLERDINGS hatten wir T-Reifen (bis 190 km/h) drauf, und unser A2 läuft wie alle A2 mit diesem Motor nur 173 km/h. Da in der COC unsere 155er aber als Q Reifen (bis 160 km/h) gezeigt werden, meinte er, daß wir auch nur 160 fahren dürften und daher den Aufkleber bräuchten, egal was auf den Reifen steht. So ein Blödsinn, natürlich ist Q nur eine Mindestanforderung, bessere Reifen darf man montieren und auch ausnutzen.

 

Er war partout nicht zu belehren - habe es aber auch nicht lange versucht, da wir ja auch so dank des Aufkleber durch kamen. Den Aufkleber haben wir schön für später weggelegt :P

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Wobei noch ein Sicherheitszuschlag dazukommt, dessen Höhe mir ad hoc nicht einfallen will.

Aber bei meinem FSI:

Höchstgeschw. : 202 km/h

 

Richtig, ich habe es gerade nochmal nachgeschlagen.

 

Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h

 

Ergibt für den FSI:

Vmin = 202km/h + 0,01 x 202km/h + 6,5 km/h = 210,52hm/h

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Diesen Aufkleber mit der Höchstgeschwindigkeit bei Winterreifen mit geringerem Geschwindigkeitsindex als für die Sommerbereifung vorgeschrieben, sollte doch jede TÜV-/DEKRA-/Odersonstwiestelle vorrätig haben. Verbandkästen haben die doch auch im Sortiment - und dass ganz sicher umsatzorientiert.

 

Wie ist das eigentlich, wenn man über den Bordcomputer eine Warnmeldung zur Höchstgeschwindigkeit einprogrammieren kann ?

 

Bei meinem aktuellen Dienstwagen-Passat ist das so möglich (bei dem davor und dem Mondeo davor war das auch schon möglich). Bei Überschreitung von 210 km/h (Anzeigewert) gibt es ein akustisches Signal und die Anzeige mit dem Warnhinweis in dem Bordcompterfeld zwischen Tacho und Drehzahlmesser wird für einige Sekunden heller. Beim letzten Räderwechsel hat der Reifenmonteur diese Einstellung am Bordcomputer erledigt, denn als ich es einstellen wollte, war es schon eingerichtet.

 

Ist mit einer solchen Einrichtung der Aufkleber tatsächlich hinfällig ? - Ich habe es noch nicht testen können, denn bevor der 1. TÜV fällig wird, gebe ich meine Dienstwagen wieder zurück.

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Nach dem §36 STVZO (Bereifung und Laufflächen) ist nur vorgeschrieben, dass es ein "sinnfälliger" Warnhinweis im Sichtbereich des Fahrers sein muss. Von Aufkleber keine Rede.

 

Bei unserem FSI habe ich das 210-Limit programmiert und beim CLS läuft die Kiste bei 240 in den Begrenzer (getestet:D).

Aufkleber habe ich bei beiden nicht und ich freue mich schon auf eine Konversation mit den Blauen (im positiven Sinne). Ansonsten kostet es € 5,-.

 

Edit1: § recherchiert und ergänzt

Edit2: Text des § wg. Urheberrecht entfernt!

Edit3: siehe hier: StVZO - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Bearbeitet von 1.6FSI
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Nach dem §36 STVZO (Bereifung und Laufflächen) ist nur vorgeschrieben, dass es ein "sinnfälliger" Warnhinweis im Sichtbereich des Fahrers sein muss. Von Aufkleber keine Rede.
Genau so ist es! Wenn man über die entsprechende Fahrzeugausstattung verfügt und die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Winterreifen einprogrammiert hat, dann erscheint, sobald man diese Geschwindigkeit erreicht hat, der Warnhinweis - und bei dieser Geschwindigkeit wird abgeregelt. Es wird somit der gesetzlichen Forderung entsprochen.

 

Anders sieht es bei unseren A2s aus: man kann zwar auch am KI die Höchstgeschwindigkeit einstellen, die man nicht überschreiten möchte. Wenn man es dennoch täte, ertönt das akustische Warnsignal (und das FIS meldet sich optisch). Jedoch ist dieser Speicher flüchtig, d.h. jedesmal nach Abziehen des Zündschlüssels ist die Einstellung futsch. Wenn man sowas dauerhaft "einprogrammieren" könnte, wäre das im Sinne der StVZO ausreichend.

 

CU

 

Martin

Bearbeitet von heavy-metal
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Bei mir ist es dauerhaft einprogrammiert.

"Grosses" FIS kennt zwei Warnhinweise, einmal flüchtig und während der Fahrt einzustellen und einmal nichtflüchtig, nur bei Zündung aus einzustellen -> RTFM :erstlesen:

Abgeregelt wird da aber nix, nur bei meinem CLS wird auch abgeregelt.

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Genau so ist es! Wenn man über die entsprechende Fahrzeugausstattung verfügt und die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Winterreifen einprogrammiert hat, dann erscheint, sobald man diese Geschwindigkeit erreicht hat, der Warnhinweis - ...

 

Beim Passat ist das anders - es kommt der Warnhinweis, eine Abregelung jedoch nicht. Damit dürften die gesetzlichen Forderungen auch erfüllt sein, denn ein Aufkleber regelt ja auch nicht ab.

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Huch, diese Neuregelungen sind ja völlig an mir vorbeigegangen. Nicht nachvollziehbar, dass ein fehlender Aufkleber schwerer wiegt als Undichtigkeiten oder andere mechanische Schäden. Bin dann mal gespannt auf nächsten Sommer.

 

Andererseits, ich hatte auch noch nie das Pech, an TÜV Prüfer zu geraten, die sich anstellen, egal ob HU oder Eintragung, ob "richtiger" TÜV oder Werkstatt-TÜV. Ist aufm Land aber vielleicht auch einfacher. Da weiß man halt meistens, wer die dauerschlechtgelaunten Prüfer sind und fährt da einfach nicht hin ;)

 

PS: Zu der einprogrammierbaren Grenze im FIS: Wie will man das dem Prüfer denn beweisen? "Los, fahren wir mal auf die Autobahn!", oder wie? ;)

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PS: Zu der einprogrammierbaren Grenze im FIS: Wie will man das dem Prüfer denn beweisen? "Los, fahren wir mal auf die Autobahn!", oder wie? ;)

 

Man kann das gerade aktive Limit im FIS anzeigen lassen. Wenn's nicht reicht...ab auf die Piste:D

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Andererseits, ich hatte auch noch nie das Pech, an TÜV Prüfer zu geraten, die sich anstellen, egal ob HU oder Eintragung, ob "richtiger" TÜV oder Werkstatt-TÜV. Ist aufm Land aber vielleicht auch einfacher. Da weiß man halt meistens, wer die dauerschlechtgelaunten Prüfer sind und fährt da einfach nicht hin ;)

 

Es gibt solche und solche :)

Kleine Anekdote:

Vor langer Zeit restaurierte ich mal eine Adler M100.

Mit dem Ding zum TÜV. Der Prüfer: so eine hatte ich auch mal.

Er rauf auf die M100 und drehte Runde um Runde und hörte

überhaupt nicht auf ;)

Nach ca. 20 Minuten hielt er dann doch an und meinte lakonisch,

die Bremsen sind ja nicht so der Hit. Aber das waren sie damals

auch nicht und wünschte mir weiterhin gute Fahrt,

natürlich mit 2 Jahren TÜV.

Brutus

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Ist der fehlende Aufkleber nur ein Mangel, wenn der Speedindex unterhalb der tatsächlichen Höchstgeschwindigkeit liegt? Oder Grundsätzlich, wenn Winterräder montiert sind? Also auch dann, wenn "T" montiert ist, also bis 190km/h, der Wagen aber nur mit 180km/h eingetragen ist?!

 

wohl dem, der ein "langsames" auto fährt :D

 

mal spaß beiseite. ich sehe zwar ein, dass dem prüfer quasi vorgeschrieben wird, dass es ein mangel ist.

aber bei einer differenz von 3km/h sollte doch der prüfer soweit tolleranz zeigen.

das hat nichts mehr mit sicherheit zu tun, das ist einfach nur bürokratischer schwachsinn :crazy:

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Mir hatte der TÜV- Beamte damals auch ein 210 Aufkleber unter das FIS geklebt. Auf meinen Einwand hin, das der Wagen nur 202 Km/h fährt und bei dem kleinen Auto die Höchstgeschwindigkeit eigentlich nur ein theoretischer Wert sein, fing er an von Serienstreuung und bergab mit Rückenwind zu erzählen.:D

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Es geht ja ums Prinzip. Angenommen, der Reifen schafft tatsächlich nur die aufgedruckten 210 km/h und atomisiert bei 211 - und dein Auto hat nen guten Tag, es geht bergab, überschreitet auch die 211 und PENG...darum gehts. Hat mit Augen zudrücken und Toleranz nichts zu tun.

Der A2 mag da nicht so gefährdet sein, aber andere Fahrzeuge schaffen unter optimalen Bedingungen auch mal 10 km/h mehr als angegeben, speziell diese ganzen TDIs, CDIs und wie sie heissen, streuen leistungsmäßig gern nach oben. Und wenn der Speedindex schon auf Kante genäht ist, langt das nicht mehr.

Wieviel von Fahrzeug zu Fahrzeug drin ist, und wieviel die montierten Reifen tatsächlich vertragen (auch das streut ordentlich), liegt nicht im Ermessen des Prüfers. Von daher spielts auch keine Rolle, ob die Reserven überhaupt mal ausgenutzt werden.

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Habt Ihr nicht die Presse gelesen? Der Tüv will daß zukünftig die gebrauchten jedes Jahr geprüft werden. Ist einfach zuviel Konkurrenz heute durch Dekra, Küs etc. . Jetzt muss eine Statistik her das jeder gebrauchte erhebliche Mängel hat. Da ist auch eine durchgebrannte Standlichtbirne ein erheblicher Mangel. Damit bearbeiten dann die Lobbyisten des Tüv die Politiker in Berlin und Brüssel. Es geht wie immer nur um Kohle!! Wäre schön zu wissen was da intern den Prüfern angewiesen wird wie zu prüfen ist!

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Grundsätzlich wäre ja auch gegen eine jährliche HU nichts einzuwenden, wenn es nur die Hälfte kosten würde.

 

Die Preise sind doch Wucher! Vor 15 Jahren gings noch mit 40,- DM heut ist ein Hunderter in € weg!

 

Ich sehe jetzt noch meinen Inschenör wie er ohne Helm auf dem dekra-Hof freudig erregt mit meiner zweifuffziger Honda rumgondelt um anschließend 62,- Teuronen zu kassieren. Verarscht kam ich mir vor!

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@sisebas: Das klingt zwar schlüssig, aber bestimmt den der TÜV nach eigenem Gusto was ein "schwerer Mangel" ist? Das kann ja wohl kaum variieren von Fall zu Fall, oder?

 

Ja leider, der TÜV bemängelt Dinge die von anderen nicht mal angesehen werden. D.h. der TÜV will möglichst Mängel finden um Dich nochmals vorfahren zu lassen. Kostet ja auch wieder extra.

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Ja leider, der TÜV bemängelt Dinge die von anderen nicht mal angesehen werden. D.h. der TÜV will möglichst Mängel finden um Dich nochmals vorfahren zu lassen. Kostet ja auch wieder extra.

 

Ok, aber wer macht die Regeln nach denen der TÜV prüft? Habe heute mal gesucht, aber selbst das I-Net hat mir darauf keine Antwort ausgespuckt! Legt der TÜV die Prüfpunkte und deren Einordnung selbst fest? Kann ich kaum glauben, kommen doch sicher von der Politik und sind "eigentlich" für alle Prüfeinrichtungen verbindlich, oder? Das die Prüfer in ihren Einschätzungen und Sichtweisen variieren ist schon klar.

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