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LED anstelle H7


jojo

Empfohlene Beiträge

Hab die Osram vorgestern auch noch ausprobiert, einfach mal um zu sehen, wie die leuchten. Wirklich extrem ungewohnt weiß... das fällt einem bei den Nightbreakern garnicht auf zunächst, wie gelb die ja dennoch sind. Aber im Vergleich, wahnsinn.

 

Aber das Licht scheint mir mit den Nightbreakern homogener zu sein. Mit den LEDs gibts doch viele kleine dunkle "Schatten". Hmm.

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  • 1 Jahr später...

Hallo,

 

das Problem mit der Halteklammer/-bügel bei der Philips 11972ULWX2 durch aufschrauben des Kühlkörpers verändert die Lage der Lampe im Schweinwerfer, das Licht blendet und muß eingestellt werden. Bei der Osram OSRAM LEDriving HL 67210CW tritt durch den Bajonett Verschluß und einer Aussparung im Kühlkörper dieses Problem nicht auf.  Die LED Lampe kann Plug and Play installiert werden.

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Am 24.1.2019 um 11:57 schrieb klaba:

Aber das Licht scheint mir mit den Nightbreakern homogener zu sein. Mit den LEDs gibts doch viele kleine dunkle "Schatten". Hmm.

Alles andere wäre auch ein Wunder.

 

Die Glühlampen sind "Kugelstrahler". Es gibt die Glühwendel, von der aus sich das Licht in alle Richtungen ausbreitet. LED-Konstruktionen müssen zwangsläufig anders konstruiert sein. Schon wegen der nötigen Kühlung braucht es mittig einen massiven Metallträger, der die Hitze aus dem Lampengehäuse heraus leitet. Im Ergebnis sind diese LED-Lampen zwei kombinierte Halbkugelstrahler mit entsprechend dunklem Zwischenraum inklusive Randzone, die deutlich schwächer  ausgeleuchtet ist. Da der Reflektor aber auf eine Kugel ausgerechnet ist, muß es zwangsläufig auch dunklere bis ganz dunkle Zonen im resultierenden Lichtkegel geben.

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  • 7 Monate später...

Von Osram gibt es eine LED Birne die eine H7 ersetzten kann und das mit Zulassung. Hört sich für mich recht interessant an. 

Osram stellt die erste LED mit ABE für alte Scheinwerfer vor.

Hauptvorteile: Doppelt so helles Licht und eine bis zu fünfmal längere Lebensdauer.

https://www.heise.de/hintergrund/Innovation-im-Auto-Scheinwerfer-LED-ersetzt-H7-Leuchtmittel-4918036.html

 

Moderator:

Beitrag inklisuve Antworten mit passenden, bestehenden Thread zusammengeführt.

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Auf der Amazon Seite werden leider nur 1500 Lumen Lichtstrom genannt, nicht mehr als eine normale H7 Glühbirne - Somit dürften die doch vermeintlich nicht mehr Licht abgeben als ein Glühbirnen Night Breaker?

Bleibt dann nur noch blauere Farbtemperatur und etwas längere Haltbarkeit als Vorteil übrig - ob das 100+€ Aufpreis zu den teuersten Glühbirnen rechtfertigt?

 

Fürchte, dass das nicht das Produkt ist, das man sich für die dürftigen A2 Scheinwerfer vorstellt/wünscht. :/ ( Lasse mich aber gern eines besseren belehren wenn erste Vergleiche kommen )

 

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vor 11 Stunden schrieb A2 Buckliger:

Ich denke mal die Jungs haben hinreichend Marktforschung betrieben um  erstmal die Volumen- und umsatzstarken Marken und neueren Modelle zu bedienen.... A2 ist da vermutlich nicht auf der Liste Prio 

 

Da ist sicher etwas dran. Es wird jedoch auch so sein, dass die LED-Retrofits nur dann eine Zulassung für einen bestimmten Scheinwerfer bekommen, wenn sich der LED-Ersatz ohne weitere Modifikationen bzw. ohne Wegfall von Bauteilen montieren lässt.

 

vor 9 Stunden schrieb Seb Gurkyh:

Auf der Amazon Seite werden leider nur 1500 Lumen Lichtstrom genannt, nicht mehr als eine normale H7 Glühbirne...

 

... weil eine H7-Glühlampe max. 1.500 lm emittieren darf und der damit getestete Scheinwerfer nur für ebendieses Leuchtmittel mit ebendieser Lichtemission getestet wurde. Also wird der Emissionsgrenzwert auch für "alternative" Leuchtmittel gelten müssen, so lange für den jeweiligen Scheinwerfer kein neues (aufwändiges / teures) Prüfverfahren in Gang gesetzt werden soll.

 

vor 9 Stunden schrieb Seb Gurkyh:

Füchte, dass das nicht das Produkt ist, das man sich für die dürftigen A2 Scheinwerfer vorstellt/wünscht. :/ ( Lasse mich aber gern eines besseren belehren wenn erste Vergleiche kommen )

 

So schlecht ist der FF-H7-Scheinwerfer des A2 nun auch wieder nicht, als dass man ihn mit irgendwelchen LED-Retrofits noch großartig verbessern könnte. ;) Die Retrofits werden sich, gleich, ob legal oder illegal montiert, dennoch wie die berühmten warmen Semmeln verkaufen, weil deren Käufer in Unkenntnis der jeweiligen Grenzwerte der Meinung sind, dass LED allgemein besser sein "muss" als das von ihr ersetzte Halogenleuchtmittel. Auch lassen sich viele von der höheren Farbtemperatur und vom Marketing der Hersteller der LEDs täuschen: wo nur 1.500 lm emittiert werden dûrfen, kann weiter vorn im identischen Scheinwerfer nicht mehr Licht "ankommen", nur weil die Farbtemperatur eine andere ist. Am Ende beschränkt sich der Vorteil der Retrofits im Wesentlichen auf die (hoffentlich) längere Betriebsdauer: wenn man nur 4x die "besten", aber gleichzeitig auch kurzlebigsten H7-Lampen ersetzen muss, haben sich die Retrofits schon bezahlt gemacht.

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Mit dem Preis von 129 € scheint es noch nicht getan zu sein...etwas Zubehöhr wird nach Aussage noch benötigt..

 

Zitat:

 

Der Einbau der Osram Night Breaker LED-Lampen geschieht je nach Fahrzeugmodell entsprechend einfach oder aufwändig wie der ganz normale Tausch des Leuchtmittels. Wer sich dies nicht zutraut, kann den Einbau auch in einer Fachwerkstatt erledigen lassen. Für Fahrzeuge, bei denen Anschlussadapter nötig sind oder deren Beleuchtung in den Fahrzeug-CAN-Bus eingebunden ist, müssen entsprechende Zusatz-Adapter beziehungsweise Steuergeräte installiert werden, die Osram ebenfalls passend für die jeweiligen Fahrzeuge anbietet.

 

Vielleicht wäre es wirklich nicht schlecht, wenn offiziell vom Club aus mal eine Anfrage zum A2 gestellt würde?!  Für den A3 geht es ja auch schon  mit Bj. 2003 los - ok sind auch mehr

gebaute Autos - .  Fragen kostet nichts, und ein Fahrzeug für die Zulassung zur Verfügung zu stellen sollte nicht das Porblem sein..?

 

Gruß

Ulrich

 

PS.  und bei dem Stromverbrauch der LED`s kann man sich die Nachrüstung für Tagfahrlicht auch sparen  ;-)

Bearbeitet von Ulrich
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Für unsere Scheinwerfer gilt meines Wissens nach folgendes:
 

StVZO § 50 -  Nationale / deutsche Regel,  wo und wie der Abblendlichtscheinwerfer montiert werden darf.

ECE R8 - Regelt unter anderem Scheinwerfer mit H7-Leuchtmitteln, das heißt hier steht hauptsächlich drin, wie sich unser Scheinwerfer verhalten muss, was drauf stehen muss, welche Eigenschaften er haben muss etc.

76/756/EWG und ECE-R48 - Regelt ähnliche Dinge wie R8, nimmt aber auch Bezug darauf, welche Anforderungen an das Fahrzeug im gesamten erfüllt werden müssen (SRA, Leuchtweitenregulierung, etc.)

ECE R112 - Allgemeine Vorschriften an Scheinwerfer, die mit Glühlampen oder LED-Lampen ausgestattet sind.

 

Welche Normen gerade noch in welchem Umfang gültig sind weiß ich leider nicht. So könnte die R8 z.B. schon gar nicht mehr gültig sein, weil stark veraltet.

 

Aber soweit ich das überschauen kann, geht aus allen nicht hervor, dass Halogenscheinwerfer nur 1500 Lumen haben dürfen. Es ist eher anzunehmen, dass dieser Wert eine physikalische Grenze oder die Grenze des technisch machbaren darstellt, was aus 55Watt elektrischer über Halogentechnik das Maximum raus holen will.

 

Die genannten Vorschriften sind ziemlich umfangreich und komplex, aber soweit ich das rauslesen konnte, dürfen Hauptscheinwerfer auf LED-Basis bis zu 2000 Lumen abgeben, ohne weitere technische Maßnahmen am Auto ergreifen zu müssen. Ab 2000 Lumen ist eine Scheinwerferreinigungsanlage erforderlich. Das heißt, theoretisch könnte man mit LED-Leuchtmitteln nochmal bis zu 33% mehr Licht auf die Straße bekommen - was aber nur ein theoretischer Wert ist.

 

Wenn man betrachtet, dass

 

- nur die "besten" Halogenlampen diese 1500 im Neuzustand erreichen,

 

- diese 1500 Lumen nicht unbedingt immer im für das menschliche Auge im ideellsten Farbspektrum abgegeben werden,

 

- das Farbspektrum je nach Umgebungsbedingungen mal Vor-, mal Nachteile hat (klare Verhältnisse, Nebel, Regen, Schnee,...),

 

- und die Halogenlampen die derart ausgereizt sind auch spürbar degradieren, das heißt nach einer gewissen Laufzeit spürbar weniger Licht abgeben, weil sich Niederschlag am Glaskolben bildet etc.,

 

dann kann man schon allein deshalb annehmen, dass sich eine Halogenlampe und eine LED-Lampe mit gleichen Eckdaten (z.B. beide mit 1500 Lumen) objektiv wie subjektiv nochmal ganz anders verhalten.

 

 

 

 

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Am 3.10.2020 um 15:33 schrieb A2-D2:

Aber soweit ich das überschauen kann, geht aus allen nicht hervor, dass Halogenscheinwerfer nur 1500 Lumen haben dürfen.  Es ist eher anzunehmen, dass dieser Wert eine physikalische Grenze oder die Grenze des technisch machbaren darstellt...

 

Es gibt tatsächlich keine Vorschrift, dass Halogenscheinwerfer (!) nur 1.500 lm emittieren dürfen. Der Wert bezieht sich allein auf das (H7-) Leuchtmittel. Nachzulesen in der ECE R37. Diese befasst sich ausschließlich mit den Leuchtmitteln, und sie manifestiert mitnichten, dass 1.500 lm eine Art Maximum darstellen müssen: z.B. übertrifft ein (12V-) H9-Leuchtmittel H7 in Bezug auf den Lichtstrom.

 

Am 3.10.2020 um 15:33 schrieb A2-D2:

Die genannten Vorschriften sind ziemlich umfangreich und komplex, aber soweit ich das rauslesen konnte, dürfen Hauptscheinwerfer auf LED-Basis bis zu 2000 Lumen abgeben, ohne weitere technische Maßnahmen am Auto ergreifen zu müssen. Ab 2000 Lumen ist eine Scheinwerferreinigungsanlage erforderlich. 

 

Das ist richtig - und gilt analog auch für Gasentladungslampen (Xenon). Aber eben nur in Verbindung mit mit dem für die jeweilige Lichtquelle konstruierten Scheinwerfer!  Zur Veranschaulichtung 2 Gründe:

  1. Ein Glühlampenscheinwerfer (vornehmlich in Paraboloid- oder FF-Technik) erzeugt i.d.R. deutlich mehr Streulicht als ein LED- bzw. Xenon-Scheinwerfer (vornehmlich in DE-Technik). Wird nun in einem Halogenscheinwerfer ein "helleres" Leuchtmittel eingesetzt, wird auch das Streulicht als deutlich störender empfunden. Dafür musste nicht einmal Xenon oder LED erfunden werden, denn diesen Mist schaffen schon nicht zugelassene (75- bzw. 100W-)Halogenleuchtmittel! ;)
  2. Im Rahmen der ECE-Prüfung wird jedem Scheinwerfer eine sog. "Referenzzahl" zugeordnet. Die Referenzzahl ist quasi der Indikator für die "Lichtleistung" des jeweiligen Scheinwerfers. Die Summe aller Referenzzahlen (bezogen auf alle gleichzeitig legal leuchtenden Scheinwerfer) darf den Wert "100" nicht überschreiten. Würde man also in nur einen Scheinwerfer ein Leuchtmittel einsetzen, das zu einer Erhöhung der Referenzzahl führen würde bzw. müsste, wäre der Scheinwerfer in Verbindung mit ebendiesem Leuchtmittel nicht mehr zugelassen. Also werden sich - s.o. - die LED-Retrofits an der Lichtemission des zu ersetzenden Halogen-Leuchtmittels orientieren müssen, wenn eine erneute aufwändige Prüfung des jeweiligen Scheinwerfers vermieden werden soll.
Am 3.10.2020 um 15:33 schrieb A2-D2:

Wenn man betrachtet, dass

...

- die Halogenlampen die derart ausgereizt sind auch spürbar degradieren, das heißt nach einer gewissen Laufzeit spürbar weniger Licht abgeben, weil sich Niederschlag am Glaskolben bildet etc.,

 

... dann dürfen wir gleichfalls nicht außer Acht lassen, dass auch LEDs mit steigender Lebensdauer spürbar an Helligkeit verlieren. Wie viel das im Vergleich zur Halogenlampe ist  vermag ich nicht zu beurteilen. Allerdings soll ja gerade die Edelgasfüllung in der Halogenlampe dafür sorgen, dass sich der Glaskolben nicht über Gebühr eintrübt. Und das tut sie auch recht zuverlässig.

 

Zusammengefasst: auch ein LED-Retrofit vermag sein H7-Pendant nicht zum "Arme-Leute-Leuchtmittel" zu degradieren. Dafür sorgen schon die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Und das ist gut so, denn Blender, gleich, in welcher Ausprägung (;))  gibt es schon genug auf unseren Straßen.

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OK; H7 dürften nicht sonderlich mehr Lichtstrom abgeben als 1500 Lumen.

 

Dann bleibt mMn aber noch der Vorteil der Degradation.

 

Eine H7 ist auf 330 (? - sagt ne schnelle Suche) Betriebsstunden ausgelegt. Wenn die getauscht werden, egal ob kaputt oder nicht, sind die Kolben oft doch schon deutlich von innen beschlagen - und tauscht man dann nur eine Seite der Scheinwerfern aus, sieht man oft auch den Unterschied auf der Straße.

 

Eine LED hat eine anzunehmende Lebensdauer von ein paar hunderttausend Stunden (sofern nicht grad Philips oder OSRAM drauf steht, ist zumindest meine Erfahrung bei Leuchtbirnenersatz). In den ersten 10.000h ist die Degradation praktisch nicht vorhanden, vorausgesetzt die LED wird nicht verheizt.

 

 

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Ich habe eine Antwort von Osram, leider ist die genauso nutzlos wie gar keine Antwort:

 

Zitat

Sehr geehrter Herr Vormwald,

 

Wir freuen uns, die Ersten zu sein, die ein H7-LED Nachrüstlicht mit Straßenzulassung anbieten können und bedanken uns für Ihr Interesse.

Wir arbeiten kontinuierlich daran die NIGHT BREAKER® LED (H7-LED) für weitere Fahrzeugmodelle zu testen und beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) freigeben zu lassen.

Bleiben Sie up to date auf unserer Webseite, unserer Kompatibilitätsliste und den Social Media Kanälen von OSRAM Automotive.

 

Weitere Informationen zu unserer NIGHT BREAKER H7-LED wie die Abmessung der Leuchte finden Sie unter diesem Link.

 

Für weitere Fragen melden Sie sich gerne jederzeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr OSRAM Automotive Lighting Team

 

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vor 5 Stunden schrieb A2-D2:

OK; H7 dürften nicht sonderlich mehr Lichtstrom abgeben als 1500 Lumen.

 

Dann bleibt mMn aber noch der Vorteil der Degradation.

...

Eine LED hat eine anzunehmende Lebensdauer von ein paar hunderttausend Stunden (sofern nicht grad Philips oder OSRAM drauf steht, ist zumindest meine Erfahrung bei Leuchtbirnenersatz).

 

Ja, das ist, wie ich auch weiter oben geschrieben habe, ein bzw. der (!) Vorteil von LED. Wobei wir uns fragen müssen, ob die Retrofits tatsächlich mehrere hunderttausend Stunden durchhalten. In unserer Diskussion ging es ja auch darum, ob von den (legalen) Retrofits deutlich mehr Lichtausbeute zu erwarten ist. Mit Bezug auf die gesetzlichen Regelungen ist das eher nicht der Fall, wobei ich dennoch an den Ergebnissen von Vergleichstests interessiert bin.

 

Aber zur Vermeidung von Missverständnissen:

  • Ich bin überhaupt nicht gegen legale LED-Retrofits in dafür zugelassenen / geprüften (Halogen-) Scheinwerfern. Ich habe bezogen auf die Lichtausbeute und mit Verweis auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen  b.a.w. lediglich Zweifel an den Marketingaussagen der betreffenden Hersteller.
  • Ich habe als Autofahrer ebenfalls Interesse daran, Leuchtmittel nicht in aller Regelmäßigkeit austauschen zu müssen (die "Halogene" fallen ja, frei nach Murphy, immer dann aus, wenn man es am wenigsten "braucht" ;) ).
  • Wenn die zugelassenen LED-Retrofits im Vergleich zu den Standard-H7 wider Erwarten deutlich wahrnehmbar mehr Licht auf die Straße bringen, dann wäre das für mich ein weiterer Grund, mich vom H7-Leuchtmittel abzuwenden. Zumal ich die "Super-Dooper"-H7-Lampen wg. ihrer sehr beschränkten Lebensdauer und ihres aus meiner Sicht sehr ungünstigen Preis-Leistungsverhältnisses nie kaufen würde.

 

 

 

Bearbeitet von heavy-metal
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LED hat auch viele Nachteile:

- Die Scheinwerfer beschlagen leichter

- Wenn es schneit reicht die Wärme nicht um das "Glas" freizuhalten (ist ja nur Kunststoff)

- Für die Leistung wirken die Kühlkörper etwas unterdimensioniert (Lebensdauer im Sommer?)

- Zwischen blau und grün hat die LED einen deutlichen Einbruch im Farbspektrum (Halogen hat dagegen eine Betonung im Rotbereich aber keine so starken Einbrüche)

- Wo liegt der Mehrwert bei dem hohen Preis? +30% Halogen haben schon höhere Blendwirkung, also wird die LED wohl kaum mehr Licht bringen. Zudem altern LEDs auch und die Lichtleistung nimmt ab.

 

Der große Vorteil beim Stromverbrauch ist beim Auto nicht so relevant da die Energie sowieso zur Verfügung steht.

Bearbeitet von xrated
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Ich würde von mir auch nicht behaupten, dass ich meine Hand für diese H7 Retrofits ins Feuer halten würde, aber ich bin natürlich gespannt, wie sich die Teile so verhalten.

 

Natürlich halten die LEDs in einem Scheinwerfer keine 100.000h, aber wenn die Leuchtmittel ordentlich designt sind, dürften mehrere tausend oder mehrere 10.000 schon drin sein. OSRAM gibt ja fünffache Lebensdauer gegenüber einer Halogen-H7 an. Es steht natürlich nirgends, welche Halogen-H7 dabei als Basis herangezogen wurde...

 

Abwärme:

Scheinwerfer, die auf LED ausgelegt sind, nutzen das LED-Licht effizienter. So eine Retrofit-LED wird nicht ganz so effizient sein und wird in H7-Bauform ziemlich heißt. Nicht so warm wie ne Halogenlampe, klar, aber trotzdem so heiß, dass man das Teil nach einigen Minuten Betrieb nicht mehr in der Hand halten kann/will. Ich hatte die Philips X-tremeUltinon LED (ohne Zulassung) schon da. Diese wurden nach ein paar Minuten Laufzeit auf dem Wohnzimmertisch bei offenem Scheinwerfer so heiß, dass ich sie abkühlen lassen musste, bevor ich sie ausbauen konnte.


Eine Halogenlampe hat etwa 10% Wirkungsgrad. Das heißt, von den 55Watt elektrischer Energie gehen 90% für Abwärme drauf, was etwa 49,5Watt Heizleistung entspricht.

Die H7-LEDs X-treme Ultion brauchen etwa 25Watt elektrische Leistung. Die OSRAM Night Breaker sind mit 19Watt angegeben. Wenn man einen Wirkungsgrad von typischen 40% annimmt, sind das 11,4Watt, die in Form von Wärme abgegeben werden.

Quelle

 

Ob diese 11,4Watt Heizleistung reichen, um den Scheinwerfer im Winter eisfrei zu halten, müsste man mal ausprobieren. Ich vermute, dass das klappen könnte, schließlich staut sich die Wärme im geschlossenen Scheinwerfer. Wahrscheinlich wird es aber nicht reichen, um ihn von einem ordentlichen Eispanzer oder Schnee zu befreien.

 

Thema Kosten:

Bleibt also unterm Strich wahrscheinlich eine elektrische Energieeinsparung von 36Watt. Ein Generator wie er im A2 verwendet wird, hat einen Wirkungsgrad von etwa 50%. Der Motor selbst hat optimistische 30% (im Mittel eher weniger). Ein Liter Benzin hat ca. 8,5kWh.

 

Um die Halogenlampebrennen zu lassen, sind also 55Watt / 0,5 / 0,3 = 366 Watt erforderlich, was 1l * 366W/8500Wh = 43ml pro Stunde sind. Bei einer angenommenen Lebensadauer von 330h einer Halogenlampe sind das 14,19L Benzin oder aktuell etwa 20EUR. Bei angenommenen 5EUR für einen wirklich billigen Satz Halogenleuchten H7 wären wir bei 25EUR Gesamtkosten, was etwa 7,57EUR pro 100 Betriebsstunden bedeuten würde.

 

Um die LED brennen zu lassen, braucht man entsprechend ~15ml Benzin pro Stunde. OSRAM gibt die fünffache Lebensdauer für die LED-Leuchmittel gegenüber Halogenlampen an, was etwa 1650h entspricht oder 24,75L Benzin, was aktuell etwa 35EUR entspricht. Bei angenommenen 130EUR für den Satz OSRAM Night Breaker LED sind wir bei rund 155EUR Gesamtkosten, was etwa 9,39EUR pro 100 Betriebsstunden bedeutet.

 

Gerechnet mit 1,40EUR/Liter Benzin.

 

Es gibt noch genug Variablen, die diese Rechnung besser oder schlechter machen können, aber näherungsweise könnte man annehmen, dass die Lampe je Betriebsstunde im A2 Benziner genauso teuer wie eine billige Noname-H7 ist, sobald man das Paar für 100EUR kaufen kann. Gegenüber High-End-Halogenfunzeln dürfte der Preis pro Betriebsstunde schon bei 130EUR Anschaffungskosten ähnlich sein. Bei einem Dieselmotor würde sich die Rechnung natürlich Pro-Halogen verschieben. Für Autos mit moderneren Generatoren etwa 70-80% Wirkungsgrad haben (z.B. viele Start-Stop-Autos), ebenso.

 

Die wirtschaftliche Betrachtung ist also nicht ganz so schlecht, wie man das bei dem Anschaffungspreis erstmal vermuten könnte. Man macht also nicht wirklich Geld kaputt, wenn man annimmt, dass sie mindestens genau so gut leuchten, wie ne billige H7-Halogenlampe.

 

Ich vermute aber, dass das für den A2 mangels zu geringer Absatzmenge nicht geprüft werden wird.... Das würde wahrscheinlich nur klappen, wenn jemand Vitamin B zu OSRAM hätte... Immerhin müsste OSRAM das erstmal intern im Labor mit A2-Scheinwerfern testen um überhaupt abwägen zu können, ob das funktionieren kann und dann müsste das ganze noch im unabhängigen Labor bestehen um ein lichttechnisches Gutachten machen zu lassen. Letztendlich muss das noch durchs KBA freigegeben werden. Das alles dürfte keine Unsummen kosten, aber trotzdem zu viel für ein paar A2-Fans.

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vor 20 Stunden schrieb Istvan:

Vielleicht solte jetzt jeden Tag einer von uns dort eine Nachfrage stellen, damit der A2 in der Prioritätenliste nach oben rutscht?

Einfach mal einen großen Markt suggerieren.

:bonk:

Über 300 Anfragen, und in knapp einem Jahr wäre Matt. wieder dran... Clubsturheit gegen Grosskonzern :janeistklar: interessant wär's !

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vor 8 Stunden schrieb xrated:

LED hat auch viele Nachteile:

- Die Scheinwerfer beschlagen leichter

- Wenn es schneit reicht die Wärme nicht um das "Glas" freizuhalten (ist ja nur Kunststoff)

 

Sind das Fakten oder nur Vermutungen? ;) Ich stelle mal ein paar Thesen in den Raum:

 

  • Halogenleuchtmittel produzieren mehr Wärme, als für das "Freihalten" der Abschlusscheiben der Scheinwerfer erforderlich ist. Insofern könnte die von den LED-Retrofits produzierte Wärme möglicherweise ausreichen, um den Scheinwerfer bei kaltem Wetter nicht "eintrüben" zu lassen oder ihn von Schnee und Eis zu befreien.
  • Wenn LED-Retrofits eine Freigabe bekommen wollen, dann wird man sicher auch das Problem des Niederschlags von Tauwasser untersucht haben. Man kann ja schließlich, sofern keine Scheinwerferreinigungsanlage zur Verfügung steht, alle paar km anhalten, um den Scheinwerfer frei zu halten - zumal die vielfach verwendeten Polycarbonatscheiben im Gegensatz zu Mineralglas relativ empfindlich gegen mechanische oder chemische Reinigungsmethoden sind.

 

vor 5 Stunden schrieb A2-D2:

OSRAM gibt ja fünffache Lebensdauer gegenüber einer Halogen-H7 an. Es steht natürlich nirgends, welche Halogen-H7 dabei als Basis herangezogen wurde...

 

Nun, man wird sicher die Retrofis nicht mit den kurzlebigsten H7-Lampen verglichen haben. Zum Vergleich [Quelle: ADAC-H7-Glühlampentest aus 2013]:

 

  • Osram Night Breaker: ca. 250 Betriebsstunden
  • Osram Standard: ca. 650 Betriebsstunden
  • Osram Longlife Daytime: ca. 1.200 Betriebstunden

 

Grob gerechnet wird der LED-Retrofit also eher mindestens  um 4- bis 5.000 Berriebsstunden durchhalten. Anders wäre so ein Leuchtmittel wohl kaum verkäuflich, wenn andere LED-Leuchtmittel im Kfz-Bereich um die 20- bis 30.000 Betriebsstunden erzielen.

 

vor 5 Stunden schrieb A2-D2:

Ich vermute aber, dass das für den A2 mangels zu geringer Absatzmenge nicht geprüft werden wird.... Das würde wahrscheinlich nur klappen, wenn jemand Vitamin B zu OSRAM hätte... Immerhin müsste OSRAM das erstmal intern im Labor mit A2-Scheinwerfern testen um überhaupt abwägen zu können, ob das funktionieren kann...

 

Ich denke, dass man zunächst gar nicht ins Labor gehen muss: passt der Retrofit nämlich nicht ins A2-Lampengehâuse, ohne dass man Teile des Scheinwerfers modifizieren oder weglassen muss, ist die Zulassung des Retrofits in ebendiesem Scheinwerfer aller Voraussicht nach obsolet. Den Test, ob das Osram-Teil im A2-Scheinwerfer problemlos "plug-n-play" verbaut werden kann, können wir getrost selbst durchführen. Wenn dieser Test positiv ausfällt, legen wir alle weiteren Schritte fest. ;) 

Bearbeitet von heavy-metal
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Man geht so von ca 0.1-0.2L/100km Spritersparnis aus bei LED. Ich fahre tagsüber aber ohne Licht.

 

Mit dem Schnee ist nichts neues:

https://www.motor-talk.de/forum/wichtige-info-led-scheinwerfer-im-winter-t6206235.html

Bei Halogen geht ja die gesamte Abwärme in die Scheinwerfer. Mir ist es bei Nebelscheinwerfern schon mal passiert (vor 20 Jahren) das das Plastik geschmolzen ist, weil die Wattzahl nicht stimmte.

Mit den Nachrüst LED ist das leider so das die Abwärme mittels Kühlkörper in den Motorraum abgeführt wird. Dafür sind die Kühlkörper relativ klein, kann man schlecht sagen wieviel Wärme an den LED selbst noch da ist.

Aber wenn das selbst bei OE schon ein Problem ist, wirds bei Nachrüstung kaum besser sein.

 

Zwecks CAN, es gibt ja China Lampen die damit werben das das weiterhin funktionieren soll. Ob das stimmt, weiß ich natürlich nicht.

In meinem A2 ohne Bordcomputer scheint es keine Rolle zu spielen, der merkt keine kaputten Lampen.

Bearbeitet von xrated
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Auch ich hatte OSRAM wegen des A2 angeschrieben, auch nach Kosten und einer möglichen Beteiligung, z.B. seitens des Clubs gefragt, darauf hinwiesen, daß die Scheinwerfer aller A2 identisch sind, auch alle von einem Hersteller, was bei kaum einem anderen Fahrzeug der Fall ist. Auch über die unglückliche Verbauversion beim A2 und dem Aufwand des normalen Lampenwechsels (Ausbau des Scheinwerfers, solange man keine Pinzettenhände hat) habe ich geschrieben. Dann hatte ich auch um eine persönliche Antwort und keine Textbausteinantwort gebeten. Hier ist die Antwort, das bedeutet auch: Nichts genaues weiß man nicht...

 

Gruß

 

Uli

 

Sehr geehrter Herr XXX,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Vertrauen in unsere Produkte.

Wir freuen uns, die Ersten zu sein, die ein H7-LED Nachrüstlicht mit Straßenzulassung anbieten können und bedanken uns für Ihr Interesse!

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die NIGHT BREAKER® LED (H7-LED) für weitere Fahrzeugmodelle zu testen und beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) freigeben zu lassen.

 

 

Wir verstehen Ihren Wunsch, den Audi A2 schnell testen und freigeben zu lassen, sehr gut. Leider können wir aufgrund der enormen Anzahl möglicher Fahrzeuge, der nötigen Vorauswahl auf Basis technischer Kriterien und des aufwändigen Prüfverfahrens keine Aussagen treffen, ob und wann ein bestimmtes Fahrzeug getestet wird. OSRAM hat den Bedarf an gutem, zuverlässigen Autolicht erkannt und es ist unser Bestreben, so viele Fahrzeuge wie möglich mit LED-Licht ausstatten zu können. Wir erhalten seit der Einführung des Produkts zahlreiche Anfragen mit der Bitte um eine konkrete Aussage, ob und wann ein bestimmtes Fahrzeug zugelassen wird. So gern wir diesem berechtigten Wunsch entsprechen wollen, wir können es leider zurzeit nicht.

 

 

Trotzdem möchten wir Sie darauf hinweise, dass unsere Webseite mit unserer Kompatibilitätsliste und die Social Media Kanälen von OSRAM Automotive die aktuellsten Informationen zu zugelassenen Fahrzeugen bereithalten.

 

 

Freundliche Grüße

Ihr OSRAM Automotive Lighting Team

 

 

 

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  • 2 Wochen später...

Der Test zeigt deutlich, daß wohl auch beim Audi A2 eine erhebliche Verbesserung der Lichtausbeute zu erwarten, ist, gerade dann, wenn es nötig ist, bei Nieselregen und Dunkelheit, das schluckt enorm viel Licht, während bei trockenem Wetter die normalen Nightbreaker-Glühlampen schon eine erhebliche Verbesserung gegenüber den Longlife-Funzeln bringen - um den Preis einer geringeren Lebensdauer der Leuchtmittel. Aber mittlerweile habe ich Routine beim Scheinwerfer Aus- und Einbau. Wobei ich am Freitag wieder etwas gelernt habe, dazu weiter unten mehr.

 

Hat jemand  vielleicht beim TÜV nachgefragt, ob vielleicht, und wenn ja, zu welchen Kosten eine Einzelabnahme beim Einbau der Nightbreaker LED beim Audi A2 möglich ist?

 

Nun zur für mich neuen Erkenntnis: Da der eigentliche Reflektor meines linken Scheinwerfers sich vom Gehäuse gelöst hatte, dazu das Plastik um die Standlichtlampe durch eine 4W-Lampe angekokelt war, habe ich mir aus der "Bucht" einen gebrauchten Scheinwerfer für einen schlanken Preis geangelt und den erst einmal richtig aufgearbeitet und neu versiegelt. Beim Einbau dann das große Fragezeichen. Warum ist plötzlich die untere Torx-Schraube zur Befestigung scheinbar zu kurz? Also, den alten Scheinwerfer dagegen gehalten, aha, die Führung ist tatsächlich weniger hoch als beim neu verbauten Scheinwerfer. Die eigentliche Führung ist mit einem "Wärmflaschengewinde" in das Scheinwerfergehäuse eingeschraubt. Ok, dachte ich, wechselst Du das einfach aus. Pustekuchen, die "Wärmflaschengewinde" sind auch unterschiedlich! Also habe ich das "neue" Teil einfach mit Werkstattmitteln angepaßt (also ein Stück abgesägt), nun paßt auch die Länge der Schraube.

Also, was lernen wir? Der 2003er Scheinwerfer unterscheidet sich vom 2001er nicht nur dadurch, daß er verklebt ist, Auch die - inzwischen verhärtete und teils zerbröselte - Dichtung um den alten Scheinwerfer ist offenbar bei der neueren Ausführung eingespart worden, auch bei der Befestigung unterscheiden sie sich. Sie läßt sich nicht umbauen.

 

Gruß

Uli

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Als Endanwender kann man nur Einzelgutachten anfertigen lassen. Das heißt, jemand muss mit nem Satz Scheinwerfer und nem Satz Leuchtmittel eine In-Etwa-Prüfung bei einem technisch Dienst in Auftrag geben, welcher auf solche Scheinwerferprüfungen spezialisiert ist.

 

In-Etwa-Prüfungen bzw. In-Etwa-Gutachten werden deshalb so genannt, weil damit ein einzelnen Exemplar Scheinwerfer nicht dem vollen Prüfkatalog unterzogen werden, sondern nur geprüft wird, ob sie in etwa den Vorschriften entsprechen - einfach um das Gefahrenpotential abzufangen.

 

In-Etwa-Prüfungen werden am häufigsten bei Importfahrzeugen angewendet, die keine europäische Typgenehmigung haben. So kann man z.B. Importfahrzeuge aus Amerika oder Asien für die europäische/deutsche Straße legalisieren, indem man sich für dieses einzelne Importfahrzeugexemplar bestätigen lässt, dass die Lichtanlage kein Problem darstellt.

 

Die In-Etwa-Prüfung würde sich dann auch für Einzelabnahmen eignen. Man könnte dann einen Satz Scheinwerfer und einen Satz LED-Leuchten prüfen lassen und dürfte dann mit diesem Paar auf die Straße, sobald es eingetragen wurde. Geht der Scheinwerfer oder die LED kaputt und ersetzt, repariert oder manipuliert man exakt dieses Scheinwerferpaar oder die LED, ist das Gutachten nicht auf ein Ersatzteil oder das reparierte/manipulierte geprüfte Paar übertragbar.

 

Um diese Prüfung allgemeingültig zu bekommen, das heißt dass am Ende eine ABE oder eine allgemeine Typzulassung raus fällt, muss der Hersteller/Inverkehrbringer des Leuchtmittels die Prüfung  beauftragen - eventuell muss sogar der Hersteller des Fahrzeugs/des Scheinwerfer mit ins Boot geholt werden. Da hängen dann noch weitere Rattenschwänze dran, wie Sicherstellung der gleichbleibenden Produktqualität, das heißt die Hersteller müssen entsprechende Qualitätsmanagementsysteme nachweisen, die eine gleichbleibende Qualität gewährleisten. Die Serienfertigung wird dann auch im Werk vom technischen Dienst stichprobenartig untersucht. Eine Einzelperson hat also gar nicht die Möglichkeit, allgemeingültige Gutachten in Auftrag zu geben, denn er hat keinen Einfluss auf gleichbleibende Produktqualität oder ggf. Produktänderungen.

 

Eine In-Etwa-Prüfung kostet bei einem technischen Dienst in Deutschland etwa 600-700EUR für ein Paar Scheinwerfer + Leuchtmittel. Eine komplette Typprüfung damit am Ende eine ABE oder Typzulassung rausfällt wird einiges mehr kosten. Genaue Preise kenne ich nicht.

 

Die einzige Aussage die man aus einer In-Etwa-Prüfung ziehen könnte wäre, dass es grundsätzlich funktionieren könnte. Das heißt aber noch nicht, dass es das auch über die Serie tut.

 

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  • 2 Wochen später...

Die Firma Osram war letzten Monat öfter in der Presse mit einem Umbau der H7 Lampen auf LED und dem Versprechen heller und Sicherheit. Persönlich hätte ich an einem solchen Umbau großes Interesse.  Es fehlt aber noch die ABE. Osram möchte die Liste der Pkw's noch erweitern. 

Als einzelner Interessent werde ich bei Osram kaum eine Chance haben Gehör zu finden. Gibt es im Forum die Möglichkeit Hersteller auf das Interesse hinzuweisen bzw. Unterschriften für eine Interssentenliste an einem Schwarzes Brett zu sammeln und weiterzuleiten?

Moderator:

Beitrag/Thread mit bestehenden Thread zusammengeführt.

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  • 2 Wochen später...

Hallo zusammen,

 

bei mir ging am Single-Day der Preisalarm für die OSRAM Night Breaker LED los. Lange waren sie ja auch überhaupt nicht lieferbar und teilweise teurer als die UVP!  Nun habe ich sie gestern bekommen (110 € inkl. Versand) und heute schnell bei ausgebauten Schweinwerfern eingebaut. 

 

Es wir kein Adapter benötigt! Da ich mein großes FIS ohne Lampenkontrolle nachgerüstet habe, gibt es da natürlich auch kein Problem. Es wird zunächst der mitgelieferte Ring eingesetzt und mit der Halteklammer arretiert. Deren zurückgebogenes Ende kollidiert allerdings mit dem Kühlkörper. Daher habe ich die Halteklammer aus dem Scheinwerfer ausgehängt und das Ende nach oben gebogen. Nun lässt sich die Lampe einsetzen und in den Ring eindrehen. Der Kühlkörper kollidiert nicht mehr. Die Kabel und der Kühlkörper an sich haben mehr als genug Platz.

 

Das Licht ist natürlich sehr weiß  und angenehm  :-) Mehr kann ich nach weiteren Fahrten berichten, jetzt muss der A2 aber erstmal zur Inspektion (240 tkm, Zahnriemenwechsel, Ölsensor und Lenkwinkelsensor als Fehler)

 

Aufgrund des zwar problemlosen Umbiegens der Halteklammer gehe ich nicht von einer (insbesondere kurzfristigen) Betriebserlaubnis durch Osram aus :-(

 

Meiner Meinung ist das ein formeller Prozess, die Blendwirkung bei korrektem Verbau wird nicht anders sein als bei den Fahrzeugen mit Erlaubnis, da die Konstruktion der Scheinwerfer vergleichbar ist.

 

Kurz gesagt: De jure ist es somit illegal, de facto gibt es nach meiner Einschätzung keine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer.

 

Die Entscheidung muss dann jeder für sich treffen!

 

Viele Grüße!

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@mirkoheinrich : :confused:

 

 

vor 6 Stunden schrieb mirkoheinrich:

Aufgrund des zwar problemlosen Umbiegens der Halteklammer gehe ich nicht von einer (insbesondere kurzfristigen) Betriebserlaubnis durch Osram aus :-(

Das ist zwar so weit korrekt, aber m.W. gibt es von Osram spezielle Einbauadapter, die eine undefiniert zufällige  "Kaltverformung" (bzw. Manipulation von Bauteilen) verhindern sollen, damit eine Berriebserlaubnis erteilt werden kann.

 

vor 6 Stunden schrieb mirkoheinrich:

Meiner Meinung ist das ein formeller Prozess, die Blendwirkung bei korrektem Verbau wird nicht anders sein als bei den Fahrzeugen mit Erlaubnis, da die Konstruktion der Scheinwerfer vergleichbar ist.

Gut, dass es hier nur um Deine Einzelmeinung geht, denn auch bei vergleichbarer Konstruktion von Scheinwerfern für unterschiedliche Fahrzeugmodelle  ist keinesfalls gewährleistet, dass eine Blendwirkung vermieden wird. Jeder Scheinwerfer hat eine geringfügig anders definierte Hell-Dunkel-Grenze. Ist nun die Fläche, auf der das Licht emittiert wird, bei LED auch nur geringfügig anders als beim (genormten) H7-Leuchtmittel, dann kann in einem Scheinwerfer A eine Blendung durch Streulicht entstehen, während sich im Scheinwerfer B alles noch im tolerierbaren Bereich bewegt. U.a. deswegen wollen die Behörden eine "Einzelabnahme".

 

vor 6 Stunden schrieb mirkoheinrich:

De jure ist es somit illegal, de facto gibt es nach meiner Einschätzung keine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer.

 

Die Entscheidung muss dann jeder für sich treffen!

Und hier liegt der Hase im Pfeffer: jeder macht, was er für richtig hält, und am Ende wird u.U. in Bezug auf die Verkehrssicherheit das genaue Gegenteil erreicht. Da bin ich dann doch froh, wenn der Gesetzgeber den Ton angibt und - hoffentlich - dafür sorgt, dass dem Laien über entsprechend hohe Bußgelder die Entscheidungsfindung erleichtert wird.

 

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  • Nagah änderte den Titel in LED anstelle H7
Am 14.11.2020 um 11:57 schrieb mirkoheinrich:

 

Das Licht ist natürlich sehr weiß  und angenehm  :-) Mehr kann ich nach weiteren Fahrten berichten, jetzt muss der A2 aber erstmal zur Inspektion (240 tkm, Zahnriemenwechsel, Ölsensor und Lenkwinkelsensor als Fehler)

 

 

Evtil  könntest du nach erfolgter Inspektion (also inkl. Licht einstellen) ein paar Bilder Posten.

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Es wäre beides interessant, vielleicht sollte man da auch OSRAM mit den Informationen versorgen, eventuell fällt es denen dann leichter, auch den A2 mit in die Liste aufzunehmen, wenn sich abzeichnet, daß der Einbau prinzipiell möglich ist und anhand der Ausleuchtung erkennbar ist, daß eine Prüfung wahrscheinlich ein positives Ergebnis haben kann. OSRAM spart sich dann das Risiko, daß ein Einbauversuch scheitert und unnötige Kosten entstanden sind. Vielleicht sind mit dem Einbauadapter für den Polo auch die Modifikationen des Drahbügels überflüssig. Eine solche, im Einzelfall sicher gute Improvisationslösung ist natürlich für eine allgemeine Zulassung nicht geeignet, das muß ohne Anpassungen von Bauteilen mit Werkstattmitteln möglich sein.

 

Danke für die Vorarbeiten und die Investitionen sagt in jedem Fall

 

Uli

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Auf die Gefahr hin, dass ich in Ungnade falle:

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Ausleuchtung find ich super, Gegenverkehr hat bisher noch nie aufgeblendet, weil er sich geblendet fühlte und der TÜV hat sich auch nur über das weiße Licht gewundert, war aber sonst zufrieden, sprich die Lichtkanten und der Lichtaustrittswinkel, welche im Rahmen der HU geprüft werden haben ohne weitere Einstellungen gepasst.

 

Das wichtigste bei der LED Sache ist meiner Meinung nach, dass man Osram oder Phillips kauft und nicht so billiges Chinazeug, weil da sieht die Sache vermutlich ganz anders aus...

  • Daumen hoch. 6
  • Danke! 2
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So etwas zu photographieren ist schwierig, zumal mit einem Mobiltelefon. Manchmal hilft, es, auf die hellste Stelle im Motiv zu tippen, damit anhand dessen die Belichtung vorgenommen wird. So sieht es auf dem Photo aus, als sei die Hell-Dunkel-Grenze auf der LED-Seite sehr unscharf, was niemals zulassungsfähig wäre, auch bei der Hauptuntersuchung wäre man damit gnadenlos gescheitert.

 

Was mich wundert, daß der Prüfer zwar ein recht weißes Licht bemerkt hat, der Sache aber nicht auf den Grund gegangen ist, es hätten durchaus auch wirklich nicht zugelassene und nicht zulassungsfähige Leuchtmittel aus der Grabbelkiste vom Chinamann verbaut gewesen sein können.

 

Aber es besteht ja durchaus Hoffnung, daß die LED-Leuchtmittel bei einer Zulassungsprüfung für den Audi A2 Scheinwerfer zulassungsfähig sein könnten. Bisher ist leider nicht bekannt, wie teuer so eine Abnahme für das KBA wäre und ob man das dann über eine Umlage hier zusammenbekommen könnte.  Ich denke, wenn das für jeden Einzelnen, der interessiert ist, vielleicht 50€ kosten würde, dann wäre das realistisch, wenn die Prüfung z.B. für 1.000€ zu haben wäre. 20 Interessenten sollten sich da doch finden lassen. Ich wäre für 50€ jedenfalls dabei.

 

Gruß

 

Uli

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vor 55 Minuten schrieb Deichgraf63:

So sieht es auf dem Photo aus, als sei die Hell-Dunkel-Grenze auf der LED-Seite sehr unscharf, was niemals zulassungsfähig wäre...

Nicht nur das. Es ist im LED-Licht auch so gut wie keinerlei Asymmetrie im Lichtaustritt erkennbar, und die obere Hell-Dunkel-Grenze in der Mittel des Lichtkegels viel zu weit oben - was auf eine Blendwirkung auf den Gegenverkehr schließen lässt. Die Wahrnehmung, dass sich bisher kein Gegenverkehr "beschwert" hat, kann jedenfalls nicht das Kriterium für oder gegen eine Zulassung des Retrofits im A2-Scheinwerfer sein.

 

Man müsste mal das A2-LED-Licht (Lichtaustrittfläche und "Pattern") mit dem Licht eines für die LED-Retrifits zugelassenen Scheinwerfers vergleichen, um einen ersten Eindruck davon zu gewinnen, ob das A2-Licht zulassungsfähig sein könnte. Bis dahin - @Deichgraf63 - würde ich davon absehen, EUR 50 vorbehaltlos in den Hut zu werfen. ;)

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Also ich sehe da einen überbelichteten Blob, der alles überstrahlt. Was ihr da so noch alles zusätzlich seht... :kratz:

 

Finde im Rahmen einer HU das

vor 2 Stunden schrieb Wohli_Racing:

Lichtkanten und der Lichtaustrittswinkel, welche im Rahmen der HU geprüft werden haben ohne weitere Einstellungen gepasst

jetzt erstmal positiv. Ansonsten: :popcorn:

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Also ich finde es auch nicht sooo schlecht.

Der entscheidene Bereich in der Mitte ist zum einen total überbelichtet

und zum anderen durch den Lamellenhintergrund nicht wirklich zu beurteilen.

Ich meine aber so was wie eine Asymetrie zu erkennen.

Dann wären die Teile imho einsetzbar.

 

Edit: bin mit 50€ ebenfalls dabei.

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Ich fahre jetzt seit über einem Jahr mit den Ultinions von Phillips rum. Bisher hatte ich keine negativen Erfahrungen. Die Hell-Dunkel Grenze ist wie bei Halogen sehr ausgeprägt. Der Gegenverkehr hat sich bisher nicht beschwert. Die Rennleitung hat es auch noch nicht interessiert. Wenn die von Osram ähnlich gut sind würde ich sie auf jeden Fall nehmen. Mit einer Beteiligung von bis zu 50€ für ein Gutachten wäre ich dabei. Zugelassene Scheinwerfer sind irgendwie doch beruhigender. Das Licht möchte ich trotzdem nicht mehr missen. Hat mich schon vor einigen Wildunfällen bewahrt.

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Auch ich würde mich mit 50€ beteiligen für ein Gutachten. Denke der ein oder andere würde seinen A2 auch gerne mit LED bewegen und das Ordnungsgemäß im Bereich der StVO.

Vielleicht sollte man eine Liste erstellen damit wir sehen in welchem Bereich wir uns bewegen. 

 

Gruß

Kai

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Nabend zusammen.

 

Ich würde mich sehr freuen, wenn das hier besser ausgeht als die Xenon Geschichte damals.

Zitat aus einem Beitrag in dem Thread:

 

„IHMO kann man in "jedes" Auto legales XENON-Licht einbauen.

Man muß nur wissen wie - mein Elektriker und ich, wir wissen das.“

 

Das hätte mich seinerzeit fast davon abgehalten, diesem Club beizutreten.

Aber wir habe ja jetzt eine neue Chance. 

Vielleicht wird es ja diesmal eine vom gemeinsamen Nutzen geprägte Aktion.

Ich wäre dabei.

 

Schönen Abend noch

 

Gruß

Horst

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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